Theodor Jenckel

Theodor Jenckel wurde 1873 geboren. Bis zu seiner Aufnahme in die Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg am 15. Oktober 1901 lebte Theodor Jenckel im Zentrum der Stadt Lüneburg, Am Sande 15.
Vor seiner ersten Aufnahme in die Heil- und Pflegeanstalt soll er bereits zehn Jahre an Wahrnehmungsstörungen und Unruhe gelitten haben. In seiner Patientenakte wurde notiert, dass er ein Gymnasium besuchte und danach Maschinenbauer lernte. Im 16. Lebensjahr erkrankte er erstmals und litt unter heftigen Kopfschmerzen. Dadurch konnte er seinen Beruf nicht mehr ausüben. Vergeblich versuchte er in einem anderen Bereich Fuß zu fassen. Er wurde interessen- und antriebslos. Diese Entwicklung ließ sich auch durch seinen Anstaltsaufenthalt nicht abmildern.

Auf dem Charakteristik-Bogen seiner Krankenakte findet sich der Stempel: »Erbbiologisch erfasst. Sippentafel und Karteikarte angelegt«. Diese »erbbiologische Erfassung« traf zunächst Patient*innen, denen eine »Erbkrankheit« unterstellt wurde. Ziel der »rassenhygienischen Politik« war es jedoch, die gesamte Bevölkerung auf ihren »rassebiologischen Wert« hin zu erfassen.

Auch weil er sich wohl nicht zur Arbeitstherapie motivieren ließ, wurde er für die »Aktion T4« selektiert. Am 23. April 1941 wurde Theodor Jenckel in die Zwischenanstalt Herborn und nach einer kurzen Beobachtungszeit von dort in die Tötungsstätte Hadamar verlegt. Auf seiner Akte notierte der verlegende Arzt: »Ungeheilt nach Herborn«. Er wurde Mitte Mai 1941 in Hadamar vergast.

Seit 2009 erinnert Am Sande 15 in Lüneburg ein Stolperstein an Theodor Jenckels Schicksal.

Heinrich Biester

Heinrich Biester wurde am 27. März 1901 in Hannover-List geboren. Er hatte fünf Geschwister. Nach dem Abitur machte er zunächst eine Ausbildung, sammelte in verschiedenen Agrar-Betrieben Berufserfahrung und fing an in Göttingen Landwirtschaft zu studieren, um später den Hof der Familie übernehmen zu können. 1924 wandte er sich davon ab. Er entschied, Musik und Gesang zu studieren, unter anderem in Wien. Dort erkrankte er psychisch und kehrte auch deshalb Weihnachten 1926 in sein Elternhaus nach Hannover-List zurück.

Da sich sein Gesundheitszustand nicht besserte, wurde er am 29. März 1927 in der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg aufgenommen. Sein Onkel, Pastor Heinrich Mund Senior, war dort seit 1906 Anstaltsseelsorger und übernahm fortan Heinrichs Fürsorge. Als zwei Tage nach der Aufnahme Heinrich Biesters Mutter Adolphine Biester verstarb, isolierte er sich noch mehr. 1938 versuchte er sogar, sich selbst zu töten. Obwohl sein Gesundheitszustand auch in den Folgejahren unverändert blieb, begleitete er die Gottesdienste seines Onkels mit Geige und Gesang.

Am 23. April 1941 wurde Heinrich Biester in die Zwischenanstalt Herborn und von dort am 21. Mai 1941 in die Tötungsanstalt Hadamar verlegt. Sein Onkel Heinrich Mund erfuhr eine Woche nach der Verlegung, dass sein Neffe zu den Deportierten gehörte. Der Ärztliche Direktor Max Bräuner beruhigte ihn jedoch mit den Worten, die Verlegung stehe im Zusammenhang mit der Ankunft von 475 Patientinnen und Patienten aus Hamburg, für die Betten in der Anstalt benötigt würden. Obwohl Pastor Mund dennoch befürchtete, dass Heinrich Biester Opfer der »Euthanasie« werden könnte, unterblieb ein Rettungsversuch.

