





Mehrere Mitglieder der Lüneburger Familie Marienberg sympathisierten mit der kommunistischen Partei. Aus diesem Grund wurde die gesamte Familie erbbiologisch erfasst und vier Familienmitglieder gegen ihren Willen sterilisiert.
Georg Marienberg erging es wie seiner Cousine Thea und seinem jüngeren Bruder Karl. Er war Hilfsschüler gewesen, arbeitete zunächst als Hilfsarbeiter, dann als Knecht. Zum Zeitpunkt der Anzeige des Gesundheitsamtes über seine Unfruchtbarmachung war er gemeinsam mit seinem Bruder Karl beim Kohlehändler Lindemann beschäftigt. Sein Sterilisationsverfahren stand in direktem Zusammenhang mit dem Verfahren seines Bruders. Durch das Heiratsgesuch seines Bruders und die damit verbundene »Ehetauglichkeitsprüfung« wurde das Gesundheitsamt auch auf ihn aufmerksam.
Am 26. Juni 1938 ging die Anzeige des Gesundheitsamtes beim Erbgesundheitsgericht Lüneburg ein, drei Monate später beschloss es bereits, dass Georg Marienberg zu sterilisieren sei. Er wurde acht Wochen nach seinem Bruder Karl sterilisiert.
Trotz vorliegender Unfruchtbarkeit lehnte das Gesundheitsamt Lüneburg zwei Jahre später Georgs Eheschließung ab. Georg Marienberg beschwerte sich daraufhin beim Reichminister des Innern, der der Vermählung schließlich zustimmte.
Sechs Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus bemühte sich Georg Marienberg um Wiederaufnahme seiner Erbgesundheitssache und hoffte auf eine Entschädigung. In der Sitzung vom 12. Oktober 1951 kamen Amtsgerichtsdirektor Dr. Jahn, der ab 1940 der Nachfolger von Richter Stölting und bis Kriegsende der vorsitzende Richter am Erbgesundheitsgericht Lüneburg gewesen war, sowie Medizinalrat Dr. Schaeper – der Nachfolger von Amtsarzt Dr. Rohlfing beim Gesundheitsamt Lüneburg – zu dem Ergebnis, dass der Beschluss des ehemaligen Erbgesundheitsgerichtes aufrechterhalten werde. Georg Marienberg starb am 7. April 1979 in Lauenburg. Er hinterließ keine Kinder.
Georg ist der Cousin von Thea Marienberg.
Ihm geht es wie Thea.
Und wie seinem Bruder Karl.
Und wie seiner Halb-Schwester Emmi.
Sie werden alle sterilisiert.
Gegen den Willen.
Georg ist im Jahr 1910 in Lüne-Burg geboren.
Er geht auf eine Förder-Schule.
Danach ist er Arbeiter.
In einem Kohle-Geschäft.
Zusammen mit seinem Bruder Karl.
Georg wird im Juni 1938 angezeigt.
Beim Erb-Gesundheits-Gericht Lüne-Burg.
Das passiert weil sein Bruder auch gemeldet wird.
Weil er versucht zu heiraten.
Das Gericht entscheidet:
Georg soll keine Kinder bekommen.
Weil er dumm ist.
Und weil seine Familie Gegner der National-Sozialisten ist.
Georg soll zwangs-sterilisiert werden.
Er soll un-frucht-bar gemacht werden.
8 Wochen nach seinem Bruder wird Georg operiert.
2 Jahre später will Georg heiraten.
Das Gesundheits-Amt sagt: Nein.
Georg beschwert sich.
Er darf dann doch heiraten.
Aber er kann keine Kinder mehr bekommen.
1951 ist der Krieg 6 Jahre vorbei.
Die Nazis bestimmen nicht mehr.
Georg geht vor Gericht.
Er möchte Schmerzens-Geld.
Und eine Entschuldigung.
Er möchte sein Recht.
Aber das bekommt er nicht.
Es gibt eine Gerichts-Verhandlung.
Der Richter ist Dr. Jahn.
Der war auch schon Richter bei den National-Sozialisten.
Er war auch Richter am Erb-Gesundheits-Gericht Lüne-Burg.
Ein Arzt macht eine Aussage.
Der Arzt ist beim Gesundheits-Amt.
Das war er auch schon bei den National-Sozialisten.
Der Richter und der Arzt sagen:
Das Urteil gegen Georg war richtig.
Die Sterilisation war richtig.
Georg Marienberg bekommt sein Recht nicht.
Er bekommt kein Geld.
Und keine Entschuldigung.
Georg stirbt am 7. April 1979.
Er hat nie Kinder.
Mehrere Mitglieder der Lüneburger Familie Marienberg sympathisierten mit der kommunistischen Partei. Aufgrund dessen wurde die ganze Familie »erbbiologisch erfasst« und vier Familienmitglieder gegen ihren Willen sterilisiert.
Karl Marienberg wurde am 5. Februar 1913 in Lüneburg geboren. Er besuchte eine Hilfsschule, arbeitete dann als Landarbeiter und schließlich als Arbeiter bei der Kohlehandlung Lindemann, ebenso wie sein Bruder Georg. In dieser Zeit lernte er Berta Habenicht kennen. Die beiden wollten heiraten. Ihrem Antrag auf »Ehetauglichkeit« wurde jedoch nicht stattgegeben, stattdessen wurde eine Anzeige zur Sterilisation gestellt. Berta wurde »Prostitution« unterstellt, obwohl sie lediglich zwei uneheliche Kinder hatte. Karl Marienberg wiederum wurde für eine Sterilisation angezeigt, da sein Vater Otto im kommunistischen Widerstand aktiv war.
