Emmi Nielson

Emmi Nielson ist eine Halb-Schwester von Karl und Georg.
Emmi wird auch angezeigt.
Beim Erb-Gesundheits-Gericht in Lüneburg.
Weil sie zur Familie Marienberg gehört.

Das Gericht sagt am 14. April 1942:
Emmi Nielson soll sterilisiert werden.
Emmi will das nicht.
Sie beschwert sich.
Aber ihre Beschwerde hat keinen Erfolg.

Sie bekommt einen Termin im Kranken-Haus.
Aber sie geht einfach nicht hin.
Damit verstößt sie gegen das Gerichts-Urteil.
Deswegen wird sie von der Polizei gesucht.

Emmi versteckt sich.
Weil sie nicht operiert werden will.
Aber die Polizei findet sie.
Sie bekommt eine Haft-Strafe.
Sie muss 6 Monate ins Gefängnis.
Weil sie nicht unfruchtbar gemacht werden will.

Nach 6 Monaten wird sie aus dem Gefängnis entlassen.
Am gleichen Tag wird sie operiert.
Man holt sie im Gefängnis ab.
Man bringt sie direkt ins Kranken-Haus.
Damit sie sich kein zweites Mal versteckt.
Deshalb wird Emmi am 15. März 1943 operiert.
Gegen ihren Willen.

1951 ist der Krieg 6 Jahre vorbei.
Die Nazis haben keine Macht mehr.
Deswegen geht Emmi vor Gericht.
Wie ihr Halb-Bruder Georg.
Sie will auch eine Entschuldigung.
Und Schmerzens-Geld.
Wieder ist der Richter Dr. Jahn.
Der gleiche Richter wie bei Georg.
Auch Emmi Nielson bekommt kein Recht.
Sie bekommt kein Schmerzens-Geld.
Die Sterilisation wird nicht rückgängig gemacht.
Sie bekommt keine Entschuldigung.

Nur ganz wenige Urteile wurden geändert.
Meistens entschied das Ober-Gericht genauso wie das Gericht in Lüneburg.
Das ist ein Urteil des Ober-Gerichtes.
Es ist das Urteil zu Thea Marienberg.
Darin steht:
Das Gericht in Lüneburg hat recht.
Thea darf unfruchtbar gemacht werden.
Das Urteil ist vom 16. Juli 1940.
Danach wurde Thea operiert.

Anna Stange

Anna Stange wurde am 29. Januar 1901 in Harmstorf im Kreis Rendsburg geboren. 1928 zog sie in den Raum Lüneburg. Sie arbeitete dort in mehreren landwirtschaftlichen Betrieben. Bereits 1920 hatte sie ihr erstes Kind bekommen, das kurz nach seiner Geburt an einer Erkältung starb. Es folgten vier weitere Kinder von unterschiedlichen Vätern. Für jedes wurde ihr das Sorgerecht entzogen, da sie in ärmlichen Verhältnissen lebte und man ihr die alleinige Sorge nicht zutraute. 1934 und 1935 erlitt Anna Stange zudem zwei Fehlgeburten.

1937 wendete sich das Blatt, denn sie lernte ihren späteren Verlobten kennen, von dem sie im Frühjahr 1938 erneut schwanger wurde. Dem Paar wurde die 1935 eingeführte «Ehetauglichkeitsprüfung» zum Verhängnis. Da Anna Stanges Kinder in Pflegefamilien bzw. beim Vater lebten und ihr zudem eine sogenannte »asoziale Lebensweise« unterstellt wurde, untersagte man ihr die Ehe. Hinzu kam, dass ihr Verlobter ein »kommunistischer Funktionär« gewesen sei, sodass beide offenbar auch aufgrund dessen diskriminiert wurden.

