Rudolf Hagedorn (Rudi) wurde am 2. September 1929 in Pommern geboren und kam mit seinen jüngeren Geschwistern Kurt und Ingrid sowie seiner Mutter infolge ihrer Flucht nach Soltau. Gemeinsam wurden sie in einem rund 10 m² großen Zimmer bei einer Familie Schenk untergebracht. Rudis Vater wurde bereits mit Kriegsausbruch als Soldat eingezogen. Nachdem der Vater weg war, übernahm Rudi eine wichtige und verantwortungsvolle Rolle als ältester Sohn. Die Arbeitsbedingungen der Mutter erforderten von ihm zudem die Übernahme häuslicher Aufgaben sowie die Versorgung und Betreuung seiner jüngeren Geschwister Kurt und Ingrid. Er pflegte einen liebevollen und fürsorglichen Umgang mit ihnen.
Der Hausherr in Soltau war grob zu den Geflüchteten. Die Kinder durften nicht auf dem Hof spielen. Äpfel, die auf dem Boden lagen, durften sie nicht essen. Um in ihr Zimmer zu gelangen, mussten die drei Kinder und die Mutter ein Zimmer des Hausherrn passieren, in dem er Korn lagerte und in dem es vor Mäusen wimmelte. Die Initiative, Rudi wegen hin und wieder auftretender epileptischer Anfälle als »anstaltsbedürftiges Kind« bei der Polizei zu melden, ging mutmaßlich von ihm aus. Die Meldung führte zur amtsärztlichen Begutachtung und schließlich zur Zwangseinweisung.
Am 2. März 1945 wurde Rudi gegen den Willen seiner Mutter von der Schutzpolizei von zu Hause abgeholt und in die Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg eingewiesen, obwohl er medikamentös eingestellt war und rechtzeitig Bescheid gab, wenn sich ein Anfall anbahnte.
Im Zuge der letzten Kriegswirren und der Kapitulation war es Rudis Mutter Margarete Hagedorn nicht möglich, ihren Sohn während seines Aufenthalts zu besuchen, sie erhielt keine Fahrerlaubnis. Rudis Versuche, während der erzwungenen, schweren Feldarbeit wegzulaufen, scheiterten. Den Aufzeichnungen der Anstalt ist ein zunehmender Gewichtsverlust zu entnehmen. Vermutlich infolge einer Mangelernährung entstanden starke Wassereinlagerungen. Epileptische Anfälle oder andere psychiatrisch zu behandelnde Auffälligkeiten hingegen blieben aus. Daher kam der Leiter der Heil- und Pflegeanstalt Dr. Max Bräuner nur sechs Tage vor Rudis Tod zu der Einschätzung: »Wenn er erst wieder hergestellt ist, könnte m.E. dem Gedanken seiner Entlassung nähergetreten werden.«
Weitere sechs Tage nach seinem Hungertod am 27. Juni 1945 erkundigte sich Rudis Mutter besorgt nach seinem Gesundheitszustand. Niemand hatte sie über seinen Tod informiert. Weder sie, noch seine Geschwister konnten an Rudis Beerdigung teilnehmen und sich angemessen verabschieden. Margarete berichtete Rudis kleiner Schwester Ingrid später über ihren einzigen Besuch in der Heil- und Pflegeanstalt, dass man ihr die dreckige Kleidung ihres Sohnes übergeben und ihr mitgeteilt habe, sie könne ihren Sohn auf dem Friedhof besuchen.
Martha Ossmer wurde am 22. Mai 1924 in Bremen geboren. Marthas Vater Christian war Arbeiter in einer Holzfabrik. Marthas Mutter Bertha war Hausfrau. Später bekam Martha noch zwei jüngere Schwestern, Elfriede und Käthe. Marthas Geburt war sehr schwer, es traten Komplikationen auf und sie musste mit der Geburtszange geholt werden. Weil der Schädelknochen durch die Zange deformiert worden war, drückte der Arzt den Schädel gewaltsam wieder zurück. Hierbei wurde wahrscheinlich Marthas Gehirn stark beschädigt. Die Folge war, dass Martha eine geistige Behinderung hatte. Sie konnte nicht sprechen, lernte erst spät laufen, konnte keine Treppen steigen. Bei vielen alltäglichen Dingen, wie beim Essen und dem Toilettengang, brauchte Martha Hilfe. Diese bekam sie auch von ihren Schwestern.
