Zwangs-Sterilisation

Die National-Sozialisten machen 1933 ein Gesetz.
Dieses Gesetz erlaubt die Zwangs-Sterilisation.
Das ist eine Un-frucht-bar-Machung.
Das ist eine Operation gegen den eigenen Willen.
Man kann danach keine Kinder mehr bekommen.
Das fängt im Jahr 1934 an.

Über die Operation entscheidet ein Gericht.
Es ist ein Sonder-Gericht.
Es heißt Erb-Gesundheits-Gericht.
Es sagt ob jemand un-frucht-bar gemacht werden muss.
Es macht nichts anderes.
Nur darüber entscheiden.

Menschen die operiert werden sollen werden gemeldet.
An ein Gesundheits-Amt.
Es meldet den Menschen an das Erb-Gesundheits-Gericht.
Das Gericht muss über die Operation entscheiden.

Bei der Entscheidung hilft ein Arzt.
Er macht einen Test mit dem Mensch und stellt Fragen.
Er will wissen wie schlau jemand ist.
Und er macht einen Bericht.
Er schreibt:
Die Sterilisation ist not-wendig.
Der Mensch darf keine Kinder bekommen.
Oder er schreibt:
Die Sterilisation ist nicht not-wendig.
Der Mensch darf Kinder bekommen.

Es gibt ein Gerichts-Verfahren.
Da muss der Mensch wieder Fragen beantworten.
Es gibt 3 Richter.
2 davon sind Ärzte.
Am Ende gibt es ein Urteil:
Der Mensch muss operiert werden.
Oder nicht.

Der Mensch darf Nein sagen.
Dann muss ein Ober-Gericht entscheiden.
Es gibt wieder ein Urteil:
Der Mensch muss operiert werden.
Oder nicht.

Oft entscheiden die Richter:
Der Mensch ist dumm.
Er ist krank.
Dann muss der Mensch in ein Kranken-Haus.
Da wird er operiert.
Danach kann er keine Kinder mehr bekommen.

So geht es über 4 Hundert Tausend Menschen.
Im National-Sozialismus in Deutsch-lLand.
5 Tausend sterben durch die Operation.