Thea Marienberg wurde am 7. April 1921 geboren. Sie war die Tochter des Fuhrunternehmers Otto Marienberg und dessen Frau Alwine, wohnhaft Am Berge 35. Ottos Bruder Albert war am 10. Juli 1931 wegen seiner kommunistischen Parteizugehörigkeit erschossen worden. Nach der Machtübernahme der NSDAP war Otto Marienberg Mitglied im kommunistischen Widerstand, weshalb er 1934 eine Gefängnisstrafe wegen »Hochverrat« absaß.
1939 lernte Thea ihren zukünftigen Ehemann Erich Harenburg – Unteroffizier im Fliegerhorst Lüneburg – kennen und wurde schwanger. Um heiraten zu können, mussten sich beide zur Bescheinigung der Ehetauglichkeit an das Lüneburger Gesundheitsamt wenden. Aufgrund der politischen Aktivitäten ihres Vaters und angeblichen »Schwachsinns« in der Familie wurde Thea für »eheuntauglich« erklärt, und es wurde ein Verfahren zur Unfruchtbarmachung eingeleitet. Um trotzdem bald heiraten zu können und der Sterilisation zu entgehen, versuchte sie, die Lüneburger Ämter auszutricksen.
Sie ging zum Gesundheitsamt Hamburg, um sich dort die Ehetauglichkeit bescheinigen zu lassen. Am 27. Februar 1940, demselben Tag, an dem das Lüneburger Erbgesundheitsgericht das Urteil über ihre Zwangssterilisation fällte, kam das Hamburger Gesundheitsamt zum gegenteiligen Ergebnis: »Schwachsinn wurde hier nicht festgestellt und daher das Gesundheitszeugnis ausgestellt.« Damit stand der Eheschließung nichts mehr im Wege. Weil Thea aber in Lüneburg gemeldet war und die Hamburger Behörde die Lüneburger Amtskollegen über das Zeugnis informierte, flog alles auf, und das Hamburger Zeugnis wurde für ungültig erklärt.
Daraufhin wurde das Gerichtsverfahren mit dem Urteil über eine Zwangssterilisation abgeschlossen. Doch Theas Vater Otto Marienberg legte eine Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss ein, und ihr Fall ging an die nächsthöhere Instanz. Gleichzeitig ordnete das Gericht einen Anstaltsaufenthalt an, um dort feststellen zu lassen, ob Thea Marienberg »erbkrank« sei.
Nachdem Thea am 13. März 1940 eine Tochter zur Welt gebracht hatte, wurde sie am 7. Mai 1940 zusammen mit ihrem Kind in Haus 18 der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg aufgenommen. Dort traf sie auf die Ärztin Clara Schmidt, die der ärztlichen Einschätzung ihres Vorgesetzten und Ärztlichen Direktors Max Bräuner, der zuvor als einer der Richter über Theas Sterilisation geurteilt hatte, nicht widersprach. Das Erbgesundheitsobergericht bestätigte auf dieser gutachterlichen Basis das Urteil des Lüneburger Gerichts. Und auch Erich Harenburgs Versuch, die Operation seiner zukünftigen Frau durch eine Eingabe bei der Kanzlei des Führers zu verhindern, blieb erfolglos.
Am 10. Dezember 1940 wurden Thea im Städtischen Krankenhaus Lüneburg beide Eileiter entfernt. Erst danach stimmte Amtsarzt Rohlfing einer Eheschließung zu. Thea Marienberg und Erich Harenburg heirateten sechs Wochen nach ihrer Sterilisation am 28. Februar 1941.
Hochzeitsfoto von Thea und Erich Harenburg vom 28.2.1941.
Privatbesitz Uwe Marienberg.
Ärztlicher Bericht des Städtischen Krankenhauses Lüneburg
über die Sterilisation von Thea Marienberg vom 2.1.1940.
NLA Hannover Hann. 138 Lüneburg Acc. 102/88 Nr. 208.