Reichs-Aus-Schuss

Der Reichs-Aus-Schuss sind 3 Ärzte.
Sie heißen Werner Catel, Hans Heinze und Ernst Wentzler.
Sie entscheiden:
Dieses Kind oder dieser Jugendliche muss sterben.
Dieses Kind oder dieser Jugendliche darf ermordet werden.
Das ist in der Zeit des National-Sozialismus.

Sie bekommen einen Melde-Bogen.
Das ist ein Zettel.
Darauf steht die Erkrankung des Kindes oder des Jugendlichen.
Sie entscheiden:
Dieses Kind ist krank.
Es muss in eine Kinder-Fach-Abteilung.
Dort kann es sterben.

Sie denken:
Ich als Arzt darf über Leben und Tod entscheiden.
Sie denken:
Es gibt eine Erlaubnis.
Durch den Führer Adolf Hitler.

Der Führer erlaubt:
Kinder mit Behinderungen müssen gemeldet werden.
Kinder mit Behinderungen müssen in eine Kinder-Fach-Abteilung.
Kinder mit Behinderungen dürfen ermordet werden.
Aber das muss geheim bleiben.
Deshalb wird der Melde-Bogen an eine falsche Adresse geschickt.

Nur die Namen von den 3 Ärzten Catel, Heinz und Wentzler
vom Reichs-Aus-Schuss kennen wir.
Alle anderen Namen vom Reichs-Aus-Schuss werden verschwiegen.
Über die wird nicht gesprochen.

Der Reichs-Aus-Schuss entscheidet nicht über alle Kinder-Morde.
Der Reichs-Aus-Schuss entscheidet über 3 bis 5 Tausend Morde.