Der Richter Edzard Stölting sowie die beiden Mediziner Dr. Max Bräuner und Dr. Wilhelm Vosgerau, die dem Erbgesundheitsgerichtsverfahren von Karl Marienberg vorsaßen, lehnten am 7. Juli 1938 eine Sterilisation von Karl Marienberg zunächst ab. Dagegen legte der anzeigende Amtsarzt Dr. Hans Rohlfing vom Lüneburger Gesundheitsamt erfolgreich Beschwerde ein. Das Verfahren ging in die nächst höhere Instanz zum Erbgesundheitsobergericht nach Celle.
Das Celler Gericht beschloss am 25. Oktober 1938 die Unfruchtbarmachung von Karl Marienberg. Er wurde am 18. November 1938 im Städtischen Krankenhaus Lüneburg operiert. Allerdings wurde Berta schon vorher von Karl schwanger. Erst nach der Operation wurde die Eheschließung bewilligt. Karl Marienberg und Berta Habenicht heirateten zehn Tage vor der Geburt der gemeinsamen Tochter Silvia an Silvester 1938. Zweieinhalb Jahre später, am 13. Juni 1941, starb Karl »nach längerem Leiden« an Tuberkulose.
Karl ist der Cousin von Thea Marienberg.
Ihm geht es wie Thea.
Und wie seinem Bruder Georg.
Und wie seiner Halb-sSchwester Emmi.
Sie werden alle sterilisiert.
Das heißt un-frucht-bar gemacht.
Gegen den Willen.
Sie können alle keine Kinder mehr bekommen.
Karl ist im Jahr 1913 in Lüne-bBurg geboren.
Er geht auf eine Förder-Schule.
Danach ist er Arbeiter.
In einem Kohle-Geschäft.
Zusammen mit seinem Bruder Georg.
Karl lernt Berta kennen.
Er möchte sie 1938 heiraten.
Er stellt einen Antrag beim Gesundheits-Amt.
Er braucht eine Erlaubnis.
Das Gesundheits-Amt sagt Nein.
Weil Karl aus der Familie Marienberg kommt.
Die Familie ist gegen die National-Sozialisten.
Erst sagt das Erb-Gesundheits-Gericht Lüne-bBurg:
Karl soll nicht sterilisiert werden.
Aber ein Arzt vom Gesundheits-Amt beschwert sich.
Das Erb-Gesundheits-Gericht sagt dann doch:
Karl soll sterilisiert werden.
Berta wird schnell schwanger.
Kurz danach wird Karl operiert.
Das ist im November 1938.
Im Lüneb-Burger Kranken-Haus.
Erst danach darf er Bertha heiraten.
Am 13. Juni 1941 stirbt Karl.
Er hat eine schwere Lungen-Krankheit.
Thea Marienberg wurde am 7. April 1921 geboren. Sie war die Tochter des Fuhrunternehmers Otto Marienberg und dessen Frau Alwine, wohnhaft Am Berge 35. Ottos Bruder Albert war am 10. Juli 1931 wegen seiner kommunistischen Parteizugehörigkeit erschossen worden. Nach der Machtübernahme der NSDAP war Otto Marienberg Mitglied im kommunistischen Widerstand, weshalb er 1934 eine Gefängnisstrafe wegen »Hochverrat« absaß.
1939 lernte Thea ihren zukünftigen Ehemann Erich Harenburg – Unteroffizier im Fliegerhorst Lüneburg – kennen und wurde schwanger. Um heiraten zu können, mussten sich beide zur Bescheinigung der Ehetauglichkeit an das Lüneburger Gesundheitsamt wenden. Aufgrund der politischen Aktivitäten ihres Vaters und angeblichen »Schwachsinns« in der Familie wurde Thea für »eheuntauglich« erklärt, und es wurde ein Verfahren zur Unfruchtbarmachung eingeleitet. Um trotzdem bald heiraten zu können und der Sterilisation zu entgehen, versuchte sie, die Lüneburger Ämter auszutricksen.
Sie ging zum Gesundheitsamt Hamburg, um sich dort die Ehetauglichkeit bescheinigen zu lassen. Am 27. Februar 1940, demselben Tag, an dem das Lüneburger Erbgesundheitsgericht das Urteil über ihre Zwangssterilisation fällte, kam das Hamburger Gesundheitsamt zum gegenteiligen Ergebnis: »Schwachsinn wurde hier nicht festgestellt und daher das Gesundheitszeugnis ausgestellt.« Damit stand der Eheschließung nichts mehr im Wege. Weil Thea aber in Lüneburg gemeldet war und die Hamburger Behörde die Lüneburger Amtskollegen über das Zeugnis informierte, flog alles auf, und das Hamburger Zeugnis wurde für ungültig erklärt.
Daraufhin wurde das Gerichtsverfahren mit dem Urteil über eine Zwangssterilisation abgeschlossen. Doch Theas Vater Otto Marienberg legte eine Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss ein, und ihr Fall ging an die nächsthöhere Instanz. Gleichzeitig ordnete das Gericht einen Anstaltsaufenthalt an, um dort feststellen zu lassen, ob Thea Marienberg »erbkrank« sei.
