Emmi Nielson

Emmi Nielson ist eine Halb-Schwester von Karl und Georg.
Emmi wird auch angezeigt.
Beim Erb-Gesundheits-Gericht in Lüneburg.
Weil sie zur Familie Marienberg gehört.

Das Gericht sagt am 14. April 1942:
Emmi Nielson soll sterilisiert werden.
Emmi will das nicht.
Sie beschwert sich.
Aber ihre Beschwerde hat keinen Erfolg.

Sie bekommt einen Termin im Kranken-Haus.
Aber sie geht einfach nicht hin.
Damit verstößt sie gegen das Gerichts-Urteil.
Deswegen wird sie von der Polizei gesucht.

Emmi versteckt sich.
Weil sie nicht operiert werden will.
Aber die Polizei findet sie.
Sie bekommt eine Haft-Strafe.
Sie muss 6 Monate ins Gefängnis.
Weil sie nicht unfruchtbar gemacht werden will.

Nach 6 Monaten wird sie aus dem Gefängnis entlassen.
Am gleichen Tag wird sie operiert.
Man holt sie im Gefängnis ab.
Man bringt sie direkt ins Kranken-Haus.
Damit sie sich kein zweites Mal versteckt.
Deshalb wird Emmi am 15. März 1943 operiert.
Gegen ihren Willen.

1951 ist der Krieg 6 Jahre vorbei.
Die Nazis haben keine Macht mehr.
Deswegen geht Emmi vor Gericht.
Wie ihr Halb-Bruder Georg.
Sie will auch eine Entschuldigung.
Und Schmerzens-Geld.
Wieder ist der Richter Dr. Jahn.
Der gleiche Richter wie bei Georg.
Auch Emmi Nielson bekommt kein Recht.
Sie bekommt kein Schmerzens-Geld.
Die Sterilisation wird nicht rückgängig gemacht.
Sie bekommt keine Entschuldigung.

Nur ganz wenige Urteile wurden geändert.
Meistens entschied das Ober-Gericht genauso wie das Gericht in Lüneburg.
Das ist ein Urteil des Ober-Gerichtes.
Es ist das Urteil zu Thea Marienberg.
Darin steht:
Das Gericht in Lüneburg hat recht.
Thea darf unfruchtbar gemacht werden.
Das Urteil ist vom 16. Juli 1940.
Danach wurde Thea operiert.

Heinrich Röhrup

Heinrich Röhrup wird am 30. Januar 1914 in Wulstorf geboren.
Das ist im Land-Kreis Lüneburg.
Nach der Schule arbeitet er als Hilfs-Arbeiter.
Er wohnt mit seiner Familie in Lüneburg.

1936 wird Heinrich Soldat bei der Marine in Kiel.
Er versteht nicht immer alles.
Zum Beispiel was die Lehrer sagen.
Er gehorcht auch nicht immer den Befehlen.
Darum kommt er ins Kranken-Haus der Marine.
Die Ärzte sagen:
Heinrich ist geistes-krank.
Er muss in eine Anstalt.

Erst kommt Heinrich in eine Anstalt nach Neustadt.
Das ist in Nord-Deutsch-Land.
Die Ärzte dort sagen:
Heinrich muss unfruchtbar gemacht werden.
Da ist Heinrich 23 Jahre alt.

Von Neustadt kommt Heinrich in die Anstalt nach Lüneburg.
Weil seine Familie in Lüneburg lebt.
Am 21. Februar 1938 wird Heinrich im Lüneburger Kranken-Haus operiert.
Er wird unfruchtbar gemacht.
Da ist er 24 Jahre.
Kurz danach darf er nach Hause zu seiner Familie.

Ein Jahr später hat Heinrich Wut-Anfälle.
Er muss wieder in die Lüneburger Anstalt.
Die Ärzte sagen:
Heinrich ist sehr dumm.
Sie sagen auch:
Heinrich ist verrückt.
Nun muss Heinrich in der Anstalt bleiben.

Dann sagen die Ärzte in der Lüneburger Anstalt:
Heinrich ist gefährlich.
Er soll sterben.
Sie melden ihn bei dem Amt in der Tier-Garten-Straße 4 in Berlin.
Dort werden die Morde an den Patienten geplant.

Die Ärzte in Berlin setzen Heinrich auf eine Todes-Liste.
Am 7. März 1941 wird Heinrich in die Anstalt Pirna-Sonnenstein verlegt.
Das ist eine Tötungs-Anstalt in Sachsen.
Dort wird Heinrich in der Gas-Kammer ermordet.
Er ist 27 Jahre alt.