Da Anna Stange weder »minderintelligent« war noch eine andere erbliche Erkrankung vorwies und bei der gerichtlichen Anhörung am 30. Mai 1938 Festlegungen zu ihrer Person, ihrem sozialen Stand und ihrer Lebensweise nicht akzeptierte, ordnete das Erbgesundheitsgericht Lüneburg eine stationäre Beobachtung in der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg an. Am 23. Juli 1938, im zweiten Monat schwanger, wurde sie unter Anwendung von Polizeigewalt für vier Wochen aufgenommen. Dort wurde ihre Intelligenz getestet und ihr Verhalten beobachtet. Trotz bestehender medizinischer Unauffälligkeit, wurde eine Sterilisation von Anna Stange befürwortet.

Am 8. November 1938 wurde sie im Städtischen Krankenhaus Lüneburg gegen ihren Willen sterilisiert. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde dabei auch ihre letzte Schwangerschaft kurz vor dem 6. Schwangerschaftsmonat gewaltsam abgebrochen.

Auszug aus der Abschrift des Intelligenzprüfungsbogens von Anna Stange im Ärztlichen Gutachten von Bernhard Winninghoff vom 22. August 1938: Seiten 20–23.

NLA Hannover Hann. 155 Lüneburg Acc. 2004/066 Nr. 09527.

Auszug aus der Abschrift des Intelligenzprüfungsbogens von Anna Stange im Ärztlichen Gutachten von Bernhard Winninghoff vom 22. August 1938: Seiten 20–23.

NLA Hannover Hann. 155 Lüneburg Acc. 2004/066 Nr. 09527.

Anna Stange

Anna Stange wird am 29. Januar 1901 geboren.
1928 zieht sie nach Lüneburg.
Sie arbeitet in der Land-Wirtschaft.
1920 bekommt sie ihr erstes Kind.
Das Kind stirbt kurz nach der Geburt.

Anna bekommt noch vier Kinder.
Alle Kinder haben einen anderen Vater.
Alle Kinder werden ihr weg-genommen.
Weil sie arm ist.
Anna hat auch noch zwei Fehl-Geburten.

1937 lernt Anna einen neuen Mann kennen.
Sie verlieben sich.
1938 ist Anna wieder schwanger.
Anna und ihr Verlobter stellen einen Antrag.
Sie wollen heiraten.
Dazu braucht man eine Erlaubnis.
Aber Anna bekommt die Erlaubnis nicht.
Die Richter am Erb-Gesundheits-Gericht sagen:
Anna ist keine gute Mutter.
Sie ist asozial.
Sie darf nicht heiraten.
Sie soll auch keine Kinder mehr bekommen.

Anna ist nicht einverstanden.
Sie legt Ein-Spruch ein.
Deshalb kommt sie in die Lüneburger Anstalt.
Dort soll sie weiter untersucht werden.
Die Polizei bringt Anna in die Anstalt.

Dort wird sie untersucht.
Der Arzt in der Anstalt sagt:
Anna kann Bücher lesen.
Sie kann sich gut unterhalten.
Sie kann in der Anstalt arbeiten.

Aber er sagt auch:
Anna ist trotzdem schwach-sinnig.
Sie ist asozial.
Auch ihre Familie ist asozial.
Darum soll Anna sterilisiert werden.

Am 8. November 1938 wird Anna im Lüneburger Kranken-Haus sterilisiert.
Gegen ihren Willen.
Da ist sie im 6. Monat schwanger.
Bei der Operation stirbt auch ihr Kind.
Anna hat eine Zwangs-Sterilisation.
Und sie hat eine Zwangs-Abtreibung.

Das ist ein Teil von Annas Patienten-Akte.
Ein Arzt aus der Anstalt stellt Anna viele Fragen.
Er will wissen:
Wie schlau ist Anna.
Manche Fragen kann Anna beantworten.
Manche Antworten weiß sie nicht.
Der Arzt schreibt dann einen Bericht.
Der Bericht ist vom 22. August 1938.