Nachdem Thea am 13. März 1940 eine Tochter zur Welt gebracht hatte, wurde sie am 7. Mai 1940 zusammen mit ihrem Kind in Haus 18 der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg aufgenommen. Dort traf sie auf die Ärztin Clara Schmidt, die der ärztlichen Einschätzung ihres Vorgesetzten und Ärztlichen Direktors Max Bräuner, der zuvor als einer der Richter über Theas Sterilisation geurteilt hatte, nicht widersprach. Das Erbgesundheitsobergericht bestätigte auf dieser gutachterlichen Basis das Urteil des Lüneburger Gerichts. Und auch Erich Harenburgs Versuch, die Operation seiner zukünftigen Frau durch eine Eingabe bei der Kanzlei des Führers zu verhindern, blieb erfolglos.
Am 10. Dezember 1940 wurden Thea im Städtischen Krankenhaus Lüneburg beide Eileiter entfernt. Erst danach stimmte Amtsarzt Rohlfing einer Eheschließung zu. Thea Marienberg und Erich Harenburg heirateten sechs Wochen nach ihrer Sterilisation am 28. Februar 1941.
Thea Marienberg wird am 7. April 1921 in Lüne-Burg geboren.
Ihre Eltern sind Otto und Alwine Marienberg.
Otto ist Fuhr-Unternehmer.
Er ist gegen die Nazis.
Darum kommt er 1934 ins Gefängnis.
Ottos Bruder Albert wird 1931 von National-Sozialisten erschossen.
1939 verliebt sich Thea in Erich.
Thea wird schwanger.
Thea und Erich wollen heiraten.
Sie stellen einen Antrag beim Gesundheits-Amt.
Sie brauchen eine Erlaubnis.
Die brauchen jetzt alle in Deutsch-Land
die heiraten wollen.
Thea bekommt die Erlaubnis nicht.
Das Lüne-Burger Gesundheits-Amt sagt:
Viele in der Familie sind schwach-sinnig.
Sie sind gegen die National-Sozialisten.
Sie sind gegen uns.
Wer gegen uns ist, soll nicht heiraten.
Und keine Kinder bekommen.
Thea darf nicht heiraten.
Sie soll auch keine Kinder bekommen.
Das Lüne-Burger Gesundheits-Amt entscheidet:
Thea soll sterilisiert werden.
Thea ist schlau.
Sie geht zu einem Gesundheits-Amt nach Hamburg.
Dort will sie ihre Heirats-Erlaubnis.
Das Gesundheits-Amt in Hamburg sagt:
Thea ist nicht schwach-sinnig.
Sie darf heiraten.
Aber Thea wohnt in Lüne-Burg.
Darum bestimmt das Amt in Lüneburg.
Theas Vater Otto beschwert sich.
Auch Erich beschwert sich darüber.
Thea soll weiter Kinder bekommen können.
Er ist Soldat.
Aber seine Beschwerde hat auch keinen Erfolg.
Am 10. Dezember 1940 wird Thea im Lüne-Burger Kranken-Haus sterilisiert.
Erst danach darf Thea heiraten.
Thea und Erich heiraten am 28. Februar 1941.
Sie haben eine Tochter.
Aber sie können keine weiteren Kinder bekommen.
Paul Hausen wurde am 27. Juni 1917 in Lüneburg geboren. Im Alter von 17 Jahren soll er sich sexuell an einem jüngeren Mädchen versucht haben. Wegen sogenanntem »abnormen Sexualtrieb« kam er daraufhin in das Erziehungsheim Gut Kronsberg bei Hannover-Wülfel. Von dort wurde 1938 das Verfahren zur Zwangssterilisation eingeleitet.
Am 28. Mai 1938 beschloss das Erbgesundheitsgericht Lüneburg über Paul Hausens Sterilisation. Nur einen Monat später, drei Tage vor seinem 21. Geburtstag, erfolgte zudem die Aufnahme in die Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg. Wegen angeblichen »angeborenen Schwachsinns« und »Sittlichkeitsverbrechen« wurde er nach dem »Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung« vom 24. November 1933 (»Gewohnheitsverbrechergesetz«) fortan als sogenannter »Sittlichkeitsverbrecher« in der Lüneburger Anstalt sicherheitsverwahrt.
Diese Unterbringung verhinderte jedoch keineswegs die Sterilisation, im Gegenteil. Das »Gewohnheitsverbrechergesetz« bot in §§ 42a die Möglichkeit der Zwangskastration. Durch die Entfernung von Geschlechtsorganen ging diese Operation weit über die Zwangssterilisation hinaus. Das Gesetz fand auch bei Paul Hausen Anwendung. Er wurde deshalb nicht wie andere Lüneburger Zwangssterilisierte im Städtischen Krankenhaus Lüneburg operiert, sondern am 30. März 1939 im Henriettenstift in Hannover. Hierbei verstümmelten die Ärzte seine Geschlechtsorgane.