Am 12. Juni 1941 erhielt die Familie von Heinrich Biester und somit auch Pastor Mund die Sterbemitteilung. Die offizielle Todesursache lautete »perforiertes Magengeschwür und Bauchfellentzündung«. Tatsächlich wurde Heinrich Biester im Rahmen der »Aktion T4« ermordet. Davon ging nun auch die Familie aus. Neben Empörung empfand Pastor Mund den Tod seines Schützlings zugleich als »Erlösung«.

2019 wurde Heinrich Biester vor dem ehemaligen Badehaus am Wasserturm auf dem Gelände der Psychiatrischen Klinik Lüneburg ein Stolperstein verlegt.

Foto von Heinrich Biester aus seinem am 13. April 1926 ausgestellten Reisepass.

Privatbesitz Heide Biester.

Gruppenfoto der Familie Biester, ca. 1908. Heinrich Biester ist der Dritte von rechts.

Privatbesitz Christiane Riechers.

Der Trostbrief, den die Familie Biester aus Anlass von Heinrichs Tod erhalten hat. Ausgestellt wurde der Brief am 12. Juni 1941 von der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Hadamar.

Privatbesitz Christiane Riechers.

Irmgard Ruschenbusch

Irmgard Ruschenbusch wurde am 5. März 1896 in Hermannsburg im Landkreis Celle geboren. Ihre Eltern waren Bertha Ruschenbusch, geborene Harms, und der Landarzt Dr. Ernst Friedrich Ruschenbusch. Die Familie der Mutter war fest verankert in Hermannsburg und freikirchlich orientiert, es gingen Missionare und Pastoren aus ihr hervor.

Irmgard war das erste Kind des Ehepaares. Es folgte noch die Schwester Elsa. Die beiden Mädchen hatten eine sorglose, ungetrübte Kindheit. Sie endete, als der Vater im Januar 1911 im Alter von 45 Jahren an einer Hals-Krebserkrankung starb.

Irmgard schloss die Schule nach dem Volksschulabschluss ab und ging nach Hamburg. Im sogenannten »Froebel-Seminar« begann sie eine Ausbildung als Erzieherin. Wegen Anzeichen eines »jugendlichen Irreseins« musste sie ihre Ausbildung jedoch abbrechen und zu ihrer Mutter zurückkehren. Im Herbst 1918 ging es ihr dort schlechter, sodass sie erstmals in die Lüneburger Heil- und Pflegeanstalt aufgenommen wurde. Ein halbes Jahr später wurde sie wieder »gebessert« nach Hause entlassen. Fünf Jahre später erkrankte Irmgard erneut und wurde ein zweites Mal Patientin in der Anstalt. Diesmal wurde die Diagnose »Schizophrenie« gestellt und sie blieb Anstaltspatientin.

Irmgard soll in den ersten Jahren regelmäßig Besuch von ihrer Mutter und ihrer Schwester Elsa bekommen haben. Elsa, die ab 1926 zu ihrem Ehemann gezogen war, habe hierfür sogar den Weg aus Hannover auf sich genommen. Auch mit Briefen und Paketen hielten Mutter und Schwester Kontakt.
Die Besuche endeten jedoch 1940, als Elsa nach Potsdam zog.

Irmgard wurde am 30. April 1941 in die Zwischenanstalt Herborn verlegt. Von dort wurde sie am 16. Juni 1941 in die Tötungsanstalt Hadamar gebracht und ermordet. Ihre Mutter erfuhr von der »planwirtschaftlichen Verlegung« erst Mitte Juni 1941. Da Bertha nicht wusste, dass ihre Tochter zu diesem Zeitpunkt bereits getötet worden war, schickte sie ihr ein Paket nach Hadamar. Auf dieses Paket folgte keine Reaktion.

Wenige Wochen später erhielt Irmgards Mutter stattdessen einen »Trostbrief«. Mit der Vermutung, dass ihre Tochter ermordet worden war, zerriss sie ihn. Danach organisierte sie eine kirchliche Trauerfeier, damit die Familie sich in Würde von ihr verabschieden konnte.

