Erb-Gesundheits-Gericht Lüneburg

Im National-Sozialismus gibt es ein besonderes Gericht.
Das heißt Erb-Gesundheits-Gericht.
Am Erb-Gesundheits-Gericht gibt es immer 3 Richter.
Der erste Richter ist eine Person die Recht gelernt hat.
Der zweite und dritte Richter sind Ärzte.
Ein Arzt hat immer eine Arzt-Praxis.
Der andere Arzt arbeitet immer in einem Kranken-Haus.
Oder im Gesundheits-Amt.

Bis zum Jahr 1940 ist Edzard Stölting der Richter.
Danach über-nehmen andere das Amt des Richters.
Die Ärzte am Gericht sind Haus-Ärzte.
Und Nerven-Ärzte.
Sie sind in der Stadt bekannt.
Viele Lüne-Burger sind ihre Patienten.

Meistens ist auch der Anstalts-Direktor als Richter dabei.
Er leitet die Anstalt in Lüne-Burg.
Das ist ein besonderes Kranken-Haus.
Der Amts-Arzt vertritt ihn wenn er keine Zeit hat.

Das Erb-Gesundheits-Gericht entscheidet:
Der Mensch muss sterilisiert werden.
Die Entscheidung heißt Urteil.
Manche Menschen wehren sich gegen das Urteil.
Sie wollen nicht sterilisiert werden.
Sie legen Ein-Spruch ein.
Das heißt sie sagen: Nein.
Dann gibt es eine neue Verhandlung.
Vor einem neuen Gericht.
Vor dem Ober-Gericht in Celle.

Selten ist der Ein-Spruch erfolg-reich.
Nur ganz selten sagt das Ober-Gericht in Celle:
Die Menschen haben recht.
Sie sollen nicht operiert werden.

Aber oft sagt das Ober-Gericht:
Die Menschen sollen sterilisiert werden.

Ab 1936 entscheidet das Ober-Gericht:
Auch arme Menschen dürfen sterilisiert werden.
Oder un-verheiratete Eltern.
Und Menschen die anders leben als die meisten.

Das Gerichts-Verfahren findet an verschiedenen Orten statt.
Bei Patienten im Kranken-Haus.
In ihrem Kranken-Zimmer.

Bei allen anderen in einem Gericht.
Das ist in Lüne-Burg in einem Schloss.
Da ist heute auch noch ein Gericht.
Das ist am Markt-Platz.
In der Nähe vom Rat-Haus.

Auch die Gerichts-Verfahren des Ober-Gerichtes finden da statt.
Bei Kranken-Haus-Patienten auf der Kranken-Station.
Dafür kommt der Richter aus Celle angereist.
Es finden oft mehrere Verfahren an einem Tag statt.
Dann lohnt sich die Reise für den Richter.

Erbgesundheitsgericht Lüneburg

Dem Erbgesundheitsgericht saßen neben dem Amtsrichter zwei medizinische Richter vor. Bei den medizinischen Richtern handelte es sich immer um einen niedergelassenen Haus- oder Nervenarzt sowie einen verbeamteten Arzt. Der verbeamtete Arzt war entweder Amtsarzt oder Anstaltsarzt. Es wurde darauf geachtet, dass die Personen, die das medizinische Gutachten erstellten und das richterliche Amt ausübten, nicht identisch waren. So kam es beim Lüneburger Erbgesundheitsgericht vor, dass immer dann der Leiter des Gesundheitsamtes (Hans Rohlfing) das Richteramt vom Anstaltsdirektor (Max Bräuner) übernahm, wenn das Gutachten durch eine*n Mediziner*innen der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg erstellt worden war, etwa durch die Ärzte Baumert, Bräuner, Marx, Redepenning, Winninghoff oder die Ärztin Schmidt. Bei Bedarf wurden Rohlfing und Bräuner von einem Uelzener Kollegen (Sander) vertreten.

Bis 1940 war nahezu ausschließlich Amtsrichter Edzard Stölting der amtsgerichtliche Vorsitzende. Er wurde abgelöst von Börner und Jahn. Die Richter Severin und van Lessen vertraten hin und wieder. Oft saßen auch die niedergelassenen Ärzte Dressler und Vosgerau dem Erbgesundheitsgericht vor. Sie wurden von Bergmann (1940) und Cropp (1944) vertreten. Im Zusammenhang mit dem Erbgesundheitsobergericht werden in den Gerichtsunterlagen häufig die Namen Harten, Josten und Harries genannt.

Das Erbgesundheitsobergericht war in zweiter und letzter Instanz für gerichtliche Entscheidungen über die Anordnung der Unfruchtbarmachung zuständig. Die Betroffenen waren praktisch rechtlos. Anfänglich wurden Fälle ohne Anhörung der Betroffenen und ohne ernsthafte Vorbereitung durch die Beisitzer abschließend beraten und entschieden. Später fanden die Anhörungen in der Regel an den jeweiligen Gerichtsstandorten der Erbgesundheitsgerichte statt.

