Kinder-Gräber-Feld

Es gibt 425 tote Kinder und Jugendliche.
In der Zeit des National-Sozialismus.
In der Anstalt in Lüneburg
Fast alle sind ermordet.
Sie sind Opfer vom Patienten-Mord.

Sie werden beerdigt.
Auf einem Fried-Hof.
Das ist der Fried-Hof Nord-West.

Die Gräber sind auf einem besonderen Teil.
Da werden nur Kinder begraben.
Deswegen heißt es Kinder-Gräber-Feld.

Dort werden fast 300 Kinder und Jugendliche begraben.
Das jüngste tote Kind ist erst 3 Monate alt.
Das älteste tote Kind ist 16 Jahre alt.
Das passiert zwischen den Jahren 1941 und 1950.

Jedes Kind bekommt einen Kinder-Sarg.
Er ist kleiner als der für Erwachsene.
Und jedes Kind bekommt ein eigenes Grab.
Ein Kinder-Grab.
Es ist auch kleiner als das für Erwachsene.

Manchmal gibt es keinen Kinder-Sarg.
Dann nimmt man einen großen Sarg für Erwachsene.
Dann muss das Kind auch in ein großes Grab.
Denn der große Sarg passt nicht in das kleine Kinder-Grab.
Darum gibt auch Kinder-Gräber außerhalb vom Kinder-Gräber-Feld.
Insgesamt 24.
8 sind Gräber von Opfern vom Patienten-Mord.

Die Familien sind bei der Beerdigung nicht dabei.
Sie müssen sich nicht um das Grab kümmern.
Das macht der Fried-Hofs-Gärtner.
Trotzdem kommen viele Familien.
Sie pflanzen Blumen auf das Grab.
Sie setzen einen Grab-Stein.
Sie kommen und gießen die Blumen.
Die anderen Gräber sind nur Rasen und Efeu.

Ab 1975 werden die Gräber weg gemacht.
Die Familien erfahren das nicht.
Niemand sagt ihnen:
Das Grab kommt weg.

Nur 4 Kinder-Gräber bleiben erhalten.
Sie werden Teil einer Kriegs-Gräber-Stätte.

»Kindergräberfeld«

Unter den 737 Kindern und Jugendlichen, die in die »Kinderfachabteilung« aufgenommen wurden, lassen sich nach derzeitigem Forschungsstand 425 Todesfälle identifizieren. Bis auf Einzelfälle ist davon auszugehen, dass die Kinder und Jugendlichen keines natürlichen Todes gestorben sind, sondern ermordet wurden, also Opfer der »Kinder-Euthanasie« sind.

Für die auf dem Anstaltsfriedhof beerdigten Kinder und Jugendlichen gab es zwei »Kindergräberfelder« (a und b), die später zu einem Gräberfeld zusammengefasst wurden. Auf ihnen wurden zwischen dem 20. Oktober 1941 und dem 3. Januar 1950 insgesamt 297 Kinder, davon 175 Jungen, 121 Mädchen und ein unbekanntes Kind begraben. Das jüngste Kind war bei seinem Tod drei Monate, das älteste 16 Jahre alt.

Bis Kriegsende wurden 260 Kinder, bis Jahresende 1945 weitere 23 Kinder bestattet. Ab 1946 nahm die Zahl der Bestattungen rasch ab. 1946 gab es sechs, 1947 nur vier, 1948 zwei und 1949 sowie 1950 jeweils nur eine Bestattung.

Die Bestattungen erfolgten in Särgen, als Einzelgräber in Reihe. Gab es keine Kindersärge, mussten die Kinder und Jugendlichen in Särgen für erwachsene Leichen bestattet werden. Da diese nicht in die kleiner bemessenen Kindergräber passten, wurden sie nicht auf dem »Kindergräberfeld« bestattet, sondern in Streulage zwischen den anderen Patient*innen-Gräbern. Infolgedessen konnten außerhalb des »Kindergräberfeldes« mindestens acht weitere Gräber von Opfern der »Kinder-Euthanasie« identifiziert werden. Insgesamt gab es 24 Gräber von Kindern und Jugendlichen außerhalb des »Kindergräberfeldes«.