Im Zeitraum 1939 bis zu seiner Verlegung nach Herborn in die »Aktion T4« bekam Paul Hausen zusätzlich die Diagnose »Schizophrenie« gestellt. Ob die »Schizophrenie« erst durch die Zwangskastration ausgelöst wurde bzw. Folge der Totaloperation war oder doch eher einer davon unabhängigen Symptomatik entsprach, kann nicht mehr nachvollzogen werden. Auch ist nicht klar, ob sie im Fall von Paul Hausen tatsächlich vorgelegen hat. Die Diagnose »Schizophrenie« kombiniert mit seiner Sicherheitsverwahrung war jedoch ausschlaggebend dafür, dass Paul Hausen für eine »planwirtschaftliche Verlegung« selektiert wurde. Er wurde am 23. April 1941 in die Durchgangsanstalt Herborn und von dort in die Tötungsanstalt Hadamar verlegt. Er starb dort am 21. Mai 1941 in der Gaskammer einen qualvollen Erstickungstod. Paul Hausen wurde nur 23 Jahre alt.
Paul Hausen ist im Jahr 1917 geboren.
Mit 17 Jahren will er Sex haben.
Das Mädchen ist jünger.
Und sie will kein Sex mit ihm haben.
Alles fliegt auf.
Zur Strafe kommt Paul in ein Heim in Hannover.
Und er soll un-frucht-bar gemacht werden.
Ärzte denken dass er gefährlich ist.
Sie denken er ist ein Verbrecher.
Weil er mit einem jüngeren Mädchen Sex haben wollte.
Das Gericht entscheidet:
Pauls Penis und seine Hoden müssen weg.
Dann kann er auch keinen Sex mehr haben.
Außerdem muss Paul in eine Anstalt.
Er darf nie wieder raus.
Es ist wie ein Gefängnis.
Paul wird operiert.
Man nimmt ihm den Penis und die Hoden ab.
Er wird darüber sehr traurig.
Er wird davon krank.
3 Jahre in der Anstalt vergehen.
Nun bekommt er die Diagnose:
Realitäts-Verlust.
Alle mit dieser Erkrankung sollen ermordet werden.
In der Aktion T4.
Auch Paul wird ermordet.
Er wird in die Tötungs-Anstalt Hadamar verlegt.
Dort wird der vergast.
Das ist am 21. Mai 1941.
Er stirbt mit 23 Jahren.
Er ist ein Opfer der Aktion T4.
Dem Erbgesundheitsgericht saßen neben dem Amtsrichter zwei medizinische Richter vor. Bei den medizinischen Richtern handelte es sich immer um einen niedergelassenen Haus- oder Nervenarzt sowie einen verbeamteten Arzt. Der verbeamtete Arzt war entweder Amtsarzt oder Anstaltsarzt. Es wurde darauf geachtet, dass die Personen, die das medizinische Gutachten erstellten und das richterliche Amt ausübten, nicht identisch waren. So kam es beim Lüneburger Erbgesundheitsgericht vor, dass immer dann der Leiter des Gesundheitsamtes (Hans Rohlfing) das Richteramt vom Anstaltsdirektor (Max Bräuner) übernahm, wenn das Gutachten durch eine*n Mediziner*innen der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg erstellt worden war, etwa durch die Ärzte Baumert, Bräuner, Marx, Redepenning, Winninghoff oder die Ärztin Schmidt. Bei Bedarf wurden Rohlfing und Bräuner von einem Uelzener Kollegen (Sander) vertreten.
Bis 1940 war nahezu ausschließlich Amtsrichter Edzard Stölting der amtsgerichtliche Vorsitzende. Er wurde abgelöst von Börner und Jahn. Die Richter Severin und van Lessen vertraten hin und wieder. Oft saßen auch die niedergelassenen Ärzte Dressler und Vosgerau dem Erbgesundheitsgericht vor. Sie wurden von Bergmann (1940) und Cropp (1944) vertreten. Im Zusammenhang mit dem Erbgesundheitsobergericht werden in den Gerichtsunterlagen häufig die Namen Harten, Josten und Harries genannt.
Das Erbgesundheitsobergericht war in zweiter und letzter Instanz für gerichtliche Entscheidungen über die Anordnung der Unfruchtbarmachung zuständig. Die Betroffenen waren praktisch rechtlos. Anfänglich wurden Fälle ohne Anhörung der Betroffenen und ohne ernsthafte Vorbereitung durch die Beisitzer abschließend beraten und entschieden. Später fanden die Anhörungen in der Regel an den jeweiligen Gerichtsstandorten der Erbgesundheitsgerichte statt.
Besonders unangenehm musste aus richterlicher Sicht berühren, dass die Verfahren häufig ohne Neubegutachtungen und ohne Aktenzugang seitens der Betroffenen durchgeführt wurden, sodass sich selbst der nationalsozialistische Rechtswahrer-Bund veranlasst sah, verfahrensrechtliche Minimalstandards einzufordern. Man erwartete unter anderem zumindest das Recht Betroffener auf eine Akteneinsicht. Erst im Dezember 1936 empfahl das Reichsjustizministerium dem Celler Oberlandesgerichtspräsidenten von Garßen, den Rechtsanwälten der von Verfahren vor dem Erbgesundheitsobergericht Betroffenen bei entsprechender Prüfung und Belehrung Akteneinsicht zu gewähren.