Am 3. November 2011 wurde im Beisein von Familienangehörigen ein Stolperstein für Irmgard Ruschenbusch verlegt. Zweimal im Jahr fährt ein Nachfahre nach Hermannsburg, putzt den Stein und stellt eine Grabkerze auf. »Da müssen die Menschen dann drüber steigen«, erzählt Michael Schade mit einem Schmunzeln.

Irmgard Ruschenbusch und Elsa ca. 1901.

Quelle?

Das Foto zeigt die Familie Ruschenbusch, Irmgard und ihre Schwester Elsa (sitzend) als Kinder, daneben die Eltern Ernst und Bertha, ca. 1902.

Privatbesitz Michael Schade.

Dieses Bild zeigt Irmgard Ruschenbusch
vor ihrer Erkrankung, ca. 1917.

Privatbesitz Michael Schade.

Seit 3. November 2011 erinnert in Hermannsburg im Kreis Celle ein Stolperstein an die Ermordung
von Irmgard Ruschenbusch.

Frieda Pogoda

Frieda Pogoda, geborene Kempin, wurde am 24. August 1883 in Stade geboren. Ein halbes Jahr nach Friedas Geburt eröffnete Friedas Vater am 28. Februar 1884 in der Flutstraße in Stade eine Glaserei, die in den folgenden Jahrzehnten von Friedas Brüdern bzw. ihren Neffen weitergeführt wurde.

Frieda heiratete am 2. April 1907 den Schneidermeister Eugen Pogoda und das Ehepaar lebte ebenfalls in der Flutstraße. Gemeinsam hatten sie vier Kinder. Da die einzige Tochter im Alter von nur vier Monaten starb, zog das Ehepaar Pogoda drei Jungen groß.

Frieda wurde am 31. Juli 1918 im Alter von 34 Jahren das erste Mal in die Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg aufgenommen. Bei ihrer ersten Aufnahme waren ihre drei Kinder elf und fünf
Jahre sowie zehn Monate alt. Während des Aufenthaltes in Lüneburg schien sie sich schnell wieder zu beruhigen und konnte fünf Monate später wieder »gebessert entlassen« werden.

Vier Monate später wurde Frieda ein zweites Mal aufgenommen. Diesmal blieb sie zehn Monate lang Patientin. Bemerkenswert ist, dass Frieda sich nach ihrer zweiten Entlassung stabilisierte und 14 aufeinanderfolgende Jahre gesund blieb. 1927 erkrankte ihr Ehemann Eugen so schwer an
»progressiver Paralyse«, sodass auch er in die Lüneburger Heil- und Pflegeanstalt aufgenommen werden musste. Er starb ein Jahr später am 6. Juni 1928.

Friedas dritte und letzte Aufnahme erfolgte am 10. Februar 1934. Ihre Familie hatte sie zunächst in das Krankenhaus Stade eingewiesen. Nachts stieg sie aus dem Fenster und wandelte auf dem Friedhof umher. Frieda blieb acht Tage im Krankenhaus Stade und wurde von dort in Begleitung einer Krankenschwester nach Lüneburg gebracht.

Im Laufe ihres Aufenthaltes wurde sie »erbbiologisch erfasst«, eine Sippentafel angelegt und ihre Diagnose »Dementia praecox« um »progressive Paralyse« erweitert. Frieda blieb bis zu ihrer Verlegung nach Herborn am 30. April 1941. Am 16. Juni 1941 wurde sie von dort in die Tötungsanstalt Hadamar gebracht und ermordet. Sie starb im Alter von 57 Jahren.

Inzwischen wurde Frieda Pogoda in der Flutstraße in Stade ein Stolperstein verlegt, dort, wo das Wohnhaus mit der Schneiderei einst gestanden hat.

Das Geschäft von Schneidereimeister Eugen Pogoda in Stade auf einer Postkarte. Zu sehen ist das Ehepaar Pogoda mit Sohn Franz auf dem Arm, ca. 1909.

Privatbesitz Heiko Malicki.

Für Frieda Pogoda verlegter Stolperstein in der Flutstraße in Stade.