Bei der Bestattung waren nur in seltenen Fällen Angehörige zugegen. Obwohl die Grabpflege aus öffentlichen Mitteln finanziert wurde, gab es Angehörige, die die Gräber pflegten, sobald es ihnen möglich war nach Lüneburg zu reisen. Die öffentlich gepflegten Gräber blieben mit Rasen und Efeu bepflanzt.

Fast alle Kindergräber wurden ab Mitte der 1970er Jahre aufgelöst und überbettet. Die Angehörigen wurden darüber nicht informiert. Nur vier Gräber wurden umgebettet und blieben auf der 1975 errichteten Kriegsgräberstätte erhalten.

Kriegsgräberstätte

Die 1975 angelegte Kriegsgräberstätte auf dem Friedhof der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg umfasst heute 84 Gräber, davon 80 für Erwachsene und vier für Kinder. Unter den Erwachsenen waren 24 Frauen und 56 Männer im Alter von 17 bis 88 Jahren. Das Durchschnittsalter der Beerdigten betrug 30 Jahre bei den Frauen und 35 Jahre bei den Männern. Mit einer Ausnahme waren alle Toten Patient*innen der Heil- und Pflegeanstalt. Sie starben zwischen 1922 und 1950 und kamen aus Polen (29), Russland (20), Ukraine (10), Lettland (5), Rumänien (2), Serbien (2), Slowenien (2), Belgien (1), Griechenland (1), Italien (1), Niederlande (1), Spanien (1) und Ungarn (1). Die Herkunft von vier Toten ist unbekannt.

Bei den Toten handelt es sich um ausländische Zwangsarbeiter*innen, Kriegsflüchtlinge, »Umsiedler*innen« und solche, deren Staatsbürgerschaft nicht eindeutig geklärt ist. 21 der hier liegenden Toten starben an Hunger und Erschöpfung. In 34 der Gräber wurden Patient*innen bestattet, die an Tuberkulose gestorben waren. In zehn Gräbern ruhen Erkrankte, die aus der Heil- und Pflegeanstalt Oldenburg in Wehnen am 14. Dezember 1944 nach Lüneburg verlegt wurden. Sie wurden kaum untersucht, starben ebenfalls zumeist an Hunger und Erschöpfung. Zur Anlage gehören auch 19 Gräber von Menschen, die an »Altersschwäche«, Lungenentzündung, Mohnvergiftung und infolge von Dauerkrampf oder einer Operation starben.

Die Gräber von Kindern, die in der »Kinderfachabteilung« der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg Patient*innen waren, wurden ab Mitte der 1970erJahre aufgelöst. Nur die Gräber von Dieter Lorenz, Berend – Benni – Hiemstra, Rosa Reinhard und Abraham Kamphuis sind erhalten geblieben. Abweichend vom Kriegsgräbergesetz von 1952, durch das Gräber ausländischer Kinder nicht explizit geschützt wurden, hatte die Friedhofsverwaltung diese und zwei weitere Gräber 1954 bzw. 1957 auf die Kriegsgräberliste gesetzt.

Sieben Kindergräber wurden bei der Anlage der Kriegsgräberstätte 1975 nicht berücksichtigt:

Bernd Sabarosch (1944 – 1945, Holland)
Luba Gorbatschuk (1943 – 1944, unbekannt)
Ilja Matziuk (1944 – 1945, unbekannt)
Elisabeth van Molen (1943 – 1944, Holland)
Johann Peter Wolf (1932 – 1942, Holland)
Uossy bzw. Kossi (… – 1945, unbekannt)
Yvonne Mennen (1938 – 1944, Holland)

Die Gräber von Ilja Matziuk und Luba Gorbatschuk, zwei Mädchen von Zwangsarbeiterinnen, wurden 1975 überbettet, obwohl sie gemäß Ministerialerlass von 1966 geschützt waren. Elisabeth van Molens Grab ist zuletzt in der Kriegsgräberliste von 1958 erwähnt. Johann Peter Wolfs Grab wurde 1975 noch in die Planung der Kriegsgräberstätte einbezogen. Beide wurden nicht umgebettet.

