Im National-Sozialismus gibt es ein besonderes Gericht.
Das heißt Erb-Gesundheits-Gericht.
Am Erb-Gesundheits-Gericht gibt es immer 3 Richter.
Der erste Richter ist eine Person die Recht gelernt hat.
Der zweite und dritte Richter sind Ärzte.
Ein Arzt hat immer eine Arzt-Praxis.
Der andere Arzt arbeitet immer in einem Kranken-Haus.
Oder im Gesundheits-Amt.
Bis zum Jahr 1940 ist Edzard Stölting der Richter.
Danach über-nehmen andere das Amt des Richters.
Die Ärzte am Gericht sind Haus-Ärzte.
Und Nerven-Ärzte.
Sie sind in der Stadt bekannt.
Viele Lüne-Burger sind ihre Patienten.
Meistens ist auch der Anstalts-Direktor als Richter dabei.
Er leitet die Anstalt in Lüne-Burg.
Das ist ein besonderes Kranken-Haus.
Der Amts-Arzt vertritt ihn wenn er keine Zeit hat.
Das Erb-Gesundheits-Gericht entscheidet:
Der Mensch muss sterilisiert werden.
Die Entscheidung heißt Urteil.
Manche Menschen wehren sich gegen das Urteil.
Sie wollen nicht sterilisiert werden.
Sie legen Ein-Spruch ein.
Das heißt sie sagen: Nein.
Dann gibt es eine neue Verhandlung.
Vor einem neuen Gericht.
Vor dem Ober-Gericht in Celle.
Selten ist der Ein-Spruch erfolg-reich.
Nur ganz selten sagt das Ober-Gericht in Celle:
Die Menschen haben recht.
Sie sollen nicht operiert werden.
Aber oft sagt das Ober-Gericht:
Die Menschen sollen sterilisiert werden.
Ab 1936 entscheidet das Ober-Gericht:
Auch arme Menschen dürfen sterilisiert werden.
Oder un-verheiratete Eltern.
Und Menschen die anders leben als die meisten.
Das Gerichts-Verfahren findet an verschiedenen Orten statt.
Bei Patienten im Kranken-Haus.
In ihrem Kranken-Zimmer.
Bei allen anderen in einem Gericht.
Das ist in Lüne-Burg in einem Schloss.
Da ist heute auch noch ein Gericht.
Das ist am Markt-Platz.
In der Nähe vom Rat-Haus.
Auch die Gerichts-Verfahren des Ober-Gerichtes finden da statt.
Bei Kranken-Haus-Patienten auf der Kranken-Station.
Dafür kommt der Richter aus Celle angereist.
Es finden oft mehrere Verfahren an einem Tag statt.
Dann lohnt sich die Reise für den Richter.