ArEgl.

Elsa Spartz

Elsa Spartz, geborene Mehling wurde am 8. Juni 1889 in Würzburg geboren. Sie wuchs mit drei jüngeren Brüdern auf. Über ihre ersten 18 Lebensjahre ist nichts bekannt. Elsa lernte zwischen 1907 und 1911 ihren späteren Ehemann Heinrich Spartz kennen. Er kam ursprünglich aus Lahr in der Eifel, hatte an den Universitäten Berlin, München und Würzburg studiert und promovierte im Jahr 1913 zum Doktor der Medizin. Sie verlobten sich 1911, wollten aber erst nach seiner Approbation (1912) und nach Abschluss seiner Promotion (1913) heiraten. Der Ausbruch des Ersten Weltkriegs durchkreuzte diese Pläne. Nach Heinrich Spartz Entlassung aus dem Kriegsdienst im März 1919 fand er eine Anstellung als Oberarzt im Hamburger Marienkrankenhaus. Elsa folgte ihm nach Hamburg und sie heirateten. Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor, Karl Heinz (geboren 1920) und Felicitas (geboren 1922).

Sechs Jahre später erkrankte Elsa, ihr Mann war inzwischen Ärztlicher Direktor am katholischen Mariahilf-Krankenhaus in Hamburg-Harburg. Am 12. Mai 1928 wies Heinrich Spartz sie erstmals in das Sanatorium Rockwinkel bei Bremen ein. Anlass waren eine innere Unruhe, Halluzinationen und das Hören von Stimmen. Es wurde eine »Schizophrenie« diagnostiziert. Den spärlichen Unterlagen ihrer Krankenakte ist zu entnehmen, dass ihr erster Aufenthalt von Ängsten geprägt war.

Am 19. September 1930 floh Elsa Spartz während eines Spaziergangs und kehrte nach Hause zu Heinrich und ihren Kindern zurück. Sie verkaufte ihre Haarnadel, um an Geld für eine Fahrt nach Hause zu kommen. Heinrich Spartz ließ sie jedoch per Taxi direkt wieder zurückbringen. Nach vier Jahren Sanatoriums-Aufenthalt wurde Elsa im Jahr 1932 in ein Tochterhaus verlegt. Auf ihren Wunsch hin wurde sie nach zehn Tagen probeweise zu ihrem Mann und den Kindern entlassen. Drei Tage später wies Heinrich Spartz Elsa ein zweites Mal ins Sanatorium Rockwinkel ein. Nach ihrer Wiederaufnahme ins Sanatorium besuchte Heinrich seine Frau nur ein einziges Mal.

Für die Folgejahre finden sich kaum Einträge in Elsas Patientenakte. Am 29. August 1934 wurde sie wegen ihres unveränderten Zustands in die Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg verlegt. Dort war sie weitere sieben Jahre Patientin. Es gibt nur wenige Aufzeichnungen über ihren Aufenthalt in Lüneburg.

Am 13. April 1941 wurde Elsa Spartz im Rahmen der »Aktion T4« in die Zwischenanstalt Herborn verlegt. Dass ihr Ehemann die Hintergründe dieser »planwirtschaftlichen Verlegung« kannte, ist wahrscheinlich. Doch er rettete sie nicht. Am 16. Juni 1941 wurde Elsa Spartz in der Tötungsanstalt Hadamar vergast. Auch Heinrich Spartz überlebte den Krieg nicht. Er starb am 25. Oktober 1944 bei der Bergung von Bombengeschädigten.

Auf diesem Gruppenbild stehen Elsa und ihr Mann Heinrich im Zentrum. Sie sind umringt u. a. von ihren Angehörigen der Familien
Spartz, Mehling und Schmalen. Das Bild wurde etwa 1911 aufgenommen. Es ist das einzige Foto von Elsa Spartz, das in der Familie erhalten ist.

Privatbesitz Maria Kiemen/Matthias Spartz.

