Mehrere Mitglieder der Lüneburger Familie Marienberg sympathisierten mit der kommunistischen Partei. Aufgrund dessen wurde die ganze Familie »erbbiologisch erfasst« und vier Familienmitglieder gegen ihren Willen sterilisiert.
Karl Marienberg wurde am 5. Februar 1913 in Lüneburg geboren. Er besuchte eine Hilfsschule, arbeitete dann als Landarbeiter und schließlich als Arbeiter bei der Kohlehandlung Lindemann, ebenso wie sein Bruder Georg. In dieser Zeit lernte er Berta Habenicht kennen. Die beiden wollten heiraten. Ihrem Antrag auf »Ehetauglichkeit« wurde jedoch nicht stattgegeben, stattdessen wurde eine Anzeige zur Sterilisation gestellt. Berta wurde »Prostitution« unterstellt, obwohl sie lediglich zwei uneheliche Kinder hatte. Karl Marienberg wiederum wurde für eine Sterilisation angezeigt, da sein Vater Otto im kommunistischen Widerstand aktiv war.
Der Richter Edzard Stölting sowie die beiden Mediziner Dr. Max Bräuner und Dr. Wilhelm Vosgerau, die dem Erbgesundheitsgerichtsverfahren von Karl Marienberg vorsaßen, lehnten am 7. Juli 1938 eine Sterilisation von Karl Marienberg zunächst ab. Dagegen legte der anzeigende Amtsarzt Dr. Hans Rohlfing vom Lüneburger Gesundheitsamt erfolgreich Beschwerde ein. Das Verfahren ging in die nächst höhere Instanz zum Erbgesundheitsobergericht nach Celle.
Das Celler Gericht beschloss am 25. Oktober 1938 die Unfruchtbarmachung von Karl Marienberg. Er wurde am 18. November 1938 im Städtischen Krankenhaus Lüneburg operiert. Allerdings wurde Berta schon vorher von Karl schwanger. Erst nach der Operation wurde die Eheschließung bewilligt. Karl Marienberg und Berta Habenicht heirateten zehn Tage vor der Geburt der gemeinsamen Tochter Silvia an Silvester 1938. Zweieinhalb Jahre später, am 13. Juni 1941, starb Karl »nach längerem Leiden« an Tuberkulose.
Foto von Karl Marienberg aus seiner
Sterilisationsakte.
NLA Hannover Hann. 138 Lüneburg Acc. 102/88 Nr. 1298.
Beschwerde des Gesundheitsamtes Lüneburg über Beschluss zu Karl Marienberg vom 27.7.1937.
NLA Hannover Hann. 138 Lüneburg Acc. 102/88 Nr. 1298.