Emmi Nielson ist eine Halb-Schwester von Karl und Georg.
Emmi wird auch angezeigt.
Beim Erb-Gesundheits-Gericht in Lüneburg.
Weil sie zur Familie Marienberg gehört.
Das Gericht sagt am 14. April 1942:
Emmi Nielson soll sterilisiert werden.
Emmi will das nicht.
Sie beschwert sich.
Aber ihre Beschwerde hat keinen Erfolg.
Sie bekommt einen Termin im Kranken-Haus.
Aber sie geht einfach nicht hin.
Damit verstößt sie gegen das Gerichts-Urteil.
Deswegen wird sie von der Polizei gesucht.
Emmi versteckt sich.
Weil sie nicht operiert werden will.
Aber die Polizei findet sie.
Sie bekommt eine Haft-Strafe.
Sie muss 6 Monate ins Gefängnis.
Weil sie nicht unfruchtbar gemacht werden will.
Nach 6 Monaten wird sie aus dem Gefängnis entlassen.
Am gleichen Tag wird sie operiert.
Man holt sie im Gefängnis ab.
Man bringt sie direkt ins Kranken-Haus.
Damit sie sich kein zweites Mal versteckt.
Deshalb wird Emmi am 15. März 1943 operiert.
Gegen ihren Willen.
1951 ist der Krieg 6 Jahre vorbei.
Die Nazis haben keine Macht mehr.
Deswegen geht Emmi vor Gericht.
Wie ihr Halb-Bruder Georg.
Sie will auch eine Entschuldigung.
Und Schmerzens-Geld.
Wieder ist der Richter Dr. Jahn.
Der gleiche Richter wie bei Georg.
Auch Emmi Nielson bekommt kein Recht.
Sie bekommt kein Schmerzens-Geld.
Die Sterilisation wird nicht rückgängig gemacht.
Sie bekommt keine Entschuldigung.
Nur ganz wenige Urteile wurden geändert.
Meistens entschied das Ober-Gericht genauso wie das Gericht in Lüneburg.
Das ist ein Urteil des Ober-Gerichtes.
Es ist das Urteil zu Thea Marienberg.
Darin steht:
Das Gericht in Lüneburg hat recht.
Thea darf unfruchtbar gemacht werden.
Das Urteil ist vom 16. Juli 1940.
Danach wurde Thea operiert.