Anna ist nicht krank.
Sie verhält sich richtig.
Sie fällt in der Anstalt nicht auf.
Es gibt kein Problem in der Anstalt.
Trotzdem entscheidet der Arzt:
Anna muss operiert werden.
Sie darf keine weiteren Kinder bekommen.
Der Arzt findet:
Anna ist keine gute Mutter.
Anna ist asozial.

Heinrich Röhrup

Heinrich Friedrich Ludwig Röhrup wurde am 30. Januar 1914 in Wulfstorf im Landkreis Lüneburg geboren. Nach seiner Schulentlassung arbeitete er zunächst als Laufbursche, später als Helfer bei Gartenarbeiten, schließlich als Arbeiter im Kalkabbruch, inzwischen lebte die Familie in der Straße Auf dem Meere in Lüneburg.

Im Oktober 1936 wurde Heinrich Röhrup zum Wehrdienst einberufen und ging als Schütze zur Marine nach Kiel. Da er dort dem Unterricht wohl nicht immer folgen konnte und zweimal Befehle von Vorgesetzten ignorierte, bekam er eine 10-tägige Arreststrafe. Seine Vorgesetzten wiesen ihn zwecks Überprüfung einer »Geisteskrankheit« ins Marinelazarett ein. Dortige Ärzte stellten eine »Anstaltsbedürftigkeit« fest. Daraufhin wurde Heinrich am 6. August 1937 vom Marinelazarett Kiel-Wik in die Landes-Heilanstalt Neustadt (Holstein) überwiesen. Dort stellten die Ärzte den Antrag auf die Unfruchtbarmachung.

Bereits acht Wochen später wurde die Sterilisation des damals 23-Jährigen beschlossen. Weil Heinrichs Vater eine Verlegung von der Landes-Heilanstalt Neustadt in die Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg veranlasste, wurde Heinrich Röhrup am 21. Februar 1938 im Städtischen Krankenhaus Lüneburg sterilisiert. Am 1. März 1938 wurde er aus der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg entlassen.

Im Folgejahr folgten zwei weitere Anstaltsaufenthalte wegen »Tobsuchtsanfällen«. Neben der Diagnose »angeborener Schwachsinn« fügte der Psychiater Gustav Marx nun die Diagnose »Schizophrenie« hinzu, und ab dann verließ Heinrich Röhrup die Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg nicht mehr. Nach der dritten Einweisung meldeten die Lüneburger Ärzte ihn in der Berliner Tiergartenstraße 4, wo die planmäßige Ermordung von Psychiatriepatienten organisiert wurde. So kam Heinrich Röhrup als »gemeingefährlich« eingestufter »Schizophrenie-Erkrankter« auf die Deportationsliste.

Am 7. März 1941 wurde Heinrich Röhrup im Rahmen der »Aktion T4« von Lüneburg in die Tötungsanstalt Pirna-Sonnenschein »planwirtschaftlich verlegt« und dort direkt nach der Ankunft in einer Gaskammer ermordet.

Abschrift des Beschlusses des Erbgesundheitsgerichtes Lübeck über die Sterilisation von Heinrich Röhrup vom 29.12.1937.

NLA Hannover Hann. 155 Lüneburg Acc. 2004/066 Nr. 8376.

Heinrich Röhrup

Heinrich Röhrup wird am 30. Januar 1914 in Wulstorf geboren.
Das ist im Land-Kreis Lüneburg.
Nach der Schule arbeitet er als Hilfs-Arbeiter.
Er wohnt mit seiner Familie in Lüneburg.

1936 wird Heinrich Soldat bei der Marine in Kiel.
Er versteht nicht immer alles.
Zum Beispiel was die Lehrer sagen.
Er gehorcht auch nicht immer den Befehlen.
Darum kommt er ins Kranken-Haus der Marine.
Die Ärzte sagen:
Heinrich ist geistes-krank.
Er muss in eine Anstalt.