Gedenkanlage

Anlässlich der Bestattung der sterblichen Überreste von Kindern und Jugendlichen, die in der »Kinderfachabteilung« Lüneburg 1941 und 1942 ermordet worden waren, wurde 2013 eine Gedenkanlage errichtet. Sie erinnert an die mit der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg in Verbindung stehenden NS-Opfer. Bereits seit 1983 erinnert ein Gedenkstein auf dem Friedhof an die Opfer der Lüneburger NS-Psychiatrie. Dieser wurde in die neu errichtete Gedenkanlage integriert.

Die Gedenkanlage besteht aus einem Backsteinband aus gelben und roten Steinen in Anlehnung an die Gebäude der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg, der heutigen Psychiatrischen Klinik. Es wurden 297 rote Steine verlegt, einer für jedes auf dem »Kindergräberfeld« bestattete Kind. Ein Block von 37 gelben Steinen wurde für die Kinder gesetzt, von denen bisher Organ-Abgaben nach Hamburg belegt sind. Die Gedenkanlage ist zugleich das Grab von zwölf Kindern, deren sterbliche Überreste im Rahmen der Einweihung am 25. August 2013 beigesetzt wurden. Für sie ragen zwölf historische Steine von 1901, dem Baujahr der Anstalt, heraus.

An die Gedenkanlage wurden Kirschbäume gepflanzt, die symbolisch für die verschiedenen Opfergruppen und für jedes individuelle Einzelschicksal stehen. Die Gedenkanlage ist allen diesen Opfern gewidmet: Frauen und Männern, die gegen ihren Willen unfruchtbar gemacht wurden oder die aus der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg in die Tötungsanstalten Pirna-Sonnenstein und Hadamar verlegt und dort vergast wurden, Kindern und Jugendlichen, die in der Lüneburger »Kinderfachabteilung« ermordet wurden, ausländischen Patient*innen, die aus Norddeutschland in der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg konzentriert und von dort deportiert wurden, sowie allen Patient*innen, die in der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg der »dezentralen Euthanasie« zum Opfer fielen und an Mangelernährung bzw. den Folgen von Verwahrlosung starben.

In den Jahren 2006 und 2012 wurden im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Gehirnschnitte von Kindern und Jugendlichen entdeckt, die in der Lüneburger »Kinderfachabteilung« ermordet wurden. Die Präparate wurden im Beisein der Angehörigen dicht an den ursprünglichen Gräbern der Kinder bestattet. Bei den zwölf Kindern handelt es sich um:

Marianne Begemann (1929 – 1941)
Rosemarie Bode (1935 – 1942)
Waldemar Borcholte (1931 – 1942)
Friedrich Daps (1933 – 1942)
Heinrich Herold (1934 – 1942)
Elsa Knust (1928 – 1942)
Herta Ley (1930 – 1942)
Hans-Herbert Niehoff (1933 – 1942)
Helmut Quast (1930 – 1942)
Heinz Schäfer (1937 – 1942)
Eckart Willumeit (1928 – 1942)
Werner Wolters (1938 – 1942)

Friedhof Nord-West

Der heutige Friedhof Nord-West wurde 1922 als Anstaltsfriedhof der 1901 gegründeten (Provinzial-) Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg für die Bestattung von Patient*innen sowie des Anstaltspersonals in Betrieb genommen. Zuvor wurden Patient*innen unter anderem auf dem Lüneburger Michaelisfriedhof beigesetzt. In der Nachkriegszeit blieb der Friedhof in Landesbesitz und wurde von der Anstaltsgärtnerei gepflegt.

