Emmi Nielson wurde am 5. Dezember 1921 geboren. Sie war die Halbschwester von Karl und Georg Marienberg. Am 7. April 1938 brachte Emmi ihr erstes Kind zur Welt. Es starb. Drei Jahre später, am 12. Mai 1941 wurde ihr zweites Kind Peter Nielson geboren. Kurz nach der Entbindung stellte die Lüneburger Hilfsschule eine Anzeige für eine Sterilisation mit der Begründung, Emmi Nielson sei undiszipliniert, könne keine Berufsschule besuchen und sei mit ihrem Kind überfordert.
Am 11. November 1941 beschloss das Gericht, Emmi Nielson in der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg zu beobachten. Von 24. Februar bis 4. März 1942 musste sie die gleiche Untersuchung über sich ergehen lassen wie ihre Cousine Thea Marienberg. Nachdem das psychiatrische Gutachten mit der Diagnose »angeborener Schwachsinn« vorlag, beschloss das Erbgesundheitsgericht Lüneburg am 14. April 1942 ihre Sterilisation. Geübt im Beschweren, legte Emmi Nielson am 6. Mai 1942 Einspruch ein. Dieser wurde jedoch mit Gerichtsbeschluss des Erbgesundheitsobergerichtes in Celle am 1. Juni 1942 zurückgewiesen. Weil Emmi Nielson im weiteren Verlauf untertauchte und nicht zu der angesetzten Operation erschien, wurde sie sodann polizeilich gesucht. Am 15. September 1942 wurde sie von der Polizei aufgegriffen und im Lüneburger Gerichtsgefängnis untergebracht. Wegen »Arbeitsvertragsbruch« wurde sie zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt. Am 13. November 1942 trat sie die Haftstrafe im Frauenjugendgefängnis Vechta an, wohin sie von Lüneburg aus überwiesen worden war.
Am 15. März 1943, am Tag ihrer Haftentlassung, wurde Emmi Nielson direkt in das Friedrich-Ludwig-Hospital Oldenburg eingewiesen und dort gegen ihren Willen zwangssterilisiert. Wie ihr Halbbruder Georg Marienberg stellte auch Emmi 1951 einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, um eine Entschädigung zu erhalten und ihr widerfahrenes Unrecht wiedergutzumachen. Mit Beschluss vom 25. Mai 1951 folgte das Lüneburger Amtsgericht der Argumentation des Beschlusses des Erbgesundheitsgerichtes und lehnte auch in ihrem Fall die Wiederaufnahme des Verfahrens ab.
Schreiben des Gesundheitsamtes Lüneburg an das Erbgesundheitsgericht Lüneburg vom 10.9.1942.
NLA Hannover Hann. 138 Lüneburg Acc. 102/88 Nr. 2472.