Zwangssterilisation – Rassenhygiene

Zu Beginn jeder Sterilisation in den 1930er- und 1940er-Jahren stand zunächst ein Mensch, der im Sinne der am Ende des 19. Jahrhunderts Aufschwung erhaltenden »Rassenhygiene« und »Eugenik« als potenziell »erbkrank« angesehen wurde. Eine wesentliche Grundlage der »Rassenhygiene« und »Eugenik« bildeten die »Rassenlehre« von Arthur de Gobineau (ab 1852) und der Sozialdarwinismus nach Herbert Spencer (ab 1864). Spencer unterstützte die These, dass sich die biologische Evolution durch ein »survival of the fittest«, also durch das Überleben des am besten Angepassten bzw. des Geeignetsten vollziehe. Francis Galton begründete die »Eugenik« als Wissenschaft (ab 1883), Alfred Ploetz führte den Begriff der »Rassenhygiene« ein (ab 1895). »Positive Eugenik« oder »positive Rassenhygiene« beabsichtigte fortan eine Verbesserung des Erbgutes beispielsweise durch Förderung von Kinderreichtum gesellschaftlich angesehener und vermeintlich gesunder bzw. erwünschter Familien. »Negative Eugenik« oder »negative Rassenhygiene« umfasste hingegen die Beseitigung sogenannten »schlechten Erbgutes« aus einer Bevölkerung zur Eindämmung sozialer Ausgaben sowie zugunsten erhoffter »erbgesunder« zukünftiger Generationen.