Das ist das Gerichts-Urteil vom 29. Dezember 1937.
Vom Erb-Gesundheits-Gericht in Lübeck.
Darin steht:
Heinrich Röhrup ist sehr dumm.
Er ist schwach-sinnig.
Er soll keine Kinder haben.
Er soll sterilisiert werden.

Zwangs-Sterilisation in Lüne-Burg

Auch in Lüne-Burg gibt es den National-Sozialismus.
Zwischen 1933 und 1945.
Menschen mit Behinderung und Krankheiten werden in der Zeit angezeigt.
Beim Gesundheits-Amt.
Meistens machen Ärzte eine Anzeige.
Aber auch Lehrer oder Erzieher.
Jeder kann so eine Anzeige machen.

Es gibt fast 4 Tausend Anzeigen beim Gesundheits-Amt in Lüne-Burg.
So viele Menschen sollen un-frucht-bar gemacht werden.
Es gibt mehr als 2 Tausend Gerichts-Verhandlungen.
Lüne-Burg hat ein eigenes Erb-Gesundheits-Gericht.

Es gibt noch viele Akten aus dem Gericht.
In den Akten steht alles drin über die Verhandlung.
Und über das Urteil.
Von über 800 Menschen wissen wir daher alles ganz genau.
Nur über die sprechen wir hier.
Auch wenn es eigentlich viel mehr sind.

Wilhelm Klatt ist der erste der un-frucht-bar gemacht wird.
Er wird am 19. Juni 1934 operiert.
Er ist Tapezierer.

Anni Korn ist die letzte die un-frucht-bar gemacht wird.
Sie wird am 7. März 1945 operiert.
Sie arbeitet in der Land-Wirtschaft.

Die meisten Operationen gibt es zwischen den Jahren 1934 und 1938.
Danach werden es weniger.
Weil ab 1939 Krieg ist.

Etwas mehr als die Hälfte der Sterilisierten sind Frauen.
Etwas weniger als die Hälfte sind Männer.
Bei ihrer Sterilisation sind die Menschen meistens unter 30 Jahre alt.
Das jüngste Opfer heißt Inge Wernitz.
Sie ist angeblich schwach-sinnig.
Sie wird im Lüne-Burger Kranken-Haus operiert.
Da ist sie erst 14 Jahre alt.

Der älteste Mann ist Gustav Lindenau.
Er ist ein Häftling in einem Konzentrations-Lager als das Gericht das entscheidet.
Er soll »schwerer Alkoholiker« sein.
Er ist 63 Jahre alt als er un-fruch-tbar gemacht wird.

Die meisten werden operiert wegen Schwach-Sinn.
Über 5 Hundert.
Über 1 Hundert werden operiert wegen Realitäts-Verlust.
Es gibt sehr strenge Regeln.
Wer sie nicht einhält wird auch operiert.
In Lüne-Burg sind es über 50.

Fast jeder Dritte lebt in der Stadt Lüne-Burg.
Oft wohnen mehrere Menschen in einer Straße.
Es sind Nachbarn.
Oder sie gehören zu einer Familie.

Erb-Gesundheits-Gericht Lüneburg

Im National-Sozialismus gibt es ein besonderes Gericht.
Das heißt Erb-Gesundheits-Gericht.
Am Erb-Gesundheits-Gericht gibt es immer 3 Richter.
Der erste Richter ist eine Person die Recht gelernt hat.
Der zweite und dritte Richter sind Ärzte.
Ein Arzt hat immer eine Arzt-Praxis.
Der andere Arzt arbeitet immer in einem Kranken-Haus.
Oder im Gesundheits-Amt.

Bis zum Jahr 1940 ist Edzard Stölting der Richter.
Danach über-nehmen andere das Amt des Richters.
Die Ärzte am Gericht sind Haus-Ärzte.
Und Nerven-Ärzte.
Sie sind in der Stadt bekannt.
Viele Lüne-Burger sind ihre Patienten.

Meistens ist auch der Anstalts-Direktor als Richter dabei.
Er leitet die Anstalt in Lüne-Burg.
Das ist ein besonderes Kranken-Haus.
Der Amts-Arzt vertritt ihn wenn er keine Zeit hat.