Ärzte rieten den Eltern immer wieder, Martha in ein Heim zu geben. Aber die Eltern wollten das nicht. Die Familie half sich gegenseitig, z. B. bei der Betreuung der Kinder und feierte gemeinsam Feste, wie Weihnachten. Martha war immer mit dabei. Sie ging nie auf eine Hilfsschule, sondern wurde immer von der Familie betreut.
Manchmal war Bertha mit der Pflege ihrer Tochter stark überlastet, hin und wieder schämte sie sich wohl auch für Marthas Behinderung. Dennoch blieb Martha bis ins 21. Lebensjahr auch durch die Unterstützung der Schwestern zu Hause. Erst durch die Bombardierungen durch die Alliierten entstand für die Familie eine Überforderung. Am 18. Juli 1944 wurde Martha in eine Nervenklinik in Bremen eingewiesen. Da dort kein Bett mehr frei war, wurde Martha am 23. Juli 1944 in die Lüneburger Heil- und Pflegeanstalt gebracht.
Der Vater besuchte Martha mindestens zweimal. Er brachte ihr einen Kuchen mit, den sie ganz schnell aufgegessen haben soll. Die Familie hatte da schon das Gefühl, dass Martha zu wenig zu essen bekam. Sie bekam über viele Monate hinweg zu wenig Nahrung. Am 18. April 1945, am Tag der Befreiung Lüneburgs durch die britischen Soldaten, starb Martha in der Anstalt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde sie durch Medikamente getötet. Die offizielle Todesursache lautete: »Grundleiden: Idiotie. Nachfolgendes Leiden: Erschöpfung.«
Martha Ossmer im Alter von vier Jahren auf dem Schoß ihres Vaters Christian, 1928.
Privatbesitz Elfriede Thölken, geb. Ossmer.
Käthe und Elfriede Ossmer, Weihnachten 1933.
Privatbesitz Elfriede Thölken, geb. Ossmer.
Martha Ossmers Grab, August 1945.
Privatbesitz Elfriede Thölken, geb. Ossmer.
Heinz Knorr, geboren am 4. März 1932 in Artlenburg, war Sohn des Landwirts Heinrich Knorr und dessen Frau Frieda, geborene Rühmann. Sie heirateten am 22. April 1927. Wegen seiner geistigen Behinderung und eingeschränkten Sprache war es Heinz nicht möglich, die Dorfschule in Artlenburg zu besuchen. Der Hof war sein Lebensraum.
Um die Bewohner Artlenburgs vor Kriegshandlungen zu schützen, wurden am 21. April 1945 alle Bauernhöfe evakuiert. Die Familie Knorr wurde weitere vier Monate lang zunächst in einer Scheune, dann in einem Pferdestall in Vrestorf bei Bardowick untergebracht. Die heftigen Bombardements am Tag vor der Evakuierung überforderten Heinz, sodass er am Abend des 20. April 1945 weglief. Seine Mutter habe ihn tagelang gesucht, eine Vermisstenanzeige aufgegeben und in der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg nach ihm gefragt.
Heinz Knorr wurde zwei Tage nach seinem Verschwinden von Polizeibeamten aufgegriffen und direkt in die Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg gebracht. Dort wurde er trotz seines jungen Alters von erst 13 Jahren von Arzt Gustav Marx in Haus 21 aufgenommen, einer Erwachsenenstation für Männer. Seine Identität blieb unbekannt, da er bis auf seinen Vornamen nur undeutliche Äußerungen von sich geben konnte. Die Ärzte und Pflegekräfte gingen davon aus, dass Heinz ein orientierungsloser Geflüchteter war.