Die letzten Patient*innen wurden 1982 bestattet. 1985 ging der Friedhof an die Stadt Lüneburg über. Er wird seitdem als städtischer Friedhof mit dem Namenszusatz »Nord-West« geführt. Seit 2008 finden hier auch Beisetzungen islamischer Glaubensangehöriger statt.

Auf dem Anstaltsfriedhof wurden auch Opfer der Lüneburger »Euthanasie«-Maßnahmen (1941 – 1945) sowie Opfer der Nachkriegspsychiatrie (1945 – 1951) bestattet. Hierzu gehören Kinder und Jugendliche, die in der »Kinderfachabteilung« Lüneburg ermordet wurden, Patient*innen der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg, die der »dezentralen Euthanasie« zum Opfer fielen, sowie an Erschöpfung, Hunger bzw. Mangelversorgung nach Kriegsende Verstorbene. Zu den erwachsenen Opfern der »dezentralen Euthanasie« gehörten insbesondere Patient*innen mit Behinderungen sowie mit ausländischer Herkunft (Kriegsgefangene, Zwangsarbeiter*innen, Flüchtlinge und Umsiedler*innen). Außerdem wurden auf dem Anstaltsfriedhof auch Opfer des Luftkrieges beerdigt.

Die Kinder und Jugendlichen wurden auf einem »Kindergräberfeld« beigesetzt, die Patient*innen ausländischer Herkunft auf einem »Ausländergräberfeld«. Acht ermordete Kinder und Jugendliche wurden außerhalb des »Kindergräberfeldes« in einem Grab für erwachsene Patient*innen bestattet.

Nicht auf diesem Friedhof beigesetzt wurden Patient*innen aus der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg, die Opfer der »Aktion T4« wurden und 1941 in Tötungsanstalten ermordet wurden, sowie all jene Opfer, deren Angehörigen eine Überführung der Leichname veranlassten.

Bei den Beerdigungen trugen Pflegekräfte die Särge. In der Regel waren Geistliche, aber nur selten Angehörige anwesend. Die Toten wurden in Reihengräbern Kopf an Kopf beigesetzt. Die Gräber waren mit einfachen Holzkreuzen versehen, die nur die Namen und die Grabnummern trugen. Ende der 1940er Jahre wurden die Kreuze durch sogenannte Kissensteine ersetzt. Auf diesen rechteckigen, 40 x 30 cm kleinen Granitsteinen waren der Name und die Lebensdaten eingraviert.

Zwischen 1949 und 1957 wurden französische, niederländische und italienische Tote exhumiert und auf Kriegsgräberstätten überführt. Mit Ausnahme von 84 Gräbern wurden alle Gräber von Opfern der NS- und Nachkriegspsychiatrie sowie Gräber von Luftkriegsopfern nach einer Ruhezeit von 25 Jahren überbettet, obwohl sie unter die Kriegsgräbergesetze hätten fallen müssen. Die verbliebenen Gräber wurden 1975 zu einer Kriegsgräberstätte hergerichtet.

Seit 1983 erinnert ein Gedenkstein an die Opfer der Lüneburger NS-Psychiatrie. Im Zusammenhang mit der Beisetzung der sterblichen Überreste von zwölf Kindern, die in der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg dem Patientenmord zum Opfer fielen, wurde der Stein 2013 versetzt und Element einer Gedenkanlage. Inzwischen wird auf Geschichts- und Erinnerungstafeln über die Grablagen informiert.

Ehrenhain

1967 wurde der ehemalige Ärztliche Direktor Dr. Rudolf Redepenning am Fuße der »Kindergräberfelder« beigesetzt. Das Grab ist durch ein Hochkreuz gekennzeichnet und erinnert aufgrund seiner zentralen Lage sowie einer Douglasien-Allee, die quer über den Friedhof zu seinem Grab mit Hochkreuz hinführt, an einen Ehrenhain.

Als das Grab errichtet wurde, waren sämtliche Gräber der Opfer der Lüneburger »Euthanasie«-Verbrechen noch vorhanden und nicht überbettet, das »Kindergräberfeld« und das »Ausländergräberfeld« in unmittelbarer Nähe noch voll belegt. Auch existierte noch keine Kriegsgräberstätte oder Gedenkanlage.