Die Gerichtsverfahren fanden in Bezug auf die Patient*innen der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg in der Regel auf Station statt. Es wäre zu aufwendig gewesen, die Patient*innen ins Gericht zu eskortieren. Nur all jene, die sich nicht in Anstaltspflege befanden, wurden in den Seitentrakt des Amts- und Landgerichtes, Eingang Bardowickerstaße, vorgeladen. Identisch verfuhr man auch mit den Verhandlungen vor dem Erbgesundheitsobergericht. Das Celler Gericht schickte die Richter auf Dienstreise nach Lüneburg, dort wurden gleich mehrere Verfahren gebündelt verhandelt. Sie wurden in der Anstalt bzw. im Amts- und Landgerichtsgebäude geführt.
Erb-Gesundheits-Gericht Lüneburg
Im National-Sozialismus gibt es ein besonderes Gericht.
Das heißt Erb-Gesundheits-Gericht.
Am Erb-Gesundheits-Gericht gibt es immer 3 Richter.
Der erste Richter ist eine Person die Recht gelernt hat.
Der zweite und dritte Richter sind Ärzte.
Ein Arzt hat immer eine Arzt-Praxis.
Der andere Arzt arbeitet immer in einem Kranken-Haus.
Oder im Gesundheits-Amt.
Bis zum Jahr 1940 ist Edzard Stölting der Richter.
Danach über-nehmen andere das Amt des Richters.
Die Ärzte am Gericht sind Haus-Ärzte.
Und Nerven-Ärzte.
Sie sind in der Stadt bekannt.
Viele Lüne-Burger sind ihre Patienten.
Meistens ist auch der Anstalts-Direktor als Richter dabei.
Er leitet die Anstalt in Lüne-Burg.
Das ist ein besonderes Kranken-Haus.
Der Amts-Arzt vertritt ihn wenn er keine Zeit hat.
Das Erb-Gesundheits-Gericht entscheidet:
Der Mensch muss sterilisiert werden.
Die Entscheidung heißt Urteil.
Manche Menschen wehren sich gegen das Urteil.
Sie wollen nicht sterilisiert werden.
Sie legen Ein-Spruch ein.
Das heißt sie sagen: Nein.
Dann gibt es eine neue Verhandlung.
Vor einem neuen Gericht.
Vor dem Ober-Gericht in Celle.
Selten ist der Ein-Spruch erfolg-reich.
Nur ganz selten sagt das Ober-Gericht in Celle:
Die Menschen haben recht.
Sie sollen nicht operiert werden.
Aber oft sagt das Ober-Gericht:
Die Menschen sollen sterilisiert werden.
Ab 1936 entscheidet das Ober-Gericht:
Auch arme Menschen dürfen sterilisiert werden.
Oder un-verheiratete Eltern.
Und Menschen die anders leben als die meisten.
Das Gerichts-Verfahren findet an verschiedenen Orten statt.
Bei Patienten im Kranken-Haus.
In ihrem Kranken-Zimmer.
Bei allen anderen in einem Gericht.
Das ist in Lüne-Burg in einem Schloss.
Da ist heute auch noch ein Gericht.
Das ist am Markt-Platz.
In der Nähe vom Rat-Haus.
Auch die Gerichts-Verfahren des Ober-Gerichtes finden da statt.
Bei Kranken-Haus-Patienten auf der Kranken-Station.
Dafür kommt der Richter aus Celle angereist.
Es finden oft mehrere Verfahren an einem Tag statt.
Dann lohnt sich die Reise für den Richter.
Zu Beginn jeder Sterilisation in den 1930er- und 1940er-Jahren stand zunächst ein Mensch, der im Sinne der am Ende des 19. Jahrhunderts Aufschwung erhaltenden »Rassenhygiene« und »Eugenik« als potenziell »erbkrank« angesehen wurde. Eine wesentliche Grundlage der »Rassenhygiene« und »Eugenik« bildeten die »Rassenlehre« von Arthur de Gobineau (ab 1852) und der Sozialdarwinismus nach Herbert Spencer (ab 1864). Spencer unterstützte die These, dass sich die biologische Evolution durch ein »survival of the fittest«, also durch das Überleben des am besten Angepassten bzw. des Geeignetsten vollziehe. Francis Galton begründete die »Eugenik« als Wissenschaft (ab 1883), Alfred Ploetz führte den Begriff der »Rassenhygiene« ein (ab 1895). »Positive Eugenik« oder »positive Rassenhygiene« beabsichtigte fortan eine Verbesserung des Erbgutes beispielsweise durch Förderung von Kinderreichtum gesellschaftlich angesehener und vermeintlich gesunder bzw. erwünschter Familien. »Negative Eugenik« oder »negative Rassenhygiene« umfasste hingegen die Beseitigung sogenannten »schlechten Erbgutes« aus einer Bevölkerung zur Eindämmung sozialer Ausgaben sowie zugunsten erhoffter »erbgesunder« zukünftiger Generationen.
Die Idee der Eugenik oder der »Rassenhygiene« war kein auf Deutschland beschränktes Phänomen. In einzelnen Staaten der USA sowie in Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden wurden bereits ab Ende der 1920er-Jahre Sterilisationsgesetze zur Entlastung des Wohlfahrtsstaates angewandt. Mit Gründung des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik (ab 1927) und der Deutschen Forschungsanstalt für Psychiatrie (ab 1931), letztere unter der Leitung von Eugen Fischer sowie Ernst Rüdin, wurden bereits vor der Machtübernahme der NSDAP auch in Deutschland Rassegesetze geschaffen, die während der NS-Zeit der wissenschaftlichen Legitimation der nationalsozialistischen Rassenpolitik dienten.