Christine Sauerbrey

Christine Sauerbrey, geborene Behrens, wurde am 24. September 1889 in Gröpelingen, ein Teil von Bremen, als eines von insgesamt acht Kindern geboren. Ihre Eltern waren der Schneidermeister Johann Dietrich Behrens und Adelheit Behrens, geborene Behnken. Im April 1903 beendete Christine mit 13 Jahren die Volksschule. Sie trat in die Fußstapfen ihres Vaters und erlernte den Beruf der Schneiderin.

Mit 17 Jahren lernte sie ihren Ehemann Johann Sauerbrey kennen – wahrscheinlich bei der Weser AG, wo er als Dreher arbeitete und sie turnte. Als Christine 18 Jahre alt war, heirateten sie gegen den Willen der Eltern. Johann war in ihren Augen nicht standesgemäß und noch dazu im linken Flügel der SPD aktiv. Zwischen 1908 und 1912 bekamen sie vier gemeinsame Töchter. Ab 1916 radikalisierte sich Johann, 1918 beteiligte er sich an der Novemberrevolution. Als die Räterepublik blutig niedergeschlagen wurde, setzte sich Johann nach Moskau ab, um einer Verhaftung zu entgehen.

Weil Johann als »Republikfeind« polizeilich gesucht wurde, wurde Christine mehrfach polizeilich verhört und in Schutzhaft genommen. Zugleich musste sie allein für die vier Töchter sorgen.

1924, ihre Töchter waren zwischen elf und 16 Jahre alt, Johann war mittlerweile aus Moskau geläutert zurückgekehrt, wurde sie erstmals Patientin im St. Jürgens Asyl für Geistes- und Nervenkranke in Ellen bei Bremen. Dort diagnostizierten die Ärzte eine »Schizophrenie«. Mit der Erkrankung zerbrach die Ehe. Im Januar 1929 wurde die Ehe zwischen Christine und Johann geschieden.

Im Mai 1931 wurde Christine in die Lippische Landes- Heil- und Pflegeanstalt Lindenhaus in Lemgo-Brake verlegt. In der Patientenakte steht, im »Lindenhaus« sei es Christine zwar körperlich gut gegangen, jedoch habe sich ihre Grunderkrankung nicht gebessert, sodass sie am 31. Oktober 1933 wieder in die Bremer Nervenklinik in Ellen zurückverlegt wurde. Im November 1938 wurde sie von dort nach Lüneburg verlegt.

Christine Sauerbrey verbrachte nicht einmal drei Jahre in der Landes- Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg. Sie wurde am 30. April 1941 nach Herborn verlegt. Am 16. Juni 1941 wurde sie in die Tötungsanstalt Hadamar weiterverlegt und am gleichen Tag ermordet. Den vier Töchtern teilte die Landes- Heil- und Pflegeanstalt Hadamar mit, Christine sei offiziell am 30. Juni 1941 an einer Typhus-Erkrankung gestorben. Die Familie ließ die Urne mit der vermeintlichen Asche von Christine nach Bremen überführen. Sie wurde auf dem Hauptfriedhof beigesetzt, das Grab sei inzwischen aufgelassen.

Am 11. Oktober 2013 wurde vor dem Wohnhaus von Christine Sauerbrey in der Karl-Bröger-Straße 15 in Bremen, der damaligen Farger Straße 15, ein Stolperstein für Christine Sauerbrey verlegt. Die Initiative ging von den Nachfahren aus. An der kleinen Gedenkstunde nahmen auch drei Ur-Großkinder von Christine teil.

Christine Sauerbrey, hier 17-jährig
im Turnanzug der AG Weser, ca. 1906/1907.

Privatbesitz Traute Konietzko.

Christine Sauerbrey, vor 1914.

Privatbesitz Traute Konietzko.

Anna Wichern

Anna Wichern wurde am 10. Februar 1896 in Ostervesede im Kreis Rotenburg geboren. Sie war die älteste Tochter von Johann und Anna Wichern, geborene Peters und hatte fünf jüngere Geschwister. Der Vater bewirtschaftete eine eigene Landwirtschaft. Die Familie war sehr fromm.