Der Ehrenhain mit Grab von Rudolf Redepenning war aufgrund seiner Dimension auf dem Friedhof dominant. Das ihm gewidmete Kreuz und die Allee stachen markant hervor. Das ist insofern bemerkenswert, als dass Rudolf Redepenning in Bezug auf die Lüneburger »Euthanasie«-Verbrechen nicht nur Zuschauer und Mitläufer, sondern auch Tatbeteiligter und Täter war. Während seiner Zuarbeit zur Aufarbeitung der Verbrechen im Zuge zweier Ermittlungsverfahren Ende der 1940er und in den 1960er Jahren konnte er seine eigene Verstrickung geheim halten.

Der Ehrenhain wurde wohl auch dadurch gerechtfertigt, dass er sich für eine Reform der Nachkriegspsychiatrie eingesetzt hatte und dafür das Bundesverdienstkreuz erhielt. Für die Angehörigen der Opfer der »Euthanasie«-Verbrechen ist es ein Hohn, dass sein Grab als Ehrenhain angelegt und gepflegt wurde, während die Gräber hunderter Ermordeter verschwanden.

Gräber außerhalb des Anstaltsfriedhofs

Es kam vor, dass Angehörige die Überstellung bzw. Rückführung der Leiche an den Heimatort veranlassten. Das ist der Grund, weshalb die Zahl der Kinder-Gräber auf dem »Kindergräberfeld« nicht identisch mit der Zahl der in der Anstalt gestorbenen Kinder ist.

Die Lüneburger Familien ließen ihre ermordeten Kinder ausnahmslos auf dem Lüneburger Zentralfriedhof bestatten. Bislang ist nur ein in der Anstalt gestorbenes Kind bekannt, das ebenfalls auf dem Zentralfriedhof Lüneburg beerdigt wurde, obwohl es kein Lüneburger Kind war: Christian Meins. Vermutlich wurde er auf dem Zentralfriedhof beerdigt, weil er offiziell als »Bombenbeschädigter« geführt wurde und für jene auf dem Zentralfriedhof ein Gräberfeld vorgesehen war.

Die Familien, die ihre Angehörigen nach Hause überführen ließen, gingen unterschiedlich mit ihrem Tod um. Es gab jene, die eine Trauerfeier ausrichteten, und solche, die nicht einmal eine Erwähnung im Gottesdienst wünschten. Es gab jene, die den Toten im Familiengrab beisetzen ließen, und solche, die genau das vermieden.

Im Fall der »Aktion T4« ließen sich nur verhältnismäßig wenige Familien die Urnen mit der vermeintlichen Asche überstellen. Die Urnen, gefüllt mit einer Misch-Asche der Opfer der »Aktion T4«, wurden dann in der Regel zu bereits bestehenden Gräbern hinzugebettet und gepflegt. Die Asche der übrigen Opfer der »Aktion T4« wurde – je nach Tötungsanstalt – als Dünger auf Feldern verstreut, in Erdhalden gekippt oder in fließendem Wasser entsorgt.

Da die Familien häufig nicht wussten, dass es sich bei ihrem Toten um ein Opfer der »Euthanasie« handelte, sind auch die wenigen bestehenden Gräber von »Euthanasie«-Opfern außerhalb von Anstaltsfriedhöfen nach Ablauf der Liegezeit meist aufgelöst worden.

Bis in die 1980er Jahre zu einem besonderen Stichtag hatten Familien die Möglichkeit, Gräber zu melden, die ab Anerkenntnis als Kriegsgräber öffentlich gepflegt werden konnten. Zu diesem Zeitpunkt gab es bei den Familien von »Euthanasie«-Opfern jedoch oftmals gar kein Wissen um das an ihren Verwandten verübte Verbrechen. Das führte dazu, dass viele Gräber, die sich außerhalb der Anstaltsfriedhöfe und in Familienpflegschaft befanden, nicht gemeldet wurden. Demgemäß wurden sie auch nie als Kriegsgräber erfasst, anerkannt und unter Schutz gestellt.