Rassen-Hygiene
Viele Menschen früher glauben:
Es gibt richtige und falsche Menschen.
Sie unter-scheiden Menschen in Rassen.
So denken auch viele Wissenschaftler.
Sie sagen:
Es gibt gute und schlechte Rassen.
Und es gibt gesunde und kranke Menschen.
Die guten Rassen und gesunden Menschen sollen sich vermehren.
Nur sie sollen viele Kinder bekommen.
Die schlechten Rassen und die kranken Menschen sollen keine Kinder bekommen.
Sie sollen aus-sterben.
Das nennt man Eugenik.
Oder Rassen-Hygiene.
Eugenik gibt es früher nicht nur in Nazi-Deutsch-Land.
Es gibt sie auch in anderen Ländern.
In Dänemark und Norwegen.
In Schweden und Finnland.
Und in manchen Teilen der USA.
Die sogenannte flächendeckende und lückenlose »erbbiologische Bestandsaufnahme« und Überprüfung war die grundlegende Voraussetzung für die Durchführung des »Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses«. Hierbei wurde nahezu jede*r durch das Gesundheitsamt hinsichtlich seines bzw. ihres »Erbwertes« erfasst und überprüft. Die Erfassung konnte über verschiedenste Wege erfolgen und in kaum einen Lebensbereich wirkten die »erbbiologische Bestandsaufnahme« und die Prüfung der »Erbtauglichkeit« nicht hinein. Systematisch erfasst und überprüft wurden alle:
• Patient*innen der Heil- und Pflegeanstalten, der örtlichen Kinderheime und Fürsorgeheime,
• Hilfsschüler*innen (Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ) sowie Schüler*innen, die aufgrund schlechter Noten / Sitzenbleibens bei Schuluntersuchungen der Amtsärzt*innen und bei Lehrkräften auffielen,
• Heiratswilligen (bei der Ehetauglichkeitsprüfung),
• Wehrpflichtigen (bei Feststellung der Wehrtauglichkeit),
• Ehepaare, die ein Ehestandsdarlehen beantragten,
• Eltern, die Kinderbeihilfe beantragten,
• Eltern ohne Trauschein,
• Mütter mit Kindern verschiedener Väter,
• Untersuchungshäftlinge, die sich im Gerichtsgefängnis befanden,
• Opfer von Missbrauch und Vergewaltigung,
• Sinti*zze und Rom*nja,
• Sexarbeiter*innen,
• »Landstreicher*innen« bzw. wohnungslos Gemeldete,
sowie all jene, aus deren Familie Suizid, eine psychische bzw. neurologische Erkrankung, Bettnässen, Alkoholismus, Inzest, Langzeitarbeitslosigkeit oder »Bummelantentum« bekannt war und all jene, die aufgrund laufender Sterilisationsverfahren von Angehörigen oder Verlobten für das Lüneburger Gesundheitsamt identifizierbar waren.
Rassen-Hygiene
Viele Menschen früher glauben:
Es gibt richtige und falsche Menschen.
Sie unter-scheiden Menschen in Rassen.
So denken auch viele Wissenschaftler.
Sie sagen:
Es gibt gute und schlechte Rassen.
Und es gibt gesunde und kranke Menschen.
Die guten Rassen und gesunden Menschen sollen sich vermehren.
Nur sie sollen viele Kinder bekommen.
Die schlechten Rassen und die kranken Menschen sollen keine Kinder bekommen.
Sie sollen aus-sterben.
Das nennt man Eugenik.
Oder Rassen-Hygiene.
Eugenik gibt es früher nicht nur in Nazi-Deutsch-Land.
Es gibt sie auch in anderen Ländern.
In Dänemark und Norwegen.
In Schweden und Finnland.
Und in manchen Teilen der USA.
Zwischen 1934 und 1945 gingen beim Gesundheitsamt Lüneburg mindestens 3.771 Anzeigen für eine Sterilisation ein, bei denen es in mindestens 2.358 Fällen auch zu Gerichtsverhandlungen am Erbgesundheitsgericht Lüneburg kam. Das Erbgesundheitsgericht Lüneburg hatte seinen Sitz beim örtlichen Amts- und Landgericht Am Markt/Bardowicker Straße. Das Erbgesundheitsobergericht war in Celle und dem dortigen Oberlandesgericht angegliedert.
Neben dem Amtsrichter saß dem Lüneburger Erbgesundheitsgericht unter anderem auch der Ärztliche Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg Max Bräuner vor, der zugleich Kreisbeauftragter für das Rassenpolitische Amt der NSDAP Lüneburg-Stadt war.
Im Unterschied zu anderen Gerichtsbezirken blieb etwa die Hälfte der Lüneburger Akten zu den in Lüneburg und Celle verhandelten Gerichtsfällen erhalten. Darüber hinaus gibt es acht Sterilisationsbücher der Landesfrauenklinik Celle, in denen rund 250 weitere Frauen identifiziert werden können, die über das Lüneburger Gericht verhandelt wurden. Hinzu kommen Frauen und Männer, über deren Unfruchtbarmachung es in anderen Unterlagen Belege gibt. Da die Akten unvollständig sind, kann nach der derzeitigen Quellenlage insgesamt von über 800 belegten Einzelfällen vollstreckter Sterilisationen ausgegangen werden.