Anna erkrankte wohl im Jahr 1915 im Alter von 19 Jahren an einer Melancholie. Der Familie war Annas Gefühlszustand nicht unbekannt, denn auch Annas Vater Johann war an einer Melancholie erkrankt. Im Unterschied zu ihrem Vater wurde sie im August 1916 Anstaltspatientin in Lüneburg. Fünf Monate später, am 29. Januar 1917, wurde sie »gebessert entlassen«. Im Dezember 1918 erkrankte sie erneut. Anfang 1919 wurde sie in die Rotenburger Anstalten der Inneren Mission aufgenommen, von dort kam sie im April 1919 ein zweites Mal in die Lüneburger Heil- und Pflegeanstalt. Seit diesem Aufenthalt betete die Mutter so häufig für die Genesung ihrer Tochter, dass sich auf dem Fußboden des Dachbodens, auf dem sie kniete, Abdrücke abzeichneten. Kurz vor ihrem 24. Geburtstag wurde Anna tatsächlich erneut gebessert nach Hause entlassen.

Am 31. Dezember 1925 wurde Anna Wichern ein drittes Mal in die Lüneburger Anstalt eingewiesen. Diesmal blieb sie bis zu ihrer Verlegung in die »Aktion T4« am 30. April 1941. Obwohl ihre Eltern jeden Aufenthalt mit eigenem Geld bezahlten und Anna somit nicht dem öffentlichen Gesundheitswesen zur Last fiel, wurde sie selektiert. Es besteht zudem eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Eintrag »Schizophrenie« auf ihrem Charakteristikbogen erst im Zusammenhang mit der Meldung an die»T4«-Zentrale erfolgte. Dass diese Diagnose dem tatsächlichen Krankheitsbild von Anna entsprach, kann bezweifelt werden. Sie wurde am 16. Juni 1941 in der Tötungsanstalt Hadamar vergast.

Annas Mutter erfuhr von der »planwirtschaftlichen Verlegung« drei Tage, nachdem ihre Tochter bereits tot war. Am 27. Juni 1941 erhielt sie die Mitteilung, dass ihre Tochter Anna »unerwartet infolge einer Pneumonie« gestorben sei. Dieser »Trostbrief« und die Sterbeurkunde von Anna sind bis heute in der Familie erhalten geblieben. Ihre Mutter ahnte, dass Anna ermordet worden war.

Sterbeurkunde von Anna Wichern, datiert auf den 21.6.1941 vom Standesamt Hadamar-Mönchberg (Lahn).

Privatbesitz Marlies Brüggemann.

Der »Trostbrief«, den Annas Eltern erhielten,
weist den 27. Juni 1941 als Sterbedatum und die Todesursache »Pneumonie« aus. Tatsächlich wurde Anna elf Tage früher, am 16. Juni 1941 mit Kohlenstoffmonoxid ermordet.


ArEGL.

Lüneburger Beteiligung an der »Aktion T4«

Anfang 1941 waren in der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg insgesamt rund 1.200 Patientinnen untergebracht. Die Anstalt war in eine Heil- und in eine Pflegeanstalt geteilt. Nahezu jede*r zweite*r Patient*in der Pflegeanstalt wurde Opfer der »Aktion T4«.

Am 7. März 1941 wurden mindestens 123 männliche Patienten aus der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg in die Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein »planwirtschaftlich verlegt«. Die Verlegung erfolgte ohne eine Unterbringung in einer Zwischenanstalt. Die Patienten wurden sofort nach ihrer Ankunft ermordet.

Am 9., 23. und 30. April 1941 wurden mindestens 352 Patient*innen aus der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg über die Zwischenanstalt Herborn in die Tötungsanstalt Hadamar verlegt. Die Verlegung am 9. April 1941 betraf nur Frauen, es waren 131.

Die erste Verlegung wurde von Personal der »T4«-Zentrale begleitet. Die folgenden Verlegungen wurden mit Personal der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg durchgeführt. Die Patient*innen wurden zu Fuß durch die Stadt zum Lüneburger Bahnhof geführt. Dort wurden ihnen zwei Waggons zugewiesen, die man zu diesem Zweck an die regulären Personenzüge angekoppelt hatte. Am Zielbahnhof angekommen, wurden die Patientinnen mit Bussen weiterbefördert.

