Veronal

Das Medikament mit dem Handelsnamen Veronal (Wirkstoff Barbitursäure) wurde 1903 zugelassen und kommerziell sehr erfolgreich vertrieben. Es galt in kleinen Dosen als schlaffördernd und in größeren Dosen narkotisierend. Ab 1908 war Veronal allerdings nur noch rezeptpflichtig in den Apotheken erhältlich. Das Medikament führte schnell zu Abhängigkeit, beeinflusste die Stoffwechselprozesse im Körper und konnte bei einer Überdosierung zur Vergiftung führen.
In psychiatrischen Anstalten kam es an Patient*innen zu Medikamentenerprobungen. Hierbei zeigte sich, dass das Medikament eine lange Wirkdauer im Körper hatte und die Einnahme mit etlichen Nebenwirkungen einhergehen konnte. In der »Kinderfachabteilung« Lüneburg wurde Veronal im Rahmen der »Kinder-Euthanasie« zur Ermordung eingesetzt. Durch ärztliche Anweisung wurde eine bestimmte Dosis des Schlafmittels verabreicht, das konnte neben Veronal auch Luminal, Morphium-Scopalamin oder Chloral-Hydrat sein. Die Pflegerin Dora Vollbrecht sagte in einem gegen sie geführten Ermittlungsverfahren aus, dass die Kinder innerhalb von ein bis zwei Tagen an diesen Gaben verstorben seien.

Veronal wurde bis in die 1960er Jahre verkauft, dann lösten allmählich Benzodiazepine die Barbiturate ab, da sie in der Anwendung als sicherer galten. Aufgrund seiner Bekanntheit als suizidales Mittel hat Veronal eine kulturgeschichtliche Bedeutung, die sich in der Rezeption des Medikamentes in Kunst, Literatur und Musik zeigt.

Veronal ist ein Medikament.
Das gibt es schon sehr lange.
Schon seit 120 Jahren.

Das Medikament ist sehr beliebt.
Es hilft beim Ein-Schlafen.
Viele Menschen nehmen das.
Man darf aber nicht zu viel nehmen.
Das ist gefährlich.
Da wird man krank.
Oder stirbt.

Viele Menschen nehmen trotzdem zu viel davon.
Sie haben viele Neben-Wirkungen.
Einige Menschen sind süchtig.
Sie können nicht auf-hören das Medikament zu nehmen.
Viele Menschen sterben.
Sie haben zu viel Veronal genommen.

Deswegen kann man es nur in der Apotheke kaufen.
Ein Arzt muss ein Rezept schreiben.
Nur dann darf man es kaufen.

Mit dem Medikament werden Kinder ermordet.
Im National-Sozialismus.
In Kinder-Fach-Abteilungen.
Das sind besondere Kranken-Häuser.

Da gibt es Kinder die seelisch krank sind.
Kinder mit Behinderungen.
Kinder die nicht laufen können.
Oder nicht sprechen.

Die Ärzte sagen:
Dieses Kind ist krank.
Dieses Kind ist dumm.
Darum muss es sterben.

Sie geben ihnen das Medikament.
Aber zu viel davon.
Die Kinder sterben daran.
Das ist Mord mit dem Medikament Veronal.

Die Ärzte schreiben das nicht in die Kranken-Akte.
Sie schreiben einen falschen Grund rein.
Wieso das Kind gestorben ist.
Sie lügen.
Sie verheimlichen das Medikament.
Keiner merkt das.
Es fällt nicht auf.
Darum wird kein Arzt bestraft.

Trional

Das Medikament mit dem Handelsnamen Trional (Wirkstoff Methylsulfonal) wurde 1888 von dem Chemiker Eugen Baumann hergestellt und von dem Mediziner Alfred Kast als Schlafmittel eingeführt. Trional gehört neben Sulfonal und Tetronal zu den Sulfonalen, die Anfang des 20. Jahrhunderts weitgehend von den Barbituraten abgelöst worden sind.

