Das Medikament mit dem Handelsnamen Veronal (Wirkstoff Barbitursäure) wurde 1903 zugelassen und kommerziell sehr erfolgreich vertrieben. Es galt in kleinen Dosen als schlaffördernd und in größeren Dosen narkotisierend. Ab 1908 war Veronal allerdings nur noch rezeptpflichtig in den Apotheken erhältlich. Das Medikament führte schnell zu Abhängigkeit, beeinflusste die Stoffwechselprozesse im Körper und konnte bei einer Überdosierung zur Vergiftung führen.
In psychiatrischen Anstalten kam es an Patient*innen zu Medikamentenerprobungen. Hierbei zeigte sich, dass das Medikament eine lange Wirkdauer im Körper hatte und die Einnahme mit etlichen Nebenwirkungen einhergehen konnte. In der »Kinderfachabteilung« Lüneburg wurde Veronal im Rahmen der »Kinder-Euthanasie« zur Ermordung eingesetzt. Durch ärztliche Anweisung wurde eine bestimmte Dosis des Schlafmittels verabreicht, das konnte neben Veronal auch Luminal, Morphium-Scopalamin oder Chloral-Hydrat sein. Die Pflegerin Dora Vollbrecht sagte in einem gegen sie geführten Ermittlungsverfahren aus, dass die Kinder innerhalb von ein bis zwei Tagen an diesen Gaben verstorben seien.
Veronaltabletten.
ArEGL, Henning Bendler.