Insgesamt wurden 475 Lüneburger Patient*innen auf diese Weise in die »Aktion T4« verlegt. Es gab nach aktuellem Forschungsstand nur zwei Überlebende.

Die hohe Opferzahl stand in direktem Zusammenhang mit 475 Patient*innen, die ab März aus der Hamburger Anstalt-Langenhorn nach Lüneburg verlegt wurden. Um für sie die geforderten Bettenkapazitäten zu schaffen, wurden die Verlegungslisten der »T4«-Zentrale nach oben korrigiert. Hierfür wurden die Verweildauer in einer Anstalt ignoriert und Diagnosen in den Krankengeschichten und Charakteristiken gefälscht, sodass die Kriterien für eine »planwirtschaftliche Verlegung« offiziell erfüllt wurden. Verantwortlich hierfür waren sowohl der Ärztliche Direktor Dr. Max Bräuner als auch sein Stellvertreter Dr. Rudolf Redepenning.

Die Lüneburger Patient*innen wurden am 7. / 8. März, am 12. Mai, am 21. Mai, am 28. Mai, am 16. Juni sowie am 16. Juli 1941 ermordet. Sie gehören zu den letzten Opfern der »Aktion T4«, die im August 1941 eingestellt wurde.

Mord mit Kohlenmonoxid

Mit dem Einmarsch der deutschen Truppen in Polen am 1. September 1939 begannen die Massenmorde an zehntausenden polnischen Anstaltspatient*innen durch Erschießungen. Wenige Wochen später wurde für die Morde erstmals gasförmiges Kohlenmonoxid eingesetzt. Vermutlich Mitte Oktober 1939 wurden im Bunker des Fort VII im Konzentrationslager Posen durch das »Sonderkommando Lange« unter der Leitung von SS-Untersturmführer Herbert Lange stationäre »Probevergasungen« durchgeführt. Da die Eisentür der provisorischen Gaskammer zunächst keine Abdichtung besaß, wurde nachgebessert. Im November und Dezember 1939 folgten weitere Vergasungen, bei denen rund 400 psychisch Erkrankte der Anstalten Treskau und Tiegenhof ermordet wurden.

Die »T4«-Zentrale in Berlin, die zur gleichen Zeit auf der Suche nach effizienten Tötungsverfahren für deutsche Psychiatriepatient*innen war, interessierte sich für diese »Posener Experimente«. Dr. August Becker vom Kriminaltechnischen Institut der Sicherheitspolizei Berlin und Heinrich Himmler als Reichsführer-SS nahmen im Dezember 1939 an Vergasungen in Posen teil, um sich von der Wirkungsweise zu überzeugen. Infolgedessen entschieden sich beide in Bezug auf die »Aktion T4« gegen Zyanid und für den Einsatz von Kohlenmonoxid als Tötungsmittel. In den Tötungsanstalten Grafeneck und Brandenburg wurden daraufhin Dieselmotoren und Rohre installiert, über die das Kohlenmonoxid in Kellerräume hinein geleitet werden konnte. Identische Installationen folgten in den Tötungsanstalten Bernburg, Hartheim, Hadamar und Pirna-Sonnenstein.

Ab Januar 1940 wurde das »Sonderkommando Lange« auch als mobiles Vergasungskommando eingesetzt. Mit einem Gaswagen, den das Kriminaltechnische Institut Berlin unter Federführung von Dr. Albert Widmann entwickelt und bereits im Konzentrationslager Sachsenhausen an Kriegsgefangenen erprobt hatte, wurden polnische Anstaltspatient*innen in Pommern, West- und Ostpreußen ermordet. Die eingesetzten Gaswagen waren mit der Aufschrift »Kaiser’s Kaffee Geschäft« getarnt und fuhren als »mobile Gaskammern« von Anstalt zu Anstalt. Das durch den Dieselmotor produzierte Kohlenmonoxid wurde in den Laderaum geleitet, in dem die Patient*innen eingesperrt waren und elend erstickten. Diesen Gaswagenmorden fielen über 6.000 polnische Anstaltspatient*innen zum Opfer.

