Zwangsarbeit

Auf dem Gebiet des Deutschen Reiches wurden mit Kriegsbeginn am 1. September 1939 viele Männer im wehrpflichtigen Alter zum Kriegsdienst eingezogen. Ihre Arbeitskraft konnte nicht gänzlich durch den Reicharbeitsdienst und weibliche Beschäftigte kompensiert werden. Daher wurden in den besetzen Gebieten anfangs Zwangsarbeiter*innen rekrutiert und später gegen ihren Willen verschleppt. Darüber hinaus kam es völkerrechtswidrig auch zu einem verstärkten Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen sowie KZ-Häftlingen.

In Deutschland und den von Deutschland besetzten Gebieten gab es rund 13 Millionen Zwangsarbeiter*innen, in der Stadt und im Kreis Lüneburg waren es rund 6.000. Viele kamen aus Osteuropa, insbesondere Polen und ab 1941 vermehrt auch aus der Sowjetunion. Um sie zu kennzeichnen, waren sie zum Tragen eines »P« für Polen sowie eines »Ost« für »Ostarbeiter« (NS-Bezeichnung der Zwangsarbeiter*innen aus der Sowjetunion) verpflichtet. Diese Zeichen mussten erkennbar an der Kleidung getragen werden. Ab 1942 wurden auch Zwangsarbeiter*innen aus Westeuropa eingesetzt.

Zwangsarbeiter*innen waren schwerpunktmäßig in der (Rüstungs-)Industrie und in der Landwirtschaft eingesetzt. In den Jahren 1943 und 1944 bildeten sie ein Viertel, in manchen Betrieben sogar bis zu 60 Prozent der Beschäftigten. Im Sommer 1944 gab es zeitgleich sechs Millionen Zwangsarbeiter*innen im Dritten Reich. Ein Drittel davon waren Frauen, die teils gemeinsam mit ihren Kindern verschleppt wurden. Hinzu kamen rund zwei Millionen Kriegsgefangene.

Die Lebensbedingungen der Zwangsarbeiter*innen unterschieden sich nach Herkunft, Geschlecht und Einsatzort. Auch war von Bedeutung, ob es sich um »Militärinternierte« handelte, die als »Verräter« besonderen Repressalien ausgesetzt waren.

Die Zwangsarbeiter*innen wurden oft in Massenunterkünften bzw. Lagern untergebracht. Es gab jedoch insbesondere bei kleineren Betrieben auch Privatunterkünfte. Der Lohn war uneinheitlich, auch wurden Kosten für Unterkunft und Verpflegung abgezogen. Westliche Kriegsgefangene erhielten wöchentlich maximal zwei Reichsmark bzw. 0,30 Reichsmark am Tag. »Ostarbeiter« erhielten oft nur 0,10 Reichsmark am Tag, sofern überhaupt Lohn ausgezahlt wurde und die »Ostarbeiterabgabe« nicht gänzlich vom Betrieb einbehalten wurde. Im Vergleich dazu verdienten Arbeiter*innen in der Industrie durchschnittlich 40 Reichsmark die Woche bzw. 6,60 Reichsmark am Tag.