Ausländer-Sammel-Stellen

Im Jahr 1944 entscheidet der Minister:
Patienten aus dem Ausland dürfen ermordet werden.
Dafür muss man sie sammeln.
Also werden Ausländer-Sammel-Stellen eingerichtet.
In 11 Anstalten.
Das sind Spezial-Stationen nur für ausländische Patienten.
Dort entscheidet ein Arzt:
Der ausländische Patient darf leben.
Oder der ausländische Patient muss sterben.

In die Ausländer-Sammel-Stelle kommen:
Zwangs-Arbeiter
Flüchtlinge
Kinder von Zwangs-Arbeitern
Ausländer die in Deutschland leben

Ein Arzt in der Sammel-Stelle guckt die Patienten an.
Er spricht nicht mit ihnen.
Weil er die Sprache nicht kann.
Der Arzt versteht den Patienten nicht.

Trotzdem entscheidet der Arzt:
Der Zwangs-Arbeiter kann noch arbeiten.
Dann muss er zurück in die Zwangs-Arbeit.

Oder der Arzt entscheidet:
Der Zwangs-Arbeiter ist zu krank zum Arbeiten.
Er muss in der Anstalt bleiben.
Man kann nicht erlaubte Medikamente an ihm ausprobieren.
Und er darf er ermordet werden.
Weil er nicht mehr arbeiten kann.

Die Toten werden beerdigt.
Auf dem Fried-Hof der Anstalt.
Aber auf keinen Fall neben deutschen Toten.
Sie bekommen extra Gräber.
Nur für Ausländer.
Deutsche und Ausländer werden sogar noch tot getrennt.

Nach dem Krieg holen die Länder ihre Toten nach Hause.
Endlich finden sie Frieden.