Sterilisations-Gesetz

Die National-Sozialisten machen 1933 ein Gesetz.
Dieses Gesetz erlaubt die Zwangs-Sterilisation.
Das bedeutet:
Das Gesetz bestimmt wer un-frucht-bar gemacht werden darf.
Es sind Menschen mit Behinderungen.
Oder Menschen mit bestimmten Krankheiten.
Nach der Operation können diese Menschen keine Kinder mehr bekommen.
Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 1934.

In dem Gesetz steht:
Menschen mit bestimmten Krankheiten sollen keine Kinder bekommen.
Wer eine Krankheit hat soll unfruchtbar gemacht werden.
Dann wird man operiert.
Nach der Operation kann man keine Kinder mehr bekommen.

So ein Gesetz gibt es früher nicht nur in Deutsch-Land.
Es gibt so ein Gesetz auch in anderen Ländern.
In Dänemark und Norwegen.
In Schweden und Finnland.
Und in vielen Teilen der USA.

Aber in Deutsch-Land ist es das Gesetz besonders streng.
Darin steht:
Ein Gericht entscheidet über die Operation.
Die Menschen dürfen immer operiert werden.
Auch wenn sie nicht wollen.
Wenn sie Nein sagen.
Dann darf die Polizei einen fest-nehmen.
Und man wird zu der Operation gezwungen.

Wenn man dies hat wird man operiert:
Schwach-Sinn.
Große Traurigkeit oder Lebens-Müdigkeit.
Anfälle haben.
Nicht sehen können.
Nicht hören können.
Nicht laufen können.
Am Körper anders sein.
Zu viel Alkohol trinken.

Später kommt noch dazu:
Sex mit vielen verschiedenen Menschen haben.
Ohne Wohnung sein.
Viele Kinder haben von verschiedenen Partnern.