Bis heute gilt: Seit Ablauf des Stichtages ist eine Unterschutzstellung privat gepflegter Kriegsgräber nicht mehr möglich, auch wenn Forschungen inzwischen zweifelsfrei belegen können, dass es sich um Gräber von »Euthanasie«-Opfern handelt. Der Fortbestand dieser Gräber ist nicht gesichert, da sie nur existieren, solange die Familien bereit und in der Lage sind, die Gräber zu erhalten.

Psychiatrie nach 1945

Während sämtliche Bereiche des politischen Lebens, der Verwaltung und des Alltags nach Kriegsende Umbrüche erfuhren, änderte sich im Alltag der psychiatrischen Versorgung zunächst nur wenig. Die von den Beschäftigten praktizierte Entrechtung und Vernachlässigung von psychisch Erkrankten und Menschen mit Behinderungen wurden nach Kriegsende nahezu nahtlos fortgeführt. Hinsichtlich des Personals (Ärzt*innen und Pfleger*innen) sowie der Behandlungsmethoden und -bedingungen gab es in hohem Maße Kontinuitäten. Vielerorts kam es unvermindert zu Medikamentenerprobungen und -missbrauch. Auch Sterilisationen gegen den Willen Betroffener wurden weiterhin gutachterlich unterstützt und durchgesetzt. Nur das Morden endete spätestens im Laufe des Jahres 1946.

Die schlechte Versorgung, teils gar menschenunwürdige Behandlung besserte sich in den öffentlich und kirchlich getragenen Anstalten erst in den 1980er Jahren. Ein 1975 von der »Psychiatrie-Enquête-Kommission« (ein Gremium aus 200 Expert*innen aus allen Bereichen der Psychiatrie) veröffentlichter Bericht problematisierte diese desolate Situation der Patient*innen, den Mangel an ambulanten Angeboten und das Fehlen alternativer Therapieformen. Dieser Bericht führte zu grundlegenden Reformen, die sich bis heute in Umsetzung befinden. Waren bis dahin Psychiatrien oft noch immer nicht viel mehr als »Verwahranstalten«, hatten die Reformen vor allem ein gleichwertiges Nebeneinander von Ärzt*innen und Patient*innen zum Ziel, sowie die Behandlung und Wertschätzung des ganzen Menschen mittels individueller Psychotherapien und Rehabilitationsangeboten.

Während die Anstalten nach dem Zweiten Weltkrieg lange von Kontinuitäten der NS-Psychiatrie geprägt waren, gab es in der modernen Psychotherapie in den 1950er Jahren mit der Entdeckung von Psychopharmaka eine Zäsur. Die Arbeitstherapie wurde von der psychopharmakologischen bzw. biochemischen Therapie abgelöst – bis heute begleitet von wissenschaftlichen Debatten über ein für und wider.

Ein weiteres Novum nach dem zweiten Weltkrieg war die Festlegung von Kriterien für psychische Erkrankungen und ihre weltweite Standardisierung im 1948 von der Weltgesundheitsorganisation herausgegebenen »International Code of Deseases« (ICD), der seither stets aktualisiert wird und inzwischen in der elften Auflage vorliegt (ICD-11). Der ICD orientiert sich am »Diagnostical Statistical Manual of Mental Deseases«. Auch diese allgemeingültigen Kataloge der psychischen Störungen steht in der Kritik, da die Kriterien für die Kategorisierung von Störungen kontinuierlich ausgeweitet werden und so die Gefahr besteht, dass der Kreis der pathologisch auffälligen Menschen immer größer wird.

Seit etwa der 1990er Jahre gibt es eine »Antipsychiatrische Bewegung«. Anhänger dieser Strömung stellen die moderne klinische Psychiatrie und ihre Diagnostik grundsätzlich infrage und folgen Diversity-Ansätzen.