Der Erste, der nachweislich nach dem »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« durch einen Gerichtsbeschluss des Lüneburger Erbgesundheitsgerichtes vom 4. Mai 1934 sterilisiert wurde, war der Lüneburger Tapezierer Wilhelm Klatt. Das letzte überlieferte Sterilisationsdatum aus der Zeit des Nationalsozialismus ist der 7. März 1945. Betroffen war die 21-jährige landwirtschaftliche Gehilfin Anni Korn. Die meisten Opfer (über 550) wurden aufgrund »angeborenen Schwachsinns« sterilisiert. Rund 100 aufgrund von »Schizophrenie/Irresein«. Es gab jedoch auch über 50 Sterilisationen aufgrund »moralischen Schwachsinns«.
Die meisten Sterilisationen wurden in den ersten vier Jahren nach der Machtübernahme durchgeführt. Kriegsbedingt ging die Zahl ab 1939 stark zurück. In diesem Zeitraum wurden zunächst nur noch »dringliche Fälle« behandelt. 65 Prozent der Betroffenen waren Frauen. Sie waren mit durchschnittlich 25 Jahren zudem deutlich jünger als die Männer, die im Durchschnitt 28 Jahre alt waren. Das jüngste Opfer der Zwangssterilisation war Inge Wernitz mit gerade einmal 14 Jahren. Das älteste Opfer war Gustav Lindenau. Er wurde im Alter von 63 Jahren aufgrund »schweren Alkoholismus« unfruchtbar gemacht. Zum Zeitpunkt des Urteils befand er sich noch im Konzentrationslager Sachsenhausen.
Mehr als ein Drittel aller Betroffenen lebte im Lüneburger Stadtgebiet. Die Betroffenen der Zwangssterilisation lebten überwiegend in den Stadtteilen Altstadt, Goseburg-Zeltberg und Hagen. Oft traf es gleich mehrere Nachbar*innen einer Straße und ganze Straßenzüge: Salzbrückerstraße, Auf dem Meere, Auf der Altstadt, Hinter der Sülzmauer, Schrangenstraße, Bardowicker Straße, Bardowicker Wasserweg, Sternkamp, Gellersstraße, Wedekindstraße.
Zwangs-Sterilisation in Lüne-Burg
Auch in Lüne-Burg gibt es den National-Sozialismus.
Zwischen 1933 und 1945.
Menschen mit Behinderung und Krankheiten werden in der Zeit angezeigt.
Beim Gesundheits-Amt.
Meistens machen Ärzte eine Anzeige.
Aber auch Lehrer oder Erzieher.
Jeder kann so eine Anzeige machen.
Es gibt fast 4 Tausend Anzeigen beim Gesundheits-Amt in Lüne-Burg.
So viele Menschen sollen un-frucht-bar gemacht werden.
Es gibt mehr als 2 Tausend Gerichts-Verhandlungen.
Lüne-Burg hat ein eigenes Erb-Gesundheits-Gericht.
Es gibt noch viele Akten aus dem Gericht.
In den Akten steht alles drin über die Verhandlung.
Und über das Urteil.
Von über 800 Menschen wissen wir daher alles ganz genau.
Nur über die sprechen wir hier.
Auch wenn es eigentlich viel mehr sind.
Wilhelm Klatt ist der erste der un-frucht-bar gemacht wird.
Er wird am 19. Juni 1934 operiert.
Er ist Tapezierer.
Anni Korn ist die letzte die un-frucht-bar gemacht wird.
Sie wird am 7. März 1945 operiert.
Sie arbeitet in der Land-Wirtschaft.
Die meisten Operationen gibt es zwischen den Jahren 1934 und 1938.
Danach werden es weniger.
Weil ab 1939 Krieg ist.
Etwas mehr als die Hälfte der Sterilisierten sind Frauen.
Etwas weniger als die Hälfte sind Männer.
Bei ihrer Sterilisation sind die Menschen meistens unter 30 Jahre alt.
Das jüngste Opfer heißt Inge Wernitz.
Sie ist angeblich schwach-sinnig.
Sie wird im Lüne-Burger Kranken-Haus operiert.
Da ist sie erst 14 Jahre alt.
Der älteste Mann ist Gustav Lindenau.
Er ist ein Häftling in einem Konzentrations-Lager als das Gericht das entscheidet.
Er soll »schwerer Alkoholiker« sein.
Er ist 63 Jahre alt als er un-fruch-tbar gemacht wird.
Die meisten werden operiert wegen Schwach-Sinn.
Über 5 Hundert.
Über 1 Hundert werden operiert wegen Realitäts-Verlust.
Es gibt sehr strenge Regeln.
Wer sie nicht einhält wird auch operiert.
In Lüne-Burg sind es über 50.
Fast jeder Dritte lebt in der Stadt Lüne-Burg.
Oft wohnen mehrere Menschen in einer Straße.
Es sind Nachbarn.
Oder sie gehören zu einer Familie.
Das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« wurde am 14. Juli 1933 verabschiedet und trat am 1. Januar 1934 in Kraft. Es lieferte die gesetzliche Grundlage für hundertausendfache Zwangssterilisationen.