Bis zum 8. Oktober 1945 hatte sich Heinz‘ Zustand so stark verschlechtert, dass er auf eine Pflegeintensivstation verlegt werden musste. Er war abgemagert und schwach. Zwei Tage später erlitt er Krampfanfälle. Seiner Krankenakte sind keine Maßnahmen zur Verbesserung oder gar Stabilisierung seines Gesundheitszustands zu entnehmen.
Heinz Knorr starb am 2. November 1945 in der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg im Alter von 13 ½ Jahren. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhungerte er. Als Todesursache notierte der Arzt Rudolf Redepenning eine »abnorme organische Epilepsie«.
Am 6. November 1945 wurde Heinz anonym und ohne Beisein seiner Eltern auf dem Anstaltsfriedhof beerdigt, da sich der Arzt Rudolf Redepenning erst nach seinem Tod darum bemühte, Heinz‘ Identität zu klären. Ziel war es, Angehörige zu finden, die die entstandenen Pflegekosten bezahlen sollten. Zunächst wurde daher die Kriminalpolizei beauftragt, die Identität festzustellen. Dann wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klinik befragt, ob jemand den jungen Mann kennen würde. Tatsächlich gab es einen Gärtnerlehrling, der Heinz wiedererkannte.
Die Kripo Lüneburg besuchte daraufhin Heinz‘ Eltern und zeigte ihnen ein Foto der Leiche. Sie erkannten Heinz und erhielten wenige Tage später die Rechnung für den Aufenthalt in der Heil- und Pflegeanstalt. Man versäumte dabei, den Eltern die genauen Umstände seines Todes und den Ort mitzuteilen, an dem er begraben worden war. Heinz‘ Schwester Thea gab sich damit nicht zufrieden. Bis zu ihrem Tod im Jahr 2015 versuchte sie herauszufinden, was wirklich mit Heinz geschehen war und wo sein Grab liegt, jedoch ohne Erfolg. Eine Lokalisierung des überbetteten Grabes gelang erst ein Jahr später. Im Gedenken an Heinz Knorr wurde am 4. September 2016 im Beisein der Angehörigen eine Geschichts- und Erinnerungstafel enthüllt.
Der Rühmannsche Hof im Stremel 7, wo Heinz aufwuchs, existiert noch. Heinz‘ Schwester Thea verkaufte ihn im Jahr 1978, seitdem wird er vermietet.
Heinz Knorr, ca. 1943.
Privatbesitz Anneliese Twesten.
Die Geschwister Glass wurden in Hamburg-Wilhelmsburg geboren, Gertrud am 10. August 1916, Herbert am 4. September 1919 und Gerhard am 25. März 1921. In den 1930er-Jahren zogen sie mit ihren Eltern Melitta Glass (geb. Döge) und Kurt Glass nach Sassendorf in den Landkreis Lüneburg. Die bürgerliche Familie lebte zurückgezogen.
Als die Geschwister Glass am 4. Oktober 1934 vom Lüneburger Nervenarzt Dr. Wilhelm Vosgerau beim Gesundheitsamt als »schwachsinnig« gemeldet wurden, war Gertrud Glass 18 Jahre alt, ihr Bruder Herbert 15 und der jüngste Bruder Gerhard 13 Jahre. Die drei amtsärztlichen Gutachten wurden nicht nur alle am gleichen Tag (12. November 1937) angefertigt, sie sind auch inhaltlich weitgehend identisch. Eine Woche später wurden die Unfruchtbarmachungen der drei Geschwister aufgrund von »Idiotie« angezeigt. Am 17. Januar 1938 beschloss das Erbgesundheitsgericht Lüneburg die Zwangssterilisationen.