Besonders unangenehm musste aus richterlicher Sicht berühren, dass die Verfahren häufig ohne Neubegutachtungen und ohne Aktenzugang seitens der Betroffenen durchgeführt wurden, sodass sich selbst der nationalsozialistische Rechtswahrer-Bund veranlasst sah, verfahrensrechtliche Minimalstandards einzufordern. Man erwartete unter anderem zumindest das Recht Betroffener auf eine Akteneinsicht. Erst im Dezember 1936 empfahl das Reichsjustizministerium dem Celler Oberlandesgerichtspräsidenten von Garßen, den Rechtsanwälten der von Verfahren vor dem Erbgesundheitsobergericht Betroffenen bei entsprechender Prüfung und Belehrung Akteneinsicht zu gewähren.

Die Gerichtsverfahren fanden in Bezug auf die Patient*innen der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg in der Regel auf Station statt. Es wäre zu aufwendig gewesen, die Patient*innen ins Gericht zu eskortieren. Nur all jene, die sich nicht in Anstaltspflege befanden, wurden in den Seitentrakt des Amts- und Landgerichtes, Eingang Bardowickerstaße, vorgeladen. Identisch verfuhr man auch mit den Verhandlungen vor dem Erbgesundheitsobergericht. Das Celler Gericht schickte die Richter auf Dienstreise nach Lüneburg, dort wurden gleich mehrere Verfahren gebündelt verhandelt. Sie wurden in der Anstalt bzw. im Amts- und Landgerichtsgebäude geführt.

Zwangssterilisation in Lüneburg

Zwischen 1934 und 1945 gingen beim Gesundheitsamt Lüneburg mindestens 3.771 Anzeigen für eine Sterilisation ein, bei denen es in mindestens 2.358 Fällen auch zu Gerichtsverhandlungen am Erbgesundheitsgericht Lüneburg kam. Das Erbgesundheitsgericht Lüneburg hatte seinen Sitz beim örtlichen Amts- und Landgericht Am Markt/Bardowicker Straße. Das Erbgesundheitsobergericht war in Celle und dem dortigen Oberlandesgericht angegliedert.

Neben dem Amtsrichter saß dem Lüneburger Erbgesundheitsgericht unter anderem auch der Ärztliche Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg Max Bräuner vor, der zugleich Kreisbeauftragter für das Rassenpolitische Amt der NSDAP Lüneburg-Stadt war.

Im Unterschied zu anderen Gerichtsbezirken blieb etwa die Hälfte der Lüneburger Akten zu den in Lüneburg und Celle verhandelten Gerichtsfällen erhalten. Darüber hinaus gibt es acht Sterilisationsbücher der Landesfrauenklinik Celle, in denen rund 250 weitere Frauen identifiziert werden können, die über das Lüneburger Gericht verhandelt wurden. Hinzu kommen Frauen und Männer, über deren Unfruchtbarmachung es in anderen Unterlagen Belege gibt. Da die Akten unvollständig sind, kann nach der derzeitigen Quellenlage insgesamt von über 800 belegten Einzelfällen vollstreckter Sterilisationen ausgegangen werden.

Der Erste, der nachweislich nach dem »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« durch einen Gerichtsbeschluss des Lüneburger Erbgesundheitsgerichtes vom 4. Mai 1934 sterilisiert wurde, war der Lüneburger Tapezierer Wilhelm Klatt. Das letzte überlieferte Sterilisationsdatum aus der Zeit des Nationalsozialismus ist der 7. März 1945. Betroffen war die 21-jährige landwirtschaftliche Gehilfin Anni Korn. Die meisten Opfer (über 550) wurden aufgrund »angeborenen Schwachsinns« sterilisiert. Rund 100 aufgrund von »Schizophrenie/Irresein«. Es gab jedoch auch über 50 Sterilisationen aufgrund »moralischen Schwachsinns«.

Die meisten Sterilisationen wurden in den ersten vier Jahren nach der Machtübernahme durchgeführt. Kriegsbedingt ging die Zahl ab 1939 stark zurück. In diesem Zeitraum wurden zunächst nur noch »dringliche Fälle« behandelt. 65 Prozent der Betroffenen waren Frauen. Sie waren mit durchschnittlich 25 Jahren zudem deutlich jünger als die Männer, die im Durchschnitt 28 Jahre alt waren. Das jüngste Opfer der Zwangssterilisation war Inge Wernitz mit gerade einmal 14 Jahren. Das älteste Opfer war Gustav Lindenau. Er wurde im Alter von 63 Jahren aufgrund »schweren Alkoholismus« unfruchtbar gemacht. Zum Zeitpunkt des Urteils befand er sich noch im Konzentrationslager Sachsenhausen.

Mehr als ein Drittel aller Betroffenen lebte im Lüneburger Stadtgebiet. Die Betroffenen der Zwangssterilisation lebten überwiegend in den Stadtteilen Altstadt, Goseburg-Zeltberg und Hagen. Oft traf es gleich mehrere Nachbar*innen einer Straße und ganze Straßenzüge: Salzbrückerstraße, Auf dem Meere, Auf der Altstadt, Hinter der Sülzmauer, Schrangenstraße, Bardowicker Straße, Bardowicker Wasserweg, Sternkamp, Gellersstraße, Wedekindstraße.