Die gesetzliche Regelung der Sterilisation war keine deutsche Erfindung und auch in Deutschland keine alleinige Erfindung der Nationalsozialisten. Bereits 1907 führte der Bundesstaat Indiana in den U.S.A. ein Gesetz ein, das die Sterilisation von Anstaltsinsassen ermöglichte. Bis 1921 führten 15 weitere Bundesstaaten der U.S.A. ebensolche gesetzlichen Regelungen ein, bis 1933 waren es bereits 30 Bundesstaaten. In 41 U.S.-Bundesstaaten gab es zudem »Eheverbote« für sogenannte Geisteskranke. Die erste Sterilisation gegen den Willen eines*r Betroffenen wurde 1927 durch den Supreme Court, dem US-amerikanischen höchsten Gerichtshof, entschieden.
Auch in einzelnen europäischen Ländern wurden Sterilisationsgesetzte erlassen. 1929 führte Dänemark ein solches Gesetz ein. Ab 1938 wurde das Ehegesetz verschärft und 1939 wurden rassenhygienisch begründete Schwangerschaftsabbrüche legitimiert. Schweden und Norwegen führten parallel zum Deutschen Reich Sterilisationsgesetze ein. Finnland folgte 1935, Lettland 1937 und Island 1938.
Dem deutschen Gesetz ging eine Entwicklung voraus. Bereits 1923 wurde von Gustav Boeters ein erster Gesetzentwurf vorgelegt. Der Landesgesundheitsrat beschäftigte sich ebenfalls mit dieser Fragestellung und legte 1932 einen zweiten Gesetzentwurf vor. Schließlich setzte sich die Überarbeitung des dritten Gesetzesentwurfs von Arthur Gütt, Alfred Ploetz und Ernst Rüdin durch.
Das Gesetz regelte, dass Menschen mit »1.) angeborenem Schwachsinn, 2.) Schizophrenie, 3.) Zirkulärem (manisch-depressivem) Irresein, 4.) erblicher Fallsucht, 5.) erblichem Veitstanz (Huntingtonsche Chorea), 6.) erblicher Blindheit, 7.) erblicher Taubheit, 8.) schwerer erblicher körperlicher Mißbildung« zu sterilisieren seien, wobei bei die »Erblichkeit« in Bezug auf nahezu alle dieser Erkrankungs- bzw. Störungsbilder wissenschaftlich noch nicht bewiesen war. Auch »schwerer Alkoholismus« wurde als Sterilisationsgrund aufgeführt.
Darüber hinaus regelte das deutsche Gesetz in §12 im Unterschied zu den Gesetzen anderer Ländern die Sterilisation wider Willen, in dem es hieß: »Hat das Gericht die Unfruchtbarmachung endgültig beschlossen, so ist sie auch gegen den Willen des Unfruchtbarzumachenden auszuführen, sofern nicht dieser allein den Antrag gestellt hat. Der beamtete Arzt hat bei der Polizeibehörde die erforderlichen Maßnahmen zu beantragen. Soweit andere Maßnahmen nicht ausreichen, ist die Anwendung unmittelbaren Zwanges zulässig.«
Ab 1936 konnte auch ein »moralischer Schwachsinn« oder »sozialer Schwachsinn« als Urteilsbegründung herangezogen werden. Obwohl das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« sogenannte »Asozialität« und »Kriminalität« nicht explizit als Gründe für eine Sterilisation benannte, wurden Personen mit wechselnden Geschlechtspartner*innen, die sich angeblich »unsittlich verhielten« oder »leicht sexuell erregbar« gewesen seien sowie Homosexuelle zwangssterilisiert.
Sterilisations-Gesetz
Die National-Sozialisten machen 1933 ein Gesetz.
Dieses Gesetz erlaubt die Zwangs-Sterilisation.
Das bedeutet:
Das Gesetz bestimmt wer un-frucht-bar gemacht werden darf.
Es sind Menschen mit Behinderungen.
Oder Menschen mit bestimmten Krankheiten.
Nach der Operation können diese Menschen keine Kinder mehr bekommen.
Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 1934.
In dem Gesetz steht:
Menschen mit bestimmten Krankheiten sollen keine Kinder bekommen.
Wer eine Krankheit hat soll unfruchtbar gemacht werden.
Dann wird man operiert.
Nach der Operation kann man keine Kinder mehr bekommen.
So ein Gesetz gibt es früher nicht nur in Deutsch-Land.
Es gibt so ein Gesetz auch in anderen Ländern.
In Dänemark und Norwegen.
In Schweden und Finnland.
Und in vielen Teilen der USA.
Aber in Deutsch-Land ist es das Gesetz besonders streng.
Darin steht:
Ein Gericht entscheidet über die Operation.
Die Menschen dürfen immer operiert werden.
Auch wenn sie nicht wollen.
Wenn sie Nein sagen.
Dann darf die Polizei einen fest-nehmen.
Und man wird zu der Operation gezwungen.
Wenn man dies hat wird man operiert:
Schwach-Sinn.
Große Traurigkeit oder Lebens-Müdigkeit.
Anfälle haben.
Nicht sehen können.
Nicht hören können.
Nicht laufen können.
Am Körper anders sein.
Zu viel Alkohol trinken.
Später kommt noch dazu:
Sex mit vielen verschiedenen Menschen haben.
Ohne Wohnung sein.
Viele Kinder haben von verschiedenen Partnern.
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