Heinrich Friedrich Ludwig Röhrup wurde am 30. Januar 1914 in Wulfstorf im Landkreis Lüneburg geboren. Nach seiner Schulentlassung arbeitete er zunächst als Laufbursche, später als Helfer bei Gartenarbeiten, schließlich als Arbeiter im Kalkabbruch, inzwischen lebte die Familie in der Straße Auf dem Meere in Lüneburg.
Im Oktober 1936 wurde Heinrich Röhrup zum Wehrdienst einberufen und ging als Schütze zur Marine nach Kiel. Da er dort dem Unterricht wohl nicht immer folgen konnte und zweimal Befehle von Vorgesetzten ignorierte, bekam er eine 10-tägige Arreststrafe. Seine Vorgesetzten wiesen ihn zwecks Überprüfung einer »Geisteskrankheit« ins Marinelazarett ein. Dortige Ärzte stellten eine »Anstaltsbedürftigkeit« fest. Daraufhin wurde Heinrich am 6. August 1937 vom Marinelazarett Kiel-Wik in die Landes-Heilanstalt Neustadt (Holstein) überwiesen. Dort stellten die Ärzte den Antrag auf die Unfruchtbarmachung.
Bereits acht Wochen später wurde die Sterilisation des damals 23-Jährigen beschlossen. Weil Heinrichs Vater eine Verlegung von der Landes-Heilanstalt Neustadt in die Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg veranlasste, wurde Heinrich Röhrup am 21. Februar 1938 im Städtischen Krankenhaus Lüneburg sterilisiert. Am 1. März 1938 wurde er aus der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg entlassen.
Im Folgejahr folgten zwei weitere Anstaltsaufenthalte wegen »Tobsuchtsanfällen«. Neben der Diagnose »angeborener Schwachsinn« fügte der Psychiater Gustav Marx nun die Diagnose »Schizophrenie« hinzu, und ab dann verließ Heinrich Röhrup die Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg nicht mehr. Nach der dritten Einweisung meldeten die Lüneburger Ärzte ihn in der Berliner Tiergartenstraße 4, wo die planmäßige Ermordung von Psychiatriepatienten organisiert wurde. So kam Heinrich Röhrup als »gemeingefährlich« eingestufter »Schizophrenie-Erkrankter« auf die Deportationsliste.
Am 7. März 1941 wurde Heinrich Röhrup im Rahmen der »Aktion T4« von Lüneburg in die Tötungsanstalt Pirna-Sonnenschein »planwirtschaftlich verlegt« und dort direkt nach der Ankunft in einer Gaskammer ermordet.
Abschrift des Beschlusses des Erbgesundheitsgerichtes Lübeck über die Sterilisation von Heinrich Röhrup vom 29.12.1937.
NLA Hannover Hann. 155 Lüneburg Acc. 2004/066 Nr. 8376.