Das Erb-Gesundheits-Gericht entscheidet:
Der Mensch muss sterilisiert werden.
Die Entscheidung heißt Urteil.
Manche Menschen wehren sich gegen das Urteil.
Sie wollen nicht sterilisiert werden.
Sie legen Ein-Spruch ein.
Das heißt sie sagen: Nein.
Dann gibt es eine neue Verhandlung.
Vor einem neuen Gericht.
Vor dem Ober-Gericht in Celle.

Selten ist der Ein-Spruch erfolg-reich.
Nur ganz selten sagt das Ober-Gericht in Celle:
Die Menschen haben recht.
Sie sollen nicht operiert werden.

Aber oft sagt das Ober-Gericht:
Die Menschen sollen sterilisiert werden.

Ab 1936 entscheidet das Ober-Gericht:
Auch arme Menschen dürfen sterilisiert werden.
Oder un-verheiratete Eltern.
Und Menschen die anders leben als die meisten.

Das Gerichts-Verfahren findet an verschiedenen Orten statt.
Bei Patienten im Kranken-Haus.
In ihrem Kranken-Zimmer.

Bei allen anderen in einem Gericht.
Das ist in Lüne-Burg in einem Schloss.
Da ist heute auch noch ein Gericht.
Das ist am Markt-Platz.
In der Nähe vom Rat-Haus.

Auch die Gerichts-Verfahren des Ober-Gerichtes finden da statt.
Bei Kranken-Haus-Patienten auf der Kranken-Station.
Dafür kommt der Richter aus Celle angereist.
Es finden oft mehrere Verfahren an einem Tag statt.
Dann lohnt sich die Reise für den Richter.

Erbgesundheitsgericht Lüneburg

Dem Erbgesundheitsgericht saßen neben dem Amtsrichter zwei medizinische Richter vor. Bei den medizinischen Richtern handelte es sich immer um einen niedergelassenen Haus- oder Nervenarzt sowie einen verbeamteten Arzt. Der verbeamtete Arzt war entweder Amtsarzt oder Anstaltsarzt. Es wurde darauf geachtet, dass die Personen, die das medizinische Gutachten erstellten und das richterliche Amt ausübten, nicht identisch waren. So kam es beim Lüneburger Erbgesundheitsgericht vor, dass immer dann der Leiter des Gesundheitsamtes (Hans Rohlfing) das Richteramt vom Anstaltsdirektor (Max Bräuner) übernahm, wenn das Gutachten durch eine*n Mediziner*innen der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg erstellt worden war, etwa durch die Ärzte Baumert, Bräuner, Marx, Redepenning, Winninghoff oder die Ärztin Schmidt. Bei Bedarf wurden Rohlfing und Bräuner von einem Uelzener Kollegen (Sander) vertreten.

Bis 1940 war nahezu ausschließlich Amtsrichter Edzard Stölting der amtsgerichtliche Vorsitzende. Er wurde abgelöst von Börner und Jahn. Die Richter Severin und van Lessen vertraten hin und wieder. Oft saßen auch die niedergelassenen Ärzte Dressler und Vosgerau dem Erbgesundheitsgericht vor. Sie wurden von Bergmann (1940) und Cropp (1944) vertreten. Im Zusammenhang mit dem Erbgesundheitsobergericht werden in den Gerichtsunterlagen häufig die Namen Harten, Josten und Harries genannt.

Das Erbgesundheitsobergericht war in zweiter und letzter Instanz für gerichtliche Entscheidungen über die Anordnung der Unfruchtbarmachung zuständig. Die Betroffenen waren praktisch rechtlos. Anfänglich wurden Fälle ohne Anhörung der Betroffenen und ohne ernsthafte Vorbereitung durch die Beisitzer abschließend beraten und entschieden. Später fanden die Anhörungen in der Regel an den jeweiligen Gerichtsstandorten der Erbgesundheitsgerichte statt.

Besonders unangenehm musste aus richterlicher Sicht berühren, dass die Verfahren häufig ohne Neubegutachtungen und ohne Aktenzugang seitens der Betroffenen durchgeführt wurden, sodass sich selbst der nationalsozialistische Rechtswahrer-Bund veranlasst sah, verfahrensrechtliche Minimalstandards einzufordern. Man erwartete unter anderem zumindest das Recht Betroffener auf eine Akteneinsicht. Erst im Dezember 1936 empfahl das Reichsjustizministerium dem Celler Oberlandesgerichtspräsidenten von Garßen, den Rechtsanwälten der von Verfahren vor dem Erbgesundheitsobergericht Betroffenen bei entsprechender Prüfung und Belehrung Akteneinsicht zu gewähren.

