Bereits im Frühjahr 1945 begann die Aufarbeitung der »Euthanasie«-Verbrechen an Orten, die mit der sogenannten »Aktion T4« in Verbindung stehen. Es wurden erste Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Strafverfolgung aufgenommen. Grundlage hierfür waren Berichte der alliierten Geheimdienste, die bereits vor Kriegsende über die Tötungen von Patient*innen informiert waren.
An Orten der ehemaligen Tötungsanstalten begann die Suche nach den Leichen, die filmische Dokumentation der Morde an Psychiatrie-Patient*innen wurde Gegenstand der sogenannten »Umerziehung«.
Das erste Erinnern und Gedenken an die Opfer von Zwangssterilisation und Mord fand in den frühen 1950er Jahren statt. In dieser Zeit wurden an Orten der ehemaligen Tötungsanstalten (Bernburg, Brandenburg, Grafeneck, Hadamar, Hartheim und Pirna-Sonnenstein) auch erste Gedenkzeichen installiert. In den 1960er und 1970er Jahren wurden Kriegsgräberstätten dort hergerichtet, wo noch Gräber von Opfern identifiziert werden konnten. Hierbei gingen die Friedhofsämter nachlässig und inkonsequent vor. Die Folge ist, dass viele Gräber von »Euthanasie«-Opfern aufgelöst wurden, entgegen des geltenden Kriegsgräbergesetzes.
Seit den 1980er Jahren wurden an Orten der Tötungsanstalten allmählich Gedenkstätten eingerichtet. Die Gedenkstätte zur Geschichte des ehemaligen Zuchthauses Brandenburg-Göhrden ist als letzte Einrichtung im Jahr 2012 eröffnet worden.
Im Jahr 2014 wurde der Gedenkort für die Opfer der NS-»Euthanasie«-Morde am historischen Ort der Planungszentrale der »Euthanasie«-Morde in der Tiergartenstraße in Berlin eingeweiht.
Seit den 2020er Jahren werden Gedenkorte an Verbrechensorten (neu) eingerichtet, in denen »Kinder-Euthanasie«, »dezentrale Euthanasie« sowie die Ermordung von Patient*innen ausländischer Herkunft praktiziert wurde. Einer dieser Orte ist die »Euthanasie«-Gedenkstätte Lüneburg.