Die populäre Reihe »Geisteskrankenpflege. Ein Lehr- und Handbuch für Irrenpfleger« verweist 1939 auf die risikoreiche Behandlung mit Trional: »Schlafmittel, wie z.B. Paraldehyd, Trional, werden auch als Mittel zur Erzielung eines Dauerschlafs angewendet. Die Dauerschlafbehandlung wird zur Abkürzung manischer, auch schizophrener Erregungszustände geübt. Dem Pfleger fällt dabei eine verantwortungsvolle Aufgabe zu, da der Dauerschlaf je nach dem angewandten Mittel nicht ungefährlich ist. Peinliche Verfolgung der ärztlichen Anordnungen und aufmerksame Beobachtung der Kranken, insbesondere des Pulses und der Atmung ist Pflicht.«

Trional kam im Rahmen der »Kinder-Euthanasie« zum Einsatz. Für die sächsische Landesanstalt Großschweidnitz ist belegt, dass im Dezember 1940 mindestens 17 Minderjährige durch eine »Trional-Kur« (Dauerschlafbehandlung) ermordet wurden. Ob es auch in der »Kinderfachabteilung« Lüneburg zum Einsatz der »Trional-Kur« kam, ist Gegenstand aktueller Forschung.

Trional ist ein Medikament.
Das gibt es schon sehr lange.
Schon 130 Jahre.

Trional ist ein Schlaf-Mittel.
Es hilft besser zu schlafen.
Aber man darf nicht zu viel nehmen.
Das ist gefährlich.
Da kann man krank werden.
Und sogar sterben.

Mit dem Medikament werden Kinder ermordet.
Im National-Sozialismus.
Kinder in Anstalten.
Das sind besondere Kranken-Häuser.
Kranke Kinder.
Kinder die nicht laufen können.
Oder nicht sprechen.

Die Ärzte sagen:
Dieses Kind ist krank.
Dieses Kind ist dumm.
Darum muss es sterben.

Die Ärzte geben den Kindern das Medikament.
Aber zu viel davon.
Die Kinder bekommen eine Lungen-Entzündung.
Sie sterben.
Manche Kinder über-leben.
Dann bekommen sie das Medikament noch einmal.
Bis sie sterben.
Das ist Mord mit dem Medikament Trional.

In Lüne-Burg gibt es den Mord mit Trional vielleicht auch.
Dazu wird geforscht.

Luminal

Das Medikament mit dem Handelsnamen Luminal / Luminaletten (Wirkstoff Phenobarbital) wurde 1912 zugelassen und kam ab 1940 bis 1945 in der »Kinder-Euthanasie« zum Einsatz. Das Morden nach dem »Luminal-Schema« wurde in der »Kinderfachabteilung« Leipzig-Dösen entwickelt.

Gemeinsam mit Morphium und Veronal gehört das Medikament zu den Betäubungsmitteln, den sogenannten Barbituraten. Es wird seit der Zulassung zur Epilepsiebehandlung eingesetzt und wurde lange Zeit als beliebtes Schlafmittel verwendet. In der populären Reihe »Geisteskrankenpflege. Ein Lehr- und Handbuch für Irrenpfleger« heißt es 1937 bezüglich medikamentöser Beruhigungsmittel: »Weiterhin zählen dazu die verschiedenartigen Schlafmittel, die teilweise auch zur Beruhigung gegeben werden oder, wie Luminal und Prominal, sich als anfallsbeschränkende Mittel wirksam erweisen«.

Erwachsene Personen durften als maximale Einzelgabe 0,4 Gramm und als maximale Tagesgabe 0,8 Gramm Luminal erhalten. Kinder durften, je nach Alter, nur zwischen 0,015 – 0,2 Gramm erhalten.

Luminal und weitere Barbiturate wurden den Kindern und Jugendlichen in den »Kinderfachabteilungen« der Anstalten über längere Zeit verabreicht, um eine flache Atmung und dadurch Atemwegserkrankungen wie Lungenentzündungen zu provozieren. Oftmals sind die Kinder eines langwierigen Erstickungstodes gestorben.