Erst kommt Heinrich in eine Anstalt nach Neustadt.
Das ist in Nord-Deutsch-Land.
Die Ärzte dort sagen:
Heinrich muss unfruchtbar gemacht werden.
Da ist Heinrich 23 Jahre alt.

Von Neustadt kommt Heinrich in die Anstalt nach Lüneburg.
Weil seine Familie in Lüneburg lebt.
Am 21. Februar 1938 wird Heinrich im Lüneburger Kranken-Haus operiert.
Er wird unfruchtbar gemacht.
Da ist er 24 Jahre.
Kurz danach darf er nach Hause zu seiner Familie.

Ein Jahr später hat Heinrich Wut-Anfälle.
Er muss wieder in die Lüneburger Anstalt.
Die Ärzte sagen:
Heinrich ist sehr dumm.
Sie sagen auch:
Heinrich ist verrückt.
Nun muss Heinrich in der Anstalt bleiben.

Dann sagen die Ärzte in der Lüneburger Anstalt:
Heinrich ist gefährlich.
Er soll sterben.
Sie melden ihn bei dem Amt in der Tier-Garten-Straße 4 in Berlin.
Dort werden die Morde an den Patienten geplant.

Die Ärzte in Berlin setzen Heinrich auf eine Todes-Liste.
Am 7. März 1941 wird Heinrich in die Anstalt Pirna-Sonnenstein verlegt.
Das ist eine Tötungs-Anstalt in Sachsen.
Dort wird Heinrich in der Gas-Kammer ermordet.
Er ist 27 Jahre alt.

Das ist das Gerichts-Urteil vom 29. Dezember 1937.
Vom Erb-Gesundheits-Gericht in Lübeck.
Darin steht:
Heinrich Röhrup ist sehr dumm.
Er ist schwach-sinnig.
Er soll keine Kinder haben.
Er soll sterilisiert werden.

Zwangs-Sterilisation

Die National-Sozialisten machen 1933 ein Gesetz.
Dieses Gesetz erlaubt die Zwangs-Sterilisation.
Das ist eine Un-frucht-bar-Machung.
Das ist eine Operation gegen den eigenen Willen.
Man kann danach keine Kinder mehr bekommen.
Das fängt im Jahr 1934 an.

Über die Operation entscheidet ein Gericht.
Es ist ein Sonder-Gericht.
Es heißt Erb-Gesundheits-Gericht.
Es sagt ob jemand un-frucht-bar gemacht werden muss.
Es macht nichts anderes.
Nur darüber entscheiden.

Menschen die operiert werden sollen werden gemeldet.
An ein Gesundheits-Amt.
Es meldet den Menschen an das Erb-Gesundheits-Gericht.
Das Gericht muss über die Operation entscheiden.

Bei der Entscheidung hilft ein Arzt.
Er macht einen Test mit dem Mensch und stellt Fragen.
Er will wissen wie schlau jemand ist.
Und er macht einen Bericht.
Er schreibt:
Die Sterilisation ist not-wendig.
Der Mensch darf keine Kinder bekommen.
Oder er schreibt:
Die Sterilisation ist nicht not-wendig.
Der Mensch darf Kinder bekommen.

Es gibt ein Gerichts-Verfahren.
Da muss der Mensch wieder Fragen beantworten.
Es gibt 3 Richter.
2 davon sind Ärzte.
Am Ende gibt es ein Urteil:
Der Mensch muss operiert werden.
Oder nicht.

Der Mensch darf Nein sagen.
Dann muss ein Ober-Gericht entscheiden.
Es gibt wieder ein Urteil:
Der Mensch muss operiert werden.
Oder nicht.

Oft entscheiden die Richter:
Der Mensch ist dumm.
Er ist krank.
Dann muss der Mensch in ein Kranken-Haus.
Da wird er operiert.
Danach kann er keine Kinder mehr bekommen.

So geht es über 4 Hundert Tausend Menschen.
Im National-Sozialismus in Deutsch-lLand.
5 Tausend sterben durch die Operation.