Die Gerichtsverfahren fanden in Bezug auf die Patient*innen der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg in der Regel auf Station statt. Es wäre zu aufwendig gewesen, die Patient*innen ins Gericht zu eskortieren. Nur all jene, die sich nicht in Anstaltspflege befanden, wurden in den Seitentrakt des Amts- und Landgerichtes, Eingang Bardowickerstaße, vorgeladen. Identisch verfuhr man auch mit den Verhandlungen vor dem Erbgesundheitsobergericht. Das Celler Gericht schickte die Richter auf Dienstreise nach Lüneburg, dort wurden gleich mehrere Verfahren gebündelt verhandelt. Sie wurden in der Anstalt bzw. im Amts- und Landgerichtsgebäude geführt.

Zwangssterilisation in Lüneburg

Zwischen 1934 und 1945 gingen beim Gesundheitsamt Lüneburg mindestens 3.771 Anzeigen für eine Sterilisation ein, bei denen es in mindestens 2.358 Fällen auch zu Gerichtsverhandlungen am Erbgesundheitsgericht Lüneburg kam. Das Erbgesundheitsgericht Lüneburg hatte seinen Sitz beim örtlichen Amts- und Landgericht Am Markt/Bardowicker Straße. Das Erbgesundheitsobergericht war in Celle und dem dortigen Oberlandesgericht angegliedert.

Neben dem Amtsrichter saß dem Lüneburger Erbgesundheitsgericht unter anderem auch der Ärztliche Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg Max Bräuner vor, der zugleich Kreisbeauftragter für das Rassenpolitische Amt der NSDAP Lüneburg-Stadt war.

Im Unterschied zu anderen Gerichtsbezirken blieb etwa die Hälfte der Lüneburger Akten zu den in Lüneburg und Celle verhandelten Gerichtsfällen erhalten. Darüber hinaus gibt es acht Sterilisationsbücher der Landesfrauenklinik Celle, in denen rund 250 weitere Frauen identifiziert werden können, die über das Lüneburger Gericht verhandelt wurden. Hinzu kommen Frauen und Männer, über deren Unfruchtbarmachung es in anderen Unterlagen Belege gibt. Da die Akten unvollständig sind, kann nach der derzeitigen Quellenlage insgesamt von über 800 belegten Einzelfällen vollstreckter Sterilisationen ausgegangen werden.

Der Erste, der nachweislich nach dem »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« durch einen Gerichtsbeschluss des Lüneburger Erbgesundheitsgerichtes vom 4. Mai 1934 sterilisiert wurde, war der Lüneburger Tapezierer Wilhelm Klatt. Das letzte überlieferte Sterilisationsdatum aus der Zeit des Nationalsozialismus ist der 7. März 1945. Betroffen war die 21-jährige landwirtschaftliche Gehilfin Anni Korn. Die meisten Opfer (über 550) wurden aufgrund »angeborenen Schwachsinns« sterilisiert. Rund 100 aufgrund von »Schizophrenie/Irresein«. Es gab jedoch auch über 50 Sterilisationen aufgrund »moralischen Schwachsinns«.

Die meisten Sterilisationen wurden in den ersten vier Jahren nach der Machtübernahme durchgeführt. Kriegsbedingt ging die Zahl ab 1939 stark zurück. In diesem Zeitraum wurden zunächst nur noch »dringliche Fälle« behandelt. 65 Prozent der Betroffenen waren Frauen. Sie waren mit durchschnittlich 25 Jahren zudem deutlich jünger als die Männer, die im Durchschnitt 28 Jahre alt waren. Das jüngste Opfer der Zwangssterilisation war Inge Wernitz mit gerade einmal 14 Jahren. Das älteste Opfer war Gustav Lindenau. Er wurde im Alter von 63 Jahren aufgrund »schweren Alkoholismus« unfruchtbar gemacht. Zum Zeitpunkt des Urteils befand er sich noch im Konzentrationslager Sachsenhausen.

Mehr als ein Drittel aller Betroffenen lebte im Lüneburger Stadtgebiet. Die Betroffenen der Zwangssterilisation lebten überwiegend in den Stadtteilen Altstadt, Goseburg-Zeltberg und Hagen. Oft traf es gleich mehrere Nachbar*innen einer Straße und ganze Straßenzüge: Salzbrückerstraße, Auf dem Meere, Auf der Altstadt, Hinter der Sülzmauer, Schrangenstraße, Bardowicker Straße, Bardowicker Wasserweg, Sternkamp, Gellersstraße, Wedekindstraße.