Reichte dies nicht aus, um den Tod der Kinder und Jugendlichen zu erwirken, wurden ihnen weitere Dosen verabreicht oder zur Einleitung des Todes zusätzlich Morphin gegeben. Auch ließ man an kalten Tagen die Kinder unbekleidet und öffnete die Zimmerfenster, um Atemwegsinfektionen zu beschleunigen. In vielen Krankenakten ist als offizielle Todesursache »katarrh. Lungenentzündung« angegeben, die Medikamentengabe wurde hingegen in der Regel nicht vermerkt. Neben Lungenentzündung und Bronchitis tauchen auch Tuberkulose und Diphterie als angeblicher Sterbegrund auf.

Luminal / Luminaletten mit dem Wirkstoff Phenobarbital sind bis heute gängige Medikamente zur medizinischen Behandlung von Epilepsie. Der Pharmakonzern Bayer gab 1990 die Herstellungsrechte an den amerikanischen Konzern Desitin ab.

Luminal ist ein Medikament.
Das gibt es schon sehr lange.
Schon über 100 Jahre.

Luminal hilft gegen Schlaf-Probleme.
Und gegen Anfälle.

Man darf nicht zu viel von dem Medikament nehmen.
Da bekommt man eine Vergiftung.
Das ist gefährlich.

Mit dem Medikament werden Kinder ermordet.
Im National-Sozialismus.
Kinder in besonderen Kranken-Häusern.
Kranke Kinder.
Kinder mit Behinderungen.
Kinder die nicht laufen können.
Oder nicht sprechen.

Damals entscheiden Ärzte:
Das Kind ist dumm.
Das Kind ist krank.
Darum muss es sterben.

Die Ärzte geben den Kindern das Medikament.
Aber zu viel davon.
Die Kinder bekommen eine Lungen-Entzündung.
Sie sterben.
Manche Kinder über-leben.
Dann bekommen sie das Medikament noch einmal.
Bis sie sterben.
Das ist Mord mit dem Medikament Luminal.

Die Ärzte schreiben das nicht in die Kranken-Akte.
Nur Lungen-Entzündung als Sterbe-Grund.
Oder eine andere Krankheit.
Sie lügen.
Sie geben nicht zu dass sie die Kinder ermordet haben.
Sie sagen nichts.
Sie wissen es ist leicht mit Luminal zu morden.
Keiner merkt das.
Es fällt nicht auf.
Darum wird kein Arzt bestraft.

Luminal gibt es heute immer noch.
Es wird gegen Anfälle benutzt.

Meldepflicht

Ein zentrales Dokument der »Euthanasie« ist der streng vertrauliche Runderlass des Reichsministeriums des Innern vom 18. August 1939 mit dem Aktenzeichen IVb 3088/39 – 1709. Unter dem Vorwand der »Klärung wissenschaftlicher Fragen auf dem Gebiet der angeborenen Mißbildungen und der geistigen Unterentwicklung« wurden Ärzte, Hebammen, Entbindungsanstalten, geburtshilfliche Abteilungen und Kinderkrankenhäuser verpflichtet, mithilfe eines Meldebogens über Kinder mit Behinderungen Mitteilung an das zuständige Gesundheitsamt zu tätigen. Die Meldung leitete das sogenannte »Reichsausschussverfahren« ein.

Meldepflicht bestand für Kinder mit sogenannter Idiotie, »Mongolismus«, Mikrocephalie (Kleinwüchsigkeit des Hirnschädels), Hydrocephalus (Wasserkopf), Missbildungen, Lähmungen (einschließlich Littlescher Erkrankung). Hebammen bekamen »für ihre Mühewaltung« eine Entschädigung bzw. ein Kopfgeld in Höhe von 2 Reichsmark.

Zunächst galt der Runderlass nur für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Ab 1941 wurde die Meldepflicht ausgeweitet auf Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres.

Im Oktober 1939 ermächtigte Adolf Hitler seinen Leiter der Reichskanzlei, Philipp Bouhler sowie seinen chirurgischen Leibarzt Karl Brandt, »Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.« Dieses Schreiben wurde auf den 1. September 1939 zurückdatiert. Es scheinlegitimierte die »Euthanasie« und war Grundlage für die Ausweitung der Meldepflicht auf erwachsene Patient*innen.

