Melde-Pflicht

Im National-Sozialismus gibt es einen Befehl.
Er ist streng geheim.
Niemand darf davon wissen.
Nur Ärzte und Geburts-Helfer.

In dem Befehl steht:
Kinder mit Behinderungen müssen gemeldet werden.
Von Ärzten.
Von Geburts-Helfern.
Von Kranken-Häusern.
Von Geburts-Häusern.

Für die Meldung gibt es einem Melde-Bogen.
Das ist ein Zettel.
Darauf steht wie das Kind heißt.
Wo es wohnt.
Wieso es gemeldet wird.
Ob es sprechen und laufen kann.
Ob es auf Klo gehen kann.
Ob es schon einmal in einem Kranken-Haus war.
Wie lange es leben wird.
Ob es wieder gesund wird.
Oder nicht.

Diese Kinder müssen die Ärzte und Geburts -Helfer melden:
Kinder mit Anfällen.
Kinder mit Down-Syndrom.
Kinder mit geistiger Behinderung.
Kinder mit körperlicher Behinderung.
Kinder mit einem »Wasserkopf«.
Kinder mit Lern-Schwierigkeiten.

Es gibt eine Belohnung für die Meldung.
Geburts-Helfer bekommen 2 Mark.
Das sind heute 80 Euro.
Das ist viel Geld.
Deswegen melden sie viele Kinder.
Besonders als es den Geburts-Helfern schlecht geht.
Wegen dem Krieg.

Erst gilt die Melde-Pflicht nur für Kinder unter 3 Jahre.
Im Jahr 1941 gilt der Befehl für auch für ältere Kinder.
Für alle Kinder unter 16 Jahre.

Im Oktober 1939 gilt die Melde-Pflicht für alle Patienten.
Jeder Patient in einer Anstalt muss gemeldet werden.
Es gibt einen neuen Melde-Bogen.
Darauf wird gefragt:
Bekommt der Patient Besuch?
Hat der Patient gegen das Gesetz verstoßen?
Ist der Patient Jude?
Oder Roma oder Sinti?
Arbeitet der Patient?

Der fertige Melde-Bogen wird nach Berlin geschickt.
In die Tiergarten-Straße 4.
Da ist ein Amt.
Es plant und organisiert den Patienten-Mord.
Das geht nur mit den Melde-Bögen.

Ohne Melde-Pflicht klappt der Mord nicht.
Durch die Melde-Pflicht können Ärzte entscheiden:
Der Mensch darf leben und der muss sterben.