Von Januar 1940 bis August 1941 wurden im Rahmen der »Aktion T4« über 70.000 deutsche Anstaltspatient*innen mit Kohlenmonoxid vergast. Von April 1941 bis Sommer 1942 wurden tausende Häftlinge aus Konzentrationslagern in der sogenannten »Sonderbehandlung 14f13« in den Tötungsanstalten Hartheim, Pirna-Sonnenstein und Bernburg vergast. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Vernichtungslager mit eigenen fest installierten Gaskammern.

Ab Dezember 1941 wurde die Kernmannschaft des »Sonderkommandos Lange« nach Kulmhof / Chełmno versetzt und ermordete dort in Gaswagen über 150.000 Jüdinnen und Juden, Sintizze und Romnia. Ab März 1942 bis November 1943 wurden über 1,8 Millionen Menschen in den Vernichtungslagern Bełżec, Sobibór und Treblinka mit Kohlenmonoxid vergast. Zum Einsatzkommando dieser drei Lager der »Aktion Reinhardt« gehörten auch über 120 Männer der »Aktion T4«.

»Sonderbehandlung 14f13«

Im Jahr 1941 gab es in den Konzentrationslagern noch keine Vorrichtungen für Massenmorde. Die ab August 1941 nicht mehr ausgelasteten Tötungsanstalten der »Aktion T4« ermöglichten erstmals eine massenhafte Ermordung der »nicht mehr arbeitsfähigen« Häftlinge und wurden so Vorbild für die Einrichtung der Vernichtungslager. Für die Bezeichnung der Selektion und Ermordung nicht mehr arbeitsfähiger KZ-Häftlinge wurde die Formel »Sonderbehandlung 14f13« gewählt. »Sonderbehandlung« stand synonym für Tötung bzw. Exekution, »14« war die Kennziffer des Inspekteurs der Konzentrationslager, »f« war das Kürzel für »Todesfälle«, und die Ziffer »13« stand für die Todesart, in diesem Fall die Vergasung.

Die Lagerleitung traf eine Auswahl der Häftlinge, die in den Lagern von einer Ärztekommission in Augenschein genommen und selektiert wurden. Hierbei handelte es sich um erfahrene »T4«-Gutachter. Die erste bekannte Selektion fand im April 1941 im Lager Sachsenhausen statt. Bis zum Sommer 1941 wurden mindestens 400 Sachsenhausen-Häftlinge »ausgemustert«. Im gleichen Zeitraum wurden 450 Häftlinge aus Buchenwald und 575 aus Auschwitz in der Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein vergast. Nach dem offiziellen Ende der »Aktion T4« beteiligte sich Pirna-Sonnenstein nicht mehr an der »Sonderbehandlung 14f13«. Häftlinge aus den Lagern Buchenwald, Ravensbrück und Groß-Rosen wurden ab diesem Zeitpunkt in der Tötungsanstalt Bernburg vergast. Die meisten Opfer der »Sonderbehandlung 14f13« gab es in der Tötungsanstalt Hartheim. Dort wurden mehrere tausend Häftlinge aus den Lagern Mauthausen, Dachau und Gusen mit Kohlenmonoxid ermordet.

Im April 1944 wurde die »Sonderbehandlung 14f13« ausgeweitet. Es bedurfte keiner Ärztekommission mehr, stattdessen entschied der Lagerarzt selbst über den Mord durch Vergasung. Die Häftlinge wurden nicht mehr nur in die Tötungsanstalten verlegt, sondern nun auch in andere Lager, die mittlerweile über eigene Gaskammern verfügten (etwa Mauthausen, Sachsenhausen, Auschwitz). In der Tötungsanstalt Hartheim wurden nun auch osteuropäische Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und ungarische Juden vergast. Die »Sonderbehandlung 14f13« endete mit der letzten Verlegung nach Hartheim im Dezember 1944.