Ab 9. Oktober 1939 wurden nunmehr reichsweit Meldebögen an sämtliche Heil- und Pflegeanstalten, Nervenkliniken, Heilerziehungsstätten und Heime verschickt. Neben der Erfassung von persönlichen Daten und Informationen zum Gesundheitszustand, wurde mit diesen Bögen auch abgefragt, ob die Person regelmäßig Besuch erhielt, seit wann sie anstaltsbedürftig war, ob mit der Erkrankung Straftaten einhergegangen waren, ob ein Romno- oder jüdischer Hintergrund vorlag und ob bzw. welcher Art Beschäftigung nachgegangen wurde. Die ausgefüllten Meldebögen mussten an die »Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten« in die Tiergartenstraße 4 in Berlin geschickt werden, die für die Erfassung der Patient*innen zuständig war.

Die Meldepflicht war wesentliche Voraussetzung für die Planung und Durchführung der »Euthanasie«.

Melde-Pflicht

Im National-Sozialismus gibt es einen Befehl.
Er ist streng geheim.
Niemand darf davon wissen.
Nur Ärzte und Geburts-Helfer.

In dem Befehl steht:
Kinder mit Behinderungen müssen gemeldet werden.
Von Ärzten.
Von Geburts-Helfern.
Von Kranken-Häusern.
Von Geburts-Häusern.

Für die Meldung gibt es einem Melde-Bogen.
Das ist ein Zettel.
Darauf steht wie das Kind heißt.
Wo es wohnt.
Wieso es gemeldet wird.
Ob es sprechen und laufen kann.
Ob es auf Klo gehen kann.
Ob es schon einmal in einem Kranken-Haus war.
Wie lange es leben wird.
Ob es wieder gesund wird.
Oder nicht.

Diese Kinder müssen die Ärzte und Geburts -Helfer melden:
Kinder mit Anfällen.
Kinder mit Down-Syndrom.
Kinder mit geistiger Behinderung.
Kinder mit körperlicher Behinderung.
Kinder mit einem »Wasserkopf«.
Kinder mit Lern-Schwierigkeiten.

Es gibt eine Belohnung für die Meldung.
Geburts-Helfer bekommen 2 Mark.
Das sind heute 80 Euro.
Das ist viel Geld.
Deswegen melden sie viele Kinder.
Besonders als es den Geburts-Helfern schlecht geht.
Wegen dem Krieg.

Erst gilt die Melde-Pflicht nur für Kinder unter 3 Jahre.
Im Jahr 1941 gilt der Befehl für auch für ältere Kinder.
Für alle Kinder unter 16 Jahre.

Im Oktober 1939 gilt die Melde-Pflicht für alle Patienten.
Jeder Patient in einer Anstalt muss gemeldet werden.
Es gibt einen neuen Melde-Bogen.
Darauf wird gefragt:
Bekommt der Patient Besuch?
Hat der Patient gegen das Gesetz verstoßen?
Ist der Patient Jude?
Oder Roma oder Sinti?
Arbeitet der Patient?

Der fertige Melde-Bogen wird nach Berlin geschickt.
In die Tiergarten-Straße 4.
Da ist ein Amt.
Es plant und organisiert den Patienten-Mord.
Das geht nur mit den Melde-Bögen.

Ohne Melde-Pflicht klappt der Mord nicht.
Durch die Melde-Pflicht können Ärzte entscheiden:
Der Mensch darf leben und der muss sterben.

»Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden«

Um den Patient*innenmord bzw. die »Euthanasie« strukturiert umzusetzen, stellte Reichskanzler Adolf Hitler ein Gremium von Verwaltungsbeamten (Viktor Brack, Herbert Linden, Hans Hefelmann, Richard von Hegener) sowie Ärzten (Prof. Dr. Werner Catel, Prof. Dr. Hans Heinze, Dr. Hellmuth Unger und Dr. Ernst Wentzler) zusammen. Sie etablierten binnen weniger Wochen eine Tarnorganisation, den »Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden« (»Reichsausschuss«). Er nahm im Herbst 1939 seine Arbeit auf.