Der Widerspruch des Vaters wurde vor dem Erbgesundheitsobergericht in Celle in allen drei Fällen zurückgewiesen. In den wortgleichen Urteilen über Gertrud, Herbert und Gerhard Glass heißt es: »Alle drei Kinder sind hochgradig schwachsinnig. Der äußere Eindruck ist ganz unverkennbar der eines Idioten. Eine Intelligenzprüfung ist mit keinem der Geschwister möglich. […]« Die Geschwister Glass wurden daraufhin am 6. und 7. Juli 1938 im Lüneburger Krankenhaus zwangssterilisiert. Zwei Monate später zeigte sich bei ihrem Vater eine seelische Erkrankung, die eine Einweisung in die Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg erforderlich machte. Ein Jahr später starb er infolge einer »progressiven Paralyse«.
Melitta Glass, nunmehr Witwe, lebte in den folgenden Jahren mit ihren drei inzwischen erwachsenen Kindern, weiter in Sassendorf. Am 11. April 1942 empfahl der Amtsarzt Dr. Hans Rohlfing, alle drei Geschwister in die Anstalt einzuweisen.
Am 13. Mai 1942 wurden die drei Geschwister polizeilich in die Anstalt zwangseingewiesen. Ihre Mutter Melitta besuchte ihre erwachsenen Kinder am 4. Juni 1942, am 7. November 1942 und am 8. Mai 1943. Am 8. September 1943 wurden die drei Geschwister in die Landesheilanstalt Pfafferode verlegt. »Pfafferode« gehörte zu den Anstalten, in die nach dem Ende der »Aktion T4« Patientinnen und Patienten deportiert wurden, um sie dort durch gezielte Fehl- und Mangelversorgung sterben zu lassen. Von den Geschwistern Glass starb Gerhard als erster, nur sechs Monate nach seiner Ankunft in Pfafferode, am 7. März 1944. Einen Monat später war auch Herbert tot. In seiner Sterbemitteilung steht: »Der am 8.9.43 in die hiesige Anstalt verlegte Herbert Glass aus Sassendorf, geboren am 4.9.19 in Wilhelmsburg ist am 15.5.1944 gestorben. Diagnose: Idiotie. Todesursache: Marasmus.« Bei Herbert wurde nicht einmal der Versuch unternommen, die wahre Todesursache zu verschleiern. Ein Jahr später, am 14. Mai 1945, starb auch Gertrud Glass.
Gertrud Glass auf dem Amtsärztlichen Gutachten über die Sterilisation, 1937. Als Begründung der Diagnose »Idiotie« ist unter anderem angegeben, beide Geschwister seien »ebenfalls Idioten«.
NLA Hannover Hann. 138 Lüneburg Acc. 102/88Nr. 1560.
Gerhard Glass auf dem Amtsärztlichen Gutachten über die Sterilisation, 1937.
NLA Hannover Hann. 138 Lüneburg Acc. 102/88 Nr. 1630.
Sterbemitteilung über Herbert Glass der Landesheilanstalt Pfafferode an das Gesundheitsamt Lüneburg vom 15.5.1944.
NLA Hannover 138, Lüneburg Acc. 102/88 Nr. 1629.
Auch in der Lüneburger Heil- und Pflegeanstalt wurde »dezentrale Euthanasie« praktiziert. Wie viele Patient*innen infolge der »dezentralen Euthanasie« in Lüneburg ermordet wurden, befindet sich derzeit in Erforschung. Diese Gruppen lassen sich identifizieren:
• Patient*innen aus der Heil- und Pflegeanstalt Hamburg-Langenhorn und der Stiftung Eben-Ezer,
• Patient*innen in der »Ausländersammelstelle« sowie
• erwachsene Patient*innen mit Behinderungen, für deren Aufnahme die Lüneburger Anstalt die Zuständigkeit hatte.
Die Sterberate unter den erwachsenen Patient*innen erreichte in den Jahren 1944 und 1945 mit bis zu 27 Prozent eine Rekordhöhe. Das heißt, nahezu ein Viertel der Patient*innen überlebte die Lüneburger Psychiatrie nicht und wurde möglicherweise Opfer der »dezentralen Euthanasie«. Auch nach der Befreiung Lüneburgs ging das Sterben in der Psychiatrie an Hunger, Mangel- und Fehlversorgung nahezu unvermindert weiter. Bis in den Sommer 1946 finden sich in den Sterbeurkunden die Todesursachen »Marasmus« und »Nahrungsmangel«. Auch gibt es viele Patient*innen, die sich in der Anstalt tödlich mit Tuberkulose infizierten.
Darüber hinaus kam es nach dem Ende der »Aktion T4« unvermindert zu »planwirtschaftlichen Verlegungen« in die »dezentrale Euthanasie«. So wurden in den Jahren 1942 und 1943 einzelne Patient*innen in die Tötungsanstalt Hadamar verlegt. Am 8. September 1943 wurden rund 300 Lüneburger Patient*innen in die Tötungsanstalt Pfafferode in Thüringen verlegt. Am 31. März 1944 kam es zu einer Verlegung von Patienten (nur Männer) aus der »Sicherungsunterbringung« (forensische Psychiatrie) in das Konzentrationslager Neuengamme. Am 11. Juni, 20. November und 20. Dezember 1944 kam es zu Verlegungen von Patient*innen ausländischer Herkunft an einen noch nicht identifizierten Ort, um sie dort mutmaßlich der Tötung zuzuführen.
Nach dem Ende der »Aktion T4« wurde das Morden von Patient*innen fortgeführt durch Mangel- und Fehlversorgung sowie Medikamentenmissbrauch. Da dieser Patientenmord nicht mehr zentral in fünf Tötungsanstalten und einem Zuchthaus stattfand, sondern prinzipiell in allen Anstalten, Heimen und Kliniken möglich und erwünscht war, wird er in der Forschung als »dezentrale Euthanasie« bezeichnet.
Trotz des »dezentralen« Charakters dieser zweiten Phase der »Euthanasie«, die ab Sommer 1941 und bis in den Sommer 1946 festgestellt werden kann, lassen sich Tötungszentren identifizieren, in die es weiterhin »planwirtschaftliche Verlegungen« zum Zweck der Ermordung gegeben hat. Zu nennen sind etwa die Anstalten Hadamar, Pfafferode und Meseritz-Obrawalde. In diese Anstalten gab es Sammeltransporte mit Patient*innen, die ausschließlich den Zweck verfolgten, die beförderten Menschen am Zielort mit Medikamenten oder durch Nahrungsentzug zu ermorden.
Im Jahr 1944 erfuhr der »dezentral« organisierte und praktizierte Mord eine Ausweitung. Aufgrund des fortschreitenden Bombenkrieges der Alliierten wurden mit dem Mord nicht mehr nur rassenhygienische und ökonomische Ziele verfolgt, wie das Streben nach »Erbgesundheit« und das Einsparen von Pflegekosten, sondern er diente dem Zweck, Nutzungskapazitäten für öffentliche Einrichtungen zu schaffen. Um die Räumlichkeiten der Anstalten, Heime und Kliniken alternativ und vor allem »kriegswichtig« nutzen zu können, wurden provisorische »Ausweichkrankenhäuser« eingerichtet, in denen Menschen mit Behinderungen, Tuberkulose-Erkrankte, Fürsorgezöglinge, Arbeitsinvalid*innen, zwangsverschleppte Ostarbeiter*innen, Geflüchtete, durch Bombenangriff Traumatisierte und kriegsverwundete Soldaten konzentriert und durch Mangel- und Fehlversorgung ermordet wurden.
Insgesamt wurden nach aktuellen Schätzungen bis Sommer 1946 weit über 200.000 Patient*innen Opfer der »dezentrale Euthanasie«. Eine abschließende Feststellung der genauen Opferzahl ist bis auf weiteres unmöglich, da reichsweit in jeder Einrichtung Morde möglich waren und vielerorts auch praktiziert wurden, wenn auch in geringerem Umfang als beispielsweise in den Anstalten in Hadamar, Pfafferode und Meseritz-Obrawalde.
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