Der »Reichsausschuss« war mit der Erfassung und Begutachtung von Kindern und Jugendlichen beauftragt, die seiner Auffassung nach für die »Euthanasie« in Frage kamen. Hans Hefelmann und Richard von Hegener vom Hauptamt IIb der Kanzlei des Führers sowie Herbert Linden vom Reichsministerium des Innern standen dem »Reichsausschuss« vor und vertraten ihn. Hefelmann und Hegener (beide vom Amt IIb »Kraft durch Freude« bzw. »KdF«) traten hierbei nicht nach außen in Erscheinung. Tatsächlich blieb der »Reichsausschuss« eine Art Briefkastenfirma. Der Schriftverkehr verlief über das Schließfach Berlin W9, Postschließfach 101 in die Neue Reichskanzlei, wo das Amt IIb der »KdF« ansässig war.

Die ausgefüllten Meldebögen wurden über die Amtsärzte an den »Reichsausschuss« weitergeleitet. Von den bis 1945 etwa 100.000 eingegangenen Meldebögen wurden rund 80.000 aussortiert. Die übrigen rund 20.000 wurden von Verwaltungsbeamten des Amtes IIb der »KdF« an die medizinischen Hauptgutachter des »Reichsausschusses« weitergeleitet.

Hauptgutachter des »Reichsausschusses« waren bis Sommer 1945 Werner Catel, Hans Heinze und Ernst Wentzler. Dieses Dreiergespann entschied auf Basis ausgefüllter Meldebögen im sogenannten Umlaufverfahren über die Zwangseinweisungen in die reichsweit eingerichteten »Kinderfachabteilungen« sowie über Leben und Tod der sich dort befindenden Kinder und Jugendlichen.

Rechtliche Grundlage hierfür war der Runderlass vom 18. August 1939, der die Meldepflicht, Erfassung und Einweisung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen regelte.

Nicht alle in der »Kinder-Euthanasie« ermordeten Kinder und Jugendlichen durchliefen dieses Verfahren und waren sogenannte »Reichsausschusskinder«. Schätzungen gehen davon aus, dass zwischen 1940 und 1945 rund 3.000 – 5.000 Kinder und Jugendliche durch Behandlungsermächtigungen des »Reichsausschusses« ermordet wurden.

Reichs-Aus-Schuss

Der Reichs-Aus-Schuss sind 3 Ärzte.
Sie heißen Werner Catel, Hans Heinze und Ernst Wentzler.
Sie entscheiden:
Dieses Kind oder dieser Jugendliche muss sterben.
Dieses Kind oder dieser Jugendliche darf ermordet werden.
Das ist in der Zeit des National-Sozialismus.

Sie bekommen einen Melde-Bogen.
Das ist ein Zettel.
Darauf steht die Erkrankung des Kindes oder des Jugendlichen.
Sie entscheiden:
Dieses Kind ist krank.
Es muss in eine Kinder-Fach-Abteilung.
Dort kann es sterben.

Sie denken:
Ich als Arzt darf über Leben und Tod entscheiden.
Sie denken:
Es gibt eine Erlaubnis.
Durch den Führer Adolf Hitler.

Der Führer erlaubt:
Kinder mit Behinderungen müssen gemeldet werden.
Kinder mit Behinderungen müssen in eine Kinder-Fach-Abteilung.
Kinder mit Behinderungen dürfen ermordet werden.
Aber das muss geheim bleiben.
Deshalb wird der Melde-Bogen an eine falsche Adresse geschickt.

Nur die Namen von den 3 Ärzten Catel, Heinz und Wentzler
vom Reichs-Aus-Schuss kennen wir.
Alle anderen Namen vom Reichs-Aus-Schuss werden verschwiegen.
Über die wird nicht gesprochen.

Der Reichs-Aus-Schuss entscheidet nicht über alle Kinder-Morde.
Der Reichs-Aus-Schuss entscheidet über 